Der Begriff „Einlagen“ beinhaltet verschiedene Definitionen im Sinne der Volkswirtschaft. So können Einlagen hinsichtlich der Geldwirtschaft und im Devisenhandel getätigt werden. Ebenso wird im Kreditwesen von Einlagen gesprochen, wenn von Finanzsubjekten Einzahlungen vorgenommen werden. Was genauer unter dem Begriff Einlagen zu verstehen ist, wird wie folgt erklärt:
Einlagen Definition
In der Begriffsdefinition sind Einlagen in verschiedene Kategorien einzuteilen:
- Einlagen bei Banken
- Einlagen im Bilanzrecht
- Einlagen in der Buchhaltung
Im Sinne der Einlagen bei einer Bank, ist die Einlage von Nichtbanken als Forderung gegenüber Banken oder Kreditinstituten zu verstehen. Mit den Einlagen wird Buchgeld geschaffen, dass entweder direkt zu Bargeld gewandelt oder für entsprechende Geldanlagen, beziehungsweise für den Zahlungsverkehr verwendet wird.
Im Sinne des Bilanzrechts sind Einlagen in der rechtlichen Definition nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) laut Paragraph 272 I als passive Eintragung zu tätigen. Hierbei handelt es sich um ausstehende Einlagen. Im Falle von eingeforderten Einlagen sind die Eintragungen in der Bilanz in der Aktiva zu tätigen. Fließend ist der Übergang von der Bilanzierung zur Buchhaltung.
Hier findet zum Beispiel als Gründer, sofern das Unternehmen nicht unter §19 im Sinne des Kleinunternehmers betrieben wird, unter Umständen eine Umbuchung vom Privatvermögen in das Unternehmen statt. Ebenso werden Einlagen im Bereich der Gesellschafter getätigt. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Umbuchung aus dem privaten Vermögen in die Gesellschaft. Ziel ist es, dass Eigenkapital des Unternehmens zu erhöhen. Die Umbuchung bei Einzelunternehmen, wie auch bei Personengesellschaften werden dort als „Privateinlagen“ bezeichnet.
Inhalt
Arten von Einlagen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in denen Einlagen zur Anwendung kommen. Eine klassische Form der Einlagen findet sich in der „Sichteinlage“. Unter Sichteinlagen ist ein Bankguthaben zu verstehen, über das jederzeit verfügt werden kann.
Sichteinlagen sind sofort verfügbar. Dies bedeutet, diese Einlagen haben keine Laufzeit oder zumindest eine Kündigungsfrist von unter einem Monat. Als bekannteste unter am häufigsten verwendete Sichteinlage zählt das Girokonto. Über Sichteinlagen können zum Beispiel Daueraufträge und Zahlungen empfangen werden. Da das Girokonto als Sichteinlage gilt, kann ein Kontoinhaber täglich auf das Konto zugreifen. Die Bedeutung der Sichtlage heißt, der Kontoinhaber hat permanent Sicht auf sein Konto und kann, bei Notwendigkeit, sofort über das Geld verfügen. Zu den Sichteinlagen zählen ebenfalls Tagesgeldkonten. Das Tagesgeldkonto wird als Möglichkeit genutzt, Geld anzusparen – der Kontoinhaber kann aber – wie beim Girokonto recht kurzfristig über das Geld verfügen.
Weitere Einlagen ergeben sich durch „Termineinlagen“.
Termineinlagen werden dadurch definiert, dass sie zum Sparen genutzt werden. Übliche Terminkonten sind somit Sparkonten oder Festgeldkonten. Die klassische Termineinlage findet sich unter anderem in Form von Sparbüchern. Diese Konten verfügen über die Bezeichnung Termineinlagen, da ihre Laufzeit fest über einen bestimmten Zeit definiert ist, beziehungsweise über eine dreimonatige Kündigungsfrist verfügen. Diese Konten erfüllen ausschließlich den Zweck zum Ansparen. Für andere Funktionen wie zum Beispiel für die Erfüllung von Zahlungsanweisungen sind diese Konten nicht geeignet. Im Gegensatz zu den Sichteinlagen erhalten die Termineinlagen Zinsen zum jeweils aktuellen Zinssatz.
Einlagen laut Steuerrecht:
Das Steuerrecht definiert Einlagen anders als das Finanzwesen. Während im Finanzwesen bei Einlagen ausschließlich von einem Barvermögen ausgegangen wird, definiert das Steuerrecht die Einlagenform nicht als Geldwert. Laut Steuerrecht zählen zu den Einlagen Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Grundstücke, Waren oder aber auch Patente. So zählen diese Werte nicht als Geldleistung, sondern als Sachleistung.
Einlagen als Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter gelten unter bestimmten Bedingungen als Einlagen. Hierbei sind allerdings Einschränkungen innerhalb der Bedingungen vorhanden. So sind nur Güter einlagefähig, deren Wert eigenständig, bedeutet abgekoppelt von allen anderen Wirtschaftsgütern, messbar ist. Auf jeden Fall sollten die einlagefähigen Wirtschaftsgüter einen wirtschaftlichen Wert vorweisen können. Einlagefähig wären in diesem Sinne zum Beispiel Grundstücke oder gewerbliche Immobilien. Allerdings zählen auch Nutzungsrechte oder Patente sein.
Sicherheitsregelungen für Einlagen
Die letzte Finanzkrise hat gezeigt, wie empfindlich das Finanzkrise auf störende Einflüsse reagiert. Bankenkrise und die daraus resultierenden Rettungsmaßnahmen, die Euroschwäche und europäische Staaten mit Haushaltsdefiziten hatten den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum schwanken gebracht. Manche Banken mussten Konkurs anmelden, andere Banken haben sich bis heute nicht richtig von der Krise erholt. Kunden, die bei Banken Einlagengeschäfte tätigen wollen, beziehungsweise seit geraumer Zeit ihre Einlagen getätigt hatten, zeigten sich während der Krise stark verunsichert. Aktuell arbeiten Banken mit Negativzinsen, wodurch Sparer den Verdacht haben, anstelle Zinsen auf ihre Ersparnisse zu erhalten, eher noch von der Rendite in den Minusbereich zu geraten. Alles in allem hatte die Krise nicht nur Auswirkungen auf Banken, die diesen realen Stresstest nicht überstanden hatten – das Vertrauen in das aktuelle Finanzsystem war angekratzt und es bedurfte intensiver Öffentlichkeitsarbeit der Banken, ihren Kunden zu versichern, dass Geld und Einlagen sicher seien. Verantwortlich für die Absicherung der Einlagen sind die Banken. Diese Verantwortlichkeit ist verpflichtend nach dem Einlagensicherungsgesetz. Entsprechend des Einlagensicherungsgesetzes müssen Banken ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro absichern. Die Sicherung kann mitunter auf 500.000 Euro ansteigen und dies für einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Sicherungen gelten allerdings institutionell.
Anlegerentschädigung für Einlagen
Die Anlegerentschädigung ist ein weiteres Sicherungswerkzeug der Banken. Für den Fall, dass Banken ihre Verbindlichkeiten bedienen können, wie zum Beispiel im Wertpapiergeschäft, tritt die Anlegerentschädigung in Kraft. Die Höhe der Anlegerentschädigung richtet sich nach dem Wert des Produkts, der zum Zeitpunkt vorhanden war, als bei der Bank der Sicherungsfall eingetreten ist. Diese bedeutet, dass zum Beispiel nicht natürliche Personen eine Entschädigung in Höhe von maximal 90 % erhalten. Hier wird ersichtlich, dass eine Entschädigung in nicht vollem Umfang gewährt wird. Die Differenz der übrigen 10 % können dem Selbstbehalt unterlegen sein.
Besondere Hinweise im Sicherungsfall
Banken, die in den Sicherungsfall für Anleger geraten sind, sind verpflichtet, für Anleger eine entsprechende Entschädigung zu zahlen. Banken werden allerdings nur in dem Fall die Entschädigung zahlen, wenn der Anleger fristgerecht einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Für die Antragstellung ist eine Legitimation durch den Antragsteller erforderlich. Das entsprechende Formular für den Sicherungsfall wird von den jeweiligen Banken öffentlich in den jeweiligen Webseiten erhältlich sein. Sollten Entschädigungsansprüche nicht anerkannt werden, können die abgewiesenen Ansprüche als Forderung in ein anhängiges Insolvenzverfahren eingebracht werden. Hierbei müssen Anleger beachten, dass die Frist für eine erfolgreiche Anlegerentschädigung bis zu einem Jahr anhält.
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