Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts nimmt der Bund fast 200 Milliarden Euro weniger Schulden auf als geplant. Dadurch wird er in der Zukunft erheblich weniger für die Tilgung aufwenden müssen, was Spielräume für finanzielle Entscheidungen schafft. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) eröffnet dem Bundeshaushalt deutlich größere finanzielle Spielräume, jedoch erst in den kommenden Legislaturperioden. Dies resultiert daraus, dass der Bund gemäß dem Urteil wesentlich weniger Notlagenkredite aufnehmen darf, die dann auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.
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Notlagenkredite beliefen sich auf 538 Milliarden Euro
Gemäß den Berechnungen der Bundesbank betrugen die ursprünglichen Notlagenkredite 538 Milliarden Euro, wobei sie nun auf 340 Milliarden Euro gesunken sind. In den vergangenen Jahren war es dem Bund gestattet, deutlich mehr neue Kredite aufzunehmen, als von der Schuldenbremse vorgesehen war. Dies resultierte aus der Erklärung einer Notlage aufgrund der Coronapandemie und des Kriegs in der Ukraine, wodurch die strengen Vorgaben der Grundgesetzregel ausgesetzt wurden.
Das geparkte Geld in den Nebenhaushalten
Einen Teil dieser Gelder verwendete er, um Mittel in Nebenhaushalten zu parken, die gemäß des Karlsruher Urteils entweder gekürzt oder aufgelöst werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise 60 Milliarden Euro an ungenutzten Coronahilfen, die Finanzminister Christian Lindner (FDP) ursprünglich in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben hatte und die nun gestrichen werden müssen. Ebenfalls entfallen werden 183 Milliarden Euro an Notlagenkrediten aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und dem Fluthilfefonds für das Ahrtal.
Demgegenüber stehen jedoch 45 Milliarden Euro an frischen Notlagenkrediten für das laufende Jahr, mit denen Lindner nach dem Urteil im Nachhinein die Entnahmen aus den Nebenhaushalten legalisierte. Somit bleiben am Ende 340 Milliarden Euro zur Tilgung übrig, was einer Reduzierung von 198 Milliarden Euro im Vergleich zur ursprünglichen Planung entspricht.
Erst 2028 muss zurückgezahlt werden
Die Rückzahlung der Notlagenkredite aus dem Kernhaushalt, die hauptsächlich aus der Pandemiezeit stammen, beginnt im Jahr 2028 und erstreckt sich über 31 Jahresraten. Jährlich sind etwa neun Milliarden Euro zu begleichen. Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) für diesen Zeitraum Rückzahlungsraten in Höhe von 11,6 Milliarden Euro vorgesehen.
Die Tilgung der Notlagenkredite aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beginnt im Jahr 2031 mit einer zusätzlichen Jahresrate von zwei Milliarden Euro. Hierfür hatte das BMF zuvor 5,8 Milliarden Euro veranschlagt. Insgesamt ergibt sich also eine Einsparung von 6,4 Milliarden Euro pro Jahr. Diesen finanziellen Spielraum können zukünftige Finanzminister entweder einsparen oder nutzen, beispielsweise für andere Finanzierungen, zusätzliche Investitionen oder die Senkung der Abgabenlast.
Bis 2024 muss die Schuldenbremse stehen
Nach der Einigung der Spitzen der Ampel-Koalition zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 steht fest, dass die grundgesetzliche Schuldenbremse im kommenden Jahr in Kraft treten soll – erstmals nach vier Jahren der Notlagen. Allerdings unterliegt das Signal von Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner bestimmten Vorbehalten. Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), bringt es deutlich zum Ausdruck: „Ein unmissverständliches Bekenntnis zur Einhaltung der Schuldenbremse ist nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts unerlässlich, wenn die Ampel nicht erneut einen Verfassungskonflikt riskieren möchte.“
Auch vier Wochen nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Regierung bei ihrer Haushaltsfinanzierung in vielen Punkten unklar. Der Kanzler und die beiden Minister präsentierten heute vor allem eine Mischung aus verschiedenen Maßnahmen – Abgabenerhöhungen, Umschichtungen und geringfügigem Subventionsabbau. Konkrete Belastungen für Bürger und Unternehmen wurden nicht explizit benannt. Trotzdem zeichnen sich diese Belastungen bereits ab, insbesondere durch deutlich höhere Energiepreise für Steuerzahler und Verbraucher. Holznagel kritisiert: „Es fehlt an einem mittelfristigen Konzept und einem klaren Fahrplan, wie die Bundesfinanzen nachhaltig stabilisiert werden sollen. Schnelle Kürzungen hier und da sind keine langfristige Lösung. Stattdessen benötigen wir einen Rotstift mit System, der die großen Ausgabenblöcke der Ampelregierung ins Visier nimmt und systematisch überhöhte Ausgaben flächendeckend reduziert. Hier denke ich insbesondere an den zu hohen Eigenkonsum des Bundes mit Rekordausgaben bei den Personal- und Verwaltungskosten.“
Der Bund der Steuerzahler fordert die Regierung auf, konkrete Fakten und Eckdaten zur Haushaltseinigung schnellstmöglich vorzulegen. Ebenso muss die Regierung endlich vollständige Klarheit und Transparenz über die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die Bundesfinanzen schaffen, was sie bisher versäumt hat.