In der Europäischen Union ist heute eine Richtlinie in Kraft getreten, die darauf abzielt, Verbraucher bei Kreditverträgen umfassender zu schützen. Die neuen Vorschriften verpflichten Geldgeber dazu, die Bonität ihrer Kunden strenger zu überprüfen. Zudem beinhalten sie Maßnahmen zur Begrenzung von Kreditwerbung und zur transparenten Darstellung anfallender Kosten. Um Kreditnehmer vor überhöhten Zinssätzen und Jahresraten zu schützen, werden Obergrenzen für Gebühren festgelegt. Die Mitgliedsländer haben nun einen Zeitraum von zwei Jahren, um die Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu integrieren. Bis zum Jahr 2026 muss die Umsetzung in der gesamten EU abgeschlossen sein.
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Haushalte mit niedrigem Einkommen besser schützen
Das Ziel besteht darin, Haushalte mit geringem Einkommen vor Überschuldung zu schützen. Das Europaparlament hat Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Krediten beschlossen.
In Straßburg stimmte das Europaparlament für Maßnahmen, die darauf abzielen, Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU bei der Kreditaufnahme besser zu schützen. Dies betrifft insbesondere Kleinkredite unter 200 Euro und sogenannte „Buy now, pay later“-Angebote im Internet, für die nun strengere Regelungen gelten. Kreditwerbung muss beispielsweise stets klar darauf hinweisen, dass die Aufnahme eines Kredits mit Kosten verbunden ist. Zudem werden Obergrenzen für Gebühren eingeführt. Es wird auch verlangt, dass Kreditgeber die Bonität der Kunden immer überprüfen, um eine Überschuldung zu verhindern.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen außerdem das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem Kreditvertrag zurückzutreten. Das Ziel ist es, besonders Haushalte mit geringem Einkommen vor finanziellen Schwierigkeiten und Überschuldung zu schützen.
Nun müssen noch die EU-Staaten der überarbeiteten Verbraucherkreditrichtlinie zustimmen, was jedoch als reine Formalität betrachtet wird.
Neue Bestimmungen von der EU verabschiedet
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben im September 2023 neue Bestimmungen zur Absicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kreditkartenschulden und Überziehungskrediten verabschiedet. Diese Regelungen wurden eingeführt, nachdem im Dezember 2022 eine Einigung mit dem Rat erzielt worden war.
Verbraucherkredite, die Darlehen für den Erwerb von Konsumgütern und Dienstleistungen umfassen, stehen im Fokus der neuen Vorschriften des Parlaments. Häufig werden solche Kredite für den Kauf von Fahrzeugen, Haushaltswaren, -geräten und Reisen genutzt.
Die geltenden EU-Vorschriften, die durch die Richtlinie über Verbraucherkredite festgelegt sind, sollen einerseits die Europäer schützen und gleichzeitig den Verbraucherkreditmarkt in der EU fördern. Diese Regelungen gelten für Verbraucherkredite im Bereich von 200 bis 75.000 Euro und verpflichten die Kreditgeber dazu, Informationen bereitzustellen, damit Kreditnehmer Angebote vergleichen und fundierte Entscheidungen treffen können. Verbraucher haben zudem das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Kreditvertrags zurückzutreten, und können den Kredit vorzeitig zurückzahlen, was zu einer Reduzierung der Kosten führt.
Diese Regelung wurde im Jahr 2008 eingeführt und muss nun an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Warum Anpassungen erforderlich sind
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage erwägen mehr Menschen die Inanspruchnahme eines Verbraucherkredits. Die Digitalisierung hat neue Marktteilnehmer und Produkte eingeführt, darunter auch Nichtbanken wie Crowdfunding-Kredit-Apps. Dies hat die Online-Aufnahme von Kleinkrediten erleichtert, und Menschen nutzen diese Möglichkeiten zunehmend. Allerdings können solche Kredite sich als kostspielig oder ungeeignet erweisen. Zudem kommen neue Methoden der digitalen Informationsfreigabe und der Bonitätsbewertung von Verbrauchern unter Verwendung von künstlicher Intelligenz und nicht-traditionellen Daten zum Einsatz.
Die aktuellen Vorschriften bieten Verbrauchern, die von Überschuldung bedroht sind, unzureichenden Schutz. Zudem sind die Vorschriften zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht einheitlich.
Neue Regelungen für Verbraucherkredite
Die neuen Bestimmungen legen fest, dass Kreditgeber den Verbrauchern Standardinformationen transparenter zur Verfügung stellen müssen und es ihnen ermöglichen sollen, alle relevanten Informationen auf jedem Gerät, einschließlich Mobiltelefonen, leicht einzusehen.
Die Abgeordneten betonen, dass überschuldete Verbraucher nicht durch Kreditwerbung dazu ermutigt werden sollten, einen Kredit aufzunehmen. Zudem muss klar darauf hingewiesen werden, dass die Inanspruchnahme von Krediten mit Kosten verbunden ist.
Die Abgeordneten streben an, dass Kreditgeber von potenziellen Kunden relevante Informationen, wie beispielsweise aktuelle Verpflichtungen oder Lebenshaltungskosten, anfordern sollen, wobei jedoch soziale Medien und Gesundheitsdaten nicht berücksichtigt werden sollten. Ziel ist es, festzustellen, ob ein Kredit den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten einer Person entspricht, bevor er gewährt wird.
Die neuen Vorschriften erfordern:
- Eine gründliche Beurteilung der Bonität des Verbrauchers
- Eine Begrenzung der Gebühren
- Eine 14-tägige bedingungslose Rücktrittsoption
- Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung
- Klare Kennzeichnung in der Werbung, dass die Kreditaufnahme mit Kosten verbunden ist
Diese Regelungen sind für Kredite bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gültig, wobei jedes Land die Obergrenze auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten festlegt. Die Abgeordneten drängen außerdem darauf, dass Dispositions- und Überziehungskredite, die zunehmend häufiger auftreten, reguliert werden. Allerdings bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie die Verbraucherkreditregeln auf bestimmte Kreditarten anwenden, wie beispielsweise Kleinkredite bis zu 200 Euro, zinslose Kredite und Kredite, die innerhalb von drei Monaten und mit geringen Gebühren zurückgezahlt werden müssen.
Die Zustimmung des Rates ist ebenfalls erforderlich, bevor diese neuen Regelungen in Kraft treten können.