Der Überschuss, der sich anhand der Jahresbilanz ergibt.
Im Rechnungswesen wird der ausgewiesene Gewinn auf der Passivseite der Bilanz als Bilanzgewinn bezeichnet. Dabei handelt es sich in der Regel um Kapitalgesellschaften, die nach einer Ergebnisverwendung die Bilanz bezeichnen müssen. Demgegenüber steht der Bilanzverlust, der als negativer Gewinn bezeichnet wird. Allerdings muss man sagen, dass es sich bei dem Bilanzgewinn nicht um eine äquivalente Größe handelt, die den tatsächlichen Gewinn bezeichnet. Sobald eine Berechnung nach vollständiger Ergebnisverwendung durchgeführt wird, dann verschwindet der Bilanzgewinn und der tatsächliche Gewinn für das laufende Geschäftsjahr zeigt sich. Unternehmen, die Bilanzen machen müssen, sind dazu verpflichtet, diese elektronisch an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln.
Inhalt
Die Ermittlung des Bilanzgewinns
Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der sogenannte Bilanzgewinn ermittelt und in die Bilanz der Kapitalgesellschaft eingetragen. Für die Berechnung müssen alle Erträge und Aufwendungen zusammengetragen werden und als Saldo in einer Gewinn- und Verlustrechnung aufgelistet werden. Dazu kommt der Gewinnvortrag aus dem vorhergegangenen Jahr, der dazu addiert wird. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass es sich bei diesem Wert um einen negativen Wert handelt, dann muss er natürlich abgezogen werden. Ebenso müssen die Einnahmen aus den Kapital- und Gewinnrücklagen dazu gerechnet werden und die Einstellungen müssen als Gewinnrücklagen abgezogen werden. So kann jedes Unternehmen feststellen, ob eine Übereinstimmung vorhanden ist zwischen dem Jahresüberschuss und dem Bilanzgewinn. Das zeigt sich daran, dass kein Gewinn-oder Verlustvortrag vom vergangenen Jahr exisitiert. Es kommt also zu keiner Einstellung oder Entnahmen, die aus den Kapital- oder Gewinnrücklagen kommt. Sollten Jahresüberschüsse vorhanden sein, dann entscheiden der Aufsichtsrat und der Vorstand gemeinsam darüber, ob ein Teil dieses Überschusses in Rücklagen fließen wird. Allerdings ist festgelegt, dass im Höchstfall nur 50% aus dem Jahresüberschuss als Rücklagen gebildet werden dürfen. Sollte es zu so einem Fall kommen, dann ist der Bilanzgewinn des Unternehmens deutlich niedriger. Bei der Bestimmung des Bilanzgewinns gilt es zudem auf die gesetzlichen Vorgaben zu achten. 5% des Jahresüberschussen müssen als Gewinnrücklagen eingestellt werden, bis Gewinn- und Kapitalrücklagen 10% des Grundkapitals eines Unternehmens erreichen konnten. Die Bilanzgewinne sind kurzfristige Verbindlichkeiten. Über deren Verwendung wird bei der Hauptversammlung des Unternehmens entschieden.
Die Berechnung des Bilanzgewinns
Bei dem Bilanzgewinn handelt es sich um einen Posten in den Bilanzen eines Unternehmens und hat im Grunde sehr wenig mit dem eigentlichen Gewinn zu tun. Die folgende Übersicht hilft dabei, die Berechnung des Bilanzgewinns besser zu verstehen:
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
+ / – Gewinn- oder Verlustvortrag des Vorjahres
+ Entnahme aus Kapitalrücklagen
+ Entnahme aus Gewinnrücklagen
– Einstellung in Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Beispielrechnung für den Bilanzgewinn
Damit der Bilanzgewinn deutlicher zu verstehen ist, gibt es eine kleine Beispielrechnung. Dazu wird eine Aktiengesellschaft genommen, die in diesem Fall „Glück gehabt“ heißt. In der abgelaufenen Geschäftsperiode erwirtschaftete die Aktiengesellschaft einen Jahresüberschuss von um die 20.000 Euro. Allerdings muss die Aktiengesellschaft einen Verlust von 3.000 Euro aus dem Vorjahr ausgleichen. Die Aktionäre sollten von dem Verlust nicht viel mitbekommen und somit nimmt der Vorstand 5.000 Euro aus den Kapitalrücklagen und 3.000 Euro aus den Gewinnrücklagen. Somit entsteht folgende Rechnung und der Bilanzgewinn:
20.000 Euro
– 3.000 Euro
+ 5.000 Euro
+ 3.000 Euro
– 0 Euro
Somit liegt der Bilanzgewinn der Aktiengesellschaft bei 25.000 Euro und liegt deutlich über dem Jahresüberschuss von den vorherigen 20.000 Euro. Bei der Hauptversammlung kann der Vorstand nun einen Bilanzgewinn von 25.000 Euro nachweisen. Das Zusammentreffen von Vorstand, Geschäftsführung und Aktionären wird auch dazu genutzt, um zu entscheiden, was mit dem Bilanzgewinn in Zukunft passieren soll. In den meisten Fällen bekommen die Aktionäre eine Dividende.
