Wer einen Kredit beantragt und sich anschließend wundert, dass er sich – wenn überhaupt – nur zu ganz miserablen Zinskonditionen Geld leihen kann, hat einen schlechten Scoring-Wert. Diesen nutzen Auskunfteien wie die Schufa, um die Kredit-Würdigkeit von Verbrauchern zu bemessen. Dass die Datengrