Ein Frachtbrief ist ein Warenbegleitdokument, das in Kombination mit den verschiedensten Gütertransporten und deren Frachtverträgen eine gewichtige Rolle spielt. Zum Frachtbrief existieren genaue gesetzliche Regelungen, die in den §§407 ff. zu finden sind.
Inhalt
Regelungen
In der Vergangenheit war es innerhalb des deutschen Transportverkehrs noch bis zum Jahre 1998 gesetzlich vorgeschrieben, dass das Mitführen eines Frachtbriefs Pflicht ist. Dies änderte sich dann jedoch durch die Einführung des Transportrechtsreformgesetzes. So ist es heutzutage nicht mehr zwangsläufig notwendig, einen Frachtbrief mitzuführen; auf Wunsch ist es jedoch erlaubt. Anstelle eines Warenbegleiterpapiere ist es stattdessen bei Lieferscheinen, Sammelgütern sowie Ladelisten erlaubt, die sogenannten „Borderos“ zu verwenden. Allerdings besitzt der Transporteur das Recht, vom Warenabsender eine Frachtbriefausstellung zu verlangen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist im § 408 HGB geregelt. In dem Paragraph ist zudem geregelt, welche Angaben in einem Frachtbrief möglich sind. Dazu gehören vor allem folgende Informationen:
- Name sowie Anschrift des Absenders, Empfänger sowie des betreffenden Transporteurs
- Die Stellen der Ablieferung und Übergabe sowie der jeweiligen Datumsangaben
- Transportgutbezeichnung
- Frachtangaben sowie Informationen zur Zahlungsweise und weiteren Kosten
- Gewichts-, Maß- und Verpackungsangaben sowie spezielle Eigenschaften der betreffenden Güter
- Zoll-Angaben
- Vorgaben zu der jeweiligen Beförderungsart
Es ist jedoch auch möglich, dass Absender sowie Frachtführer weitere Inhalte für den jeweiligen Frachtbrief beschließen. Charakteristisch ist, dass ein Frachtbrief immer in insgesamt drei Ausfertigungen auszustellen ist. Dabei wird das Original stets als Begleitdokument der Waren mitgeführt, während eine Ausfertigung beim Absender verbleibt und der dritte Frachtbrief für den Frachtführer gedacht ist. Wichtig hierbei ist, dass der Frachtbrief immer nur durch alle drei Ausfertigungen entsteht. Zudem müssen alle drei Dokumente jeweils vom Absender unterschrieben werden.
Internationaler Güterverkehr
Frachtbriefe, die die englische Bezeichnung „Waybill“ sowie die französische Bezeichnung „Lettre de voiture“ tragen, müssen innerhalb des internationalen Güterverkehrs spezielle Bestimmungen und Übereinkommen erfüllen.
So gilt bei Eisenbahntransporten das CIM-Übereinkommen, welches die diversen Beförderungen im internationalen Eisenbahnverkehr regelt.
Bei Straßentransporten ist dagegen das CMR-Abkommen gültig, das über die Beförderungen des internationalen Straßengüterverkehrs „bestimmt“.
Handelt es sich jedoch um Lufttransporte, dann sind entweder die Bestimmungen der IATA, also die allgemeinen Beförderungsbedingungen, oder auch die betreffenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens anzuwenden.
Mithilfe der genannten Übereinkommen und Bestimmungen ist es zum Teil möglich, dass sich weiterführende, andere beziehungsweise spezielle Anforderungen ergeben, die den Inhalt sowie ebenfalls die Gestaltung des jeweiligen Frachtbriefes entsprechen. Üblicherweise sind die diversen Frachtbriefe nach den oben erläuterten Übereinkommen normalerweise jedoch standardisiert.
Funktionen
Im Rahmen des Güterverkehrs besitzt der Frachtbrief verschiedene Funktionen. So ist es zum Beispiel möglich, dass er als Informationsträger dient, zusammen mit den Frachtführern sowie dem Absender, über die jeweilige Beförderungsstrecke, dem Transportgut und die jeweiligen Besonderheiten, die zu beachten sind.
Verhält es sich außerdem so, dass der Frachtbrief nicht nur vom Absender, sondern ebenfalls von dem jeweiligen Frachtführer unterzeichnet wurde, dann unterliegt ihm ebenfalls eine gewisse Beweisfunktion. Hier wird der Frachtbrief als ein Nachweis darüber verwendet, wie der Frachtvertrag zustande gekommen ist. Zusätzlich gibt er ebenfalls den jeweiligen Inhalt wieder.
Ist ein Frachtbrief vorhanden, dann kann normalerweise vermutet werden, dass sich das betreffende Frachtgut, wenn die Übernahme durch den Transporteur erfolgt, in einem sehr guten Zustand befindet; das gilt zumindest für das, was von außen ohne Probleme sichtbar ist. Ist es für den Frachtführer jedoch nicht machbar, die jeweiligen Angaben, die vom Absender getätigt wurden, selbst zu überprüfen, dann ist es ihm möglich, dies auch so auf dem Frachtbrief zu vermerken. Üblicherweise wird hier dann das Wort „Vorbehalt“ eingetragen. Des Weiteren ist der Frachtbrief ebenfalls eine Quittung, die im Rahmen der Frachtgut-Übernahme, zu der darin bestimmte Angaben gemacht werden.
Eine weitere Funktion kommt dem Frachbrief im Rahmen des Zahlungsverkehrs zu. So erfolgt hier eine Nutzung des Frachtbriefes in Zusammenhang des Dokumenteninkassos sowie als Dokumentenakkreditiv. Auf diese Weise ist es möglich, die Zahlungsvorgänge, die mit der Beförderung zusammenhängen, unabhängig von der Frachtgutübergabe durchzuführen. Der Frachtbrief dient hier somit nicht nur als ein Nachweis, sondern ebenfalls der Sicherheit.
CMR-Frachtbrief
Der CMR Frachtbrief ist ein internationaler Frachtbrief, der dem Straßengüterverkehr zugeordnet ist. In seinen rechtlichen Eigenschaften sowie in dessen Wirkung kommt er im Wesentlichen jedoch dem CIM, also dem internationalen Eisenbahnfrachtbrief, gleich.
Das CMR gilt gemeinhin als Beweisurkunde und ist als das Übereinkommen in Bezug auf den Beförderungsvertrag des internationalen Straßengüterverkehrs des Jahres 1956 geregelt. Die Ausstellung erfolgt vom Absender und zwar auf der Grundlage von einem Frachtbrief. Zudem bescheinigt das CMR den Auftrag an den jeweiligen Transporteur, dass die betreffende Ware an dem im Frachtbrief genannten Empfänger auszuliefern ist.
Das CMR hebt sich aber auch dadurch von einem herkömmlichen, nationalen Frachtbrief ab, da dessen Ausstellung gleich vierfach erfolgt. Außerdem müssen Absender sowie Transporteur eine Unterschrift leisten. Dabei ist die erste Ausfertigung immer in Weiß gehalten. Sie ist der Transportkontrolle zugedacht, die zweite Ausfertigung dagegen trägt die Farbe Rosa und gehört dem Versender. Zudem dient sie ebenfalls als Nachweis der Legitimation, falls die Ausübung nachträglicher Dispositionsrechte in Bezug auf die betreffende Fracht notwendig ist. Die dritte Ausfertigung ist dagegen in Blau gehalten und wird dem Empfänger übergeben. Die vierte und somit letzte Ausfertigung ist Grün und dafür gedacht, die Ware zu begleiten. Auch sie wird dem Empfänger überreicht. Außerdem ist es möglich, dass der Versender, durch einen dementsprechenden Vermerk, den er auf dem CMR hinterlässt, auf seine eigentlichen Dispositionsrechte verzichtet.
Arten
Insgesamt existieren gleich mehrere Arten von Frachtbriefen, die sich je nach ihrer Beförderungsart unterscheiden. So ist es zum Beispiel nicht nur möglich, einen Luftfrachtbrief, sondern ebenfalls einen Bahnfrachtbrief oder einen Seefrachtbrief zu nutzen. Des Weiteren gibt es den LKW-Frachtbrief sowie den Frachtbrief, der im Bereich des kombinierten Verkehrs verwendet wird. Aber auch der Posteinlieferungsschein und die Kurierempfangsbestätigung gehören hier dazu.
So ist es, je nach gewünschter Beförderungsart möglich, den eigens hierfür gültigen Frachtbrief auszuwählen.
Termine und Fristen
In Bezug auf den Frachtbrief ist es unabdingbar, dass das jeweils benötigte Dokument immer rechtzeitig vor dem eigentlichen Versand fertig gestellt wird. Zudem ist es wichtig, dass es immer mit den jeweils notwendigen Unterschriften ausgestattet wird.
In Bezug auf die Aufbewahrung der Frachtbriefe gilt, dass deren Bestimmungen derer über die Aufbewahrungsfristen von Dokumenten sowie Belegen nach HGB gleich kommen.
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