Die Schwierigkeit mit dem Bilanzgewinn
Natürlich steht ein Unternehmen mit dem Bilanzgewinn deutlich besser da als mit dem tatsächlichen Gewinn. Den Aktionären ist der Bilanzgewinn nur recht, denn sie erhalten aus dem Überschuss eine gute Dividende und das sorgt für mehr Geld. Allerdings sagt der Bilanzgewinn eigentlich gar nichts über die Stärke des Unternehmens aus. Mit dem Bilanzgewinn werden die schwachen Jahresergebnisse ganz einfach kaschiert. Das sorgt bei den Aktionären natürlich für eine sehr gute Laune. Ein ausgezeichnetes Beispiel ist die Telekom. Die Telekom macht jedes Jahr Millionen von Umsätze und kann ihren Aktionären jährlich sehr hohe Dividenden auszahlen. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Telekom ein Unternehmen ist, das sehr gut läuft. Im Grunde bedient sich der Vorstand jedes Jahr bei den Rücklagen, um die Aktionäre zu befriedigen und glücklich zu machen.
Bilanzgewinn und Jahresüberschuss muss getrennt werden
Der Jahresüberschuss und der Bilanzgewinn sind zwei Begriffe, die manchen Menschen verwirren können und genau aus diesem Grund muss eine sorgfältige Trennung erfolgen. Gerade der Volksmund bezeichnet den Jahresüberschuss in der Regel als Gewinn eines Unternehmens, aber das ist nicht richtig. Beim Jahresüberschuss handelt es sich um einen Wert, der nach Aufwand und Ertrag übrig bleibt. Beim Bilanzgewinn handelt es sich um eine Restgröße, die am Ende übrig bleibt, wenn alle Posten vom Jahresüberschuss abgezogen wurden. Am Ende bleibt ein Wert übrig, der zur Ausschüttung genutzt wird und das ist der Bilanzgewinn.
Die Verwendung vom Bilanzgewinn
Grundsätzlich ist der Bilanzgewinn erst mal ein guter Wert, der den Aktionären auf der Hauptversammlung präsentiert wird. Die Hauptversammlung findet einmal im Jahr, nach dem Abschluss des Geschäftsjahres statt. Alle Aktionäre nehmen an dieser Versammlung teil, um sich über die aktuellen Werte zu informieren und wichtige Entscheidungen zu treffen. Zudem wird in der Hauptversammlung entschieden, wofür der Bilanzgewinn eingesetzt wird. Ein Teil des Bilanzgewinns fließt in der Regel wieder in das Unternehmen, um das Kapital aufzustocken. Ein weiterer Teil fließt in die Taschen der Aktionäre, die Dividenden ausgezahlt bekommen. Die Dividenden sind der Gewinn, der jeder Aktionäre am Ende des Geschäftsjahres erhalten möchte. Viele Unternehmen nutzen den Bilanzgewinn in erster Linie dafür, um die Aktionäre zu beruhigen und mit Hilfe der Dividenden zufrieden zu stellen.
Das Gegenteil – der Bilanzverlust
Das Gegenteil vom Bilanzgewinn ist der Bilanzverlust. Hierbei handelt es sich um einen Terminus, der im Jahresabschluss deutlich wird. Er befindet sich in den Bilanzen und zeigt sich am Ende des Geschäftsjahres durch die Berechnung des Bilanzgewinns. Anhand der Rechnung wird deutlich, ob ein Unternehmen einen Bilanzgewinn oder einen Bilanzverlust hat. Bei einem Bilanzverlust können keine Dividenden an die Aktionäre ausgezahlt werden und es können zudem keine neuen Rücklagen gebildet werden.
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