Was sich bereits vor einem Vierteljahr in untergeordneter Instanz anbahnte (Kredite.de berichtete), ist jetzt auch vom höchsten deutschen Gericht bestätigt worden: Banken dürfen bei einem Kredit keine gesonderten Kontoführungsgebühren erheben – so das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das als eindeutiges Signal für mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu werten ist.
Besonders interessant an diesem verbraucherfreundlichen BGH-Urteil ist jedoch nicht nur dessen Konsequenz (viele Kredite werden dadurch günstiger), sondern auch die Kernaussage: Eigens für einen Kredit oder ein Darlehen errichtete Konten dienen lediglich der Buchhaltung der Bank, nicht aber den Kunden. Entsprechende Klauseln seien unwirksam, weil der vom Kreditnehmer zu entrichtenden Gebühr keine Gegenleistung der Bank gegenüberstehe (Az.: XI ZR 388/10). Ein Kreditkunde wisse ohnehin schon aus dem Zins- und Tilgungsplan, wann er wie viel zu zahlen habe. Daher sei er auf ein solches Konto nicht angewiesen und könne folgerichtig auch nicht verpflichtet werden, dafür zu zahlen.
Mit diesem Grundsatzurteil fiel jetzt der letzte Vorhang in einem mehrere Jahre währenden Musterprozess, den die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen ein Kreditinstitut aus der Bodenseeregion angestrengt hatte. Diese Bank hatte für einen Baukredit-Kunden ein Konto eingerichtet, auf dem der ordnungsgemäße Eingang der monatlichen Kredit-Ratenzahlungen verbucht wurde. Auch wenn der Kunde dafür keine Auszüge erhielt (sondern nur eine Bescheinigung fürs Finanzamt), musste er eine monatliche Kontoführungsgebühr von zwei Euro entrichten. Diese Gebühr stelle laut BGH eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Auch die Jahresbescheinigung für das Finanzamt rechtfertige die Gebühr nicht. Nach dem eindeutigen Wortlaut werde das Entgelt für die Kontoführung erhoben und nicht für die Bescheinigung.
Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Grundsatzurteil als ein weiteres, eindeutiges Signal für mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu verstehen ist. Nicht zuletzt können Verbraucher darauf hoffen, dass auch weitere Gebühren, die bei einem Kredit allzu gerne erhoben werden (z.B. Bearbeitungsgebühr), womöglich auch schon bald vor dem Aus stehen. Um offene und versteckte Kosten bei einem Kredit jedoch möglichst zu umgehen, sollte zudem ein detaillierter Vergleich aller Angebote weiterhin oberste Verbraucherpflicht sein.