Funibilität bezeichnet die Gleichartigkeit von Waren. In der Regel hat jede Ware beziehungsweise jedes Gut eine Maßeinheit, eine Zahl oder ein Gewicht. Dadurch sind die Waren zu bestimmen und können somit einer Gattung zugeordnet werden. Dabei ist es nicht immer möglich, dass alle Waren einer Gattung von gleicher Menge, Güte und Art sind. Aber es gibt halt auch Waren, die sich sehr ähnlich sind und somit als gleichartig bezeichnet werden.
Zu den sogenannten funibilitäten Waren gehören in erster Linie bewegliche Güter oder serienmäßig hergestellte Gegenstände. Bei den beweglichen Waren handelt es sich um alle Arten von Handelswaren, aber auch Metalle gehören dazu. Zu den serienmäßig hergestellten Gegenständen gehören Maschinen oder Kraftfahrzeuge. Aber es gibt auch immaterielle Güter, die mit dem Begriff Funibilität versehen werden, dazu gehören:
Dabei handelt es sich um einheitliche Finanzkontrakte. Bei den Waren gibt es die Commodities, die meist nicht völlig gleich sind, aber durch die Typisierung und die Qualitätsmerkmale fallen auch sie unter die Funibilität. Dadurch, dass diese Dinge sich leicht austauschen lassen, sind sie gut zu handeln und das ist eine der wichtigsten Eigenschaften für einen Handel. Dabei werden die Waren und Wertpapiere an den Börsen der Welt gehandelt. Eine hohe Standardisierung ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Funibilität.
Im Grunde können alle Gegenstände als funibel bezeichnet werden, die keinen hohen Wert oberhalb des Materialwertes haben. Sie können schnell und gleichwertig ersetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Gebrauchsgegenstände aller Art. Nicht zu diesen Gegenständen zählen Kunstgegenstände oder Gegenstände, die eine historische Bedeutung haben. Sie haben einen Liebhaber- oder Sammlerwert und sind somit viel wertvoller als nur aufgrund des Materialwertes.
Inhalt
Rechtsfragen rund um die Funibilität
Bei der Funibilität handelt es sich in erster Linie um Gegenstände, die schnell und ohne großen Aufwand durch gleichartige Gegenstände ersetzt werden können. Sie müssen von gleicher Beschaffenheit sein und für die gleichen Rechte und Pflichten eingesetzt werden können. Genaue Informationen liefert der § 91 des Bundesgesetzbuches.
§ 91 Vertretbare Sachen
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Die funiblen Gegenstände werden auch als vertretbare Sachen bezeichnet. Eines der wichtigsten funiblen Güter auf der ganzen Welt ist das Geld. Geld ist ein Gebrauchsgegenstand, der täglich im Einsatz ist und nicht nur zum Bezahlen genutzt wird. Mit Geld wird Handel betrieben und dabei hat das Geld eigentlich nur den aufgedruckten Wert. Aus dem Grund ist das Geld mit einer hohen Vertretbarkeit ausgestattet. Erläuterungen dazu bietet der § 935 Abs. 2 BGB.
§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
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(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
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Geld kann sogar gutgläubig in Besitz genommen werden. Das bedeutet, Geld kann gestohlen, verloren gegangen oder sogar abhandengekommen sein und trotzdem kann es den Eigentümer wechseln, solange der neue Eigentümer nichts von der Beschaffungsart weiß. Das gleiche Prinzip trifft sogar auf Aktien zu, die standardisiert sind. Heute gibt es Aktien, die standardisiert sind und sie können ohne viel Aufwand gegen andere austauschbare Titel ausgetauscht werden.
Die Funibilität im Zusammenhang mit dem Strafrecht
Auch im Strafrecht kommt die Funibilität zum Einsatz. In einem solchen Fall trifft die Regelung der Täter hinter dem Täter. Als Beispiel bietet sich ein angestifteter Bankraub an. Zwei Personen beschließen zusammen, dass sie einen Bankraub durchführen wollen. Dabei übernimmt eine Person die Planung und die andere Person die Ausführung. Die erste Person kümmert sich um alle Aktionen, die im Vorfeld stattfinden von der Entscheidung der Bank bis hin zu den Fluchtwegen. Die zweite Person begeht den Bankraub, während die erste Person nicht in der Nähe ist, also direkt nichts mit dem Bankraub zu tun hat. Das Strafrecht sieht das komplett anders, denn er ist an der Tat beteiligt und wird also genauso bestraft wie der Täter selber. Für einen kurzen Moment, in denen der Bankräuber das Geld in der Hand hat trifft die Funibilität zu. Er kann mit dem Geld bezahlen und sich Konsumgüter oder ähnliches kaufen. Die Person, welche die Konsumgüter den Bankräuber gegen Bezahlung herausgibt, hat mit dem Bankraub nichts zu tun und kann somit auch nicht zur Rechenschaft gezogen beziehungsweise rechtlich belangt werden. Er kann unmöglich wissen, dass das Geld gestohlen ist und geht nur seinen Handelspflichten nach. Anders sieht es aus, wenn der Händler weiß, dass es sich um gestohlenes Geld handelt. Dann ist er verpflichtet die Polizei zu informieren und könnte strafrechtlich belangt werden.
Funibilität und der Sachdarlehensvertrag
Eine einheitliche Regelung ist im sogenannten Sachdarlehensvertrag möglich. In einem solchen Vertrag muss der Darlehensnehmer dafür sorgen, dass es sich nur um vertretbare Sachen handelt, die zur Überlassung geeignet sind. Das ist im § 608 Abs. 1 Bundesgesetzbuch festgelegt.
§ 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag
(1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
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Ein Sachdarlehensvertrag ist aber nur gültig, wenn die Gegenstände von Art, Güte und Menge von gleichem Wert sind und zurück zu gewähren sind. Ein Beispiel bietet die Produktion von Nahrungsmitteln. Nahrungsmittel zum Beispiel müssen verbraucht werden. Anders sieht es bei Rohstoffen aus. Rohstoffe müssen verarbeitet werden, um am Ende ein Nahrungsmittel oder ein anderes Produkt zu erhalten.
Sollte es vorkommen, dass eine Person die hinterlassene Sache wieder zurückgeben muss, dann handelt es sich um eine Miete oder eine Leihe. Die Sache wechselt zwar den Besitzer, aber nicht auf Dauer, sondern nur für einen festgelegten Zeitpunkt.
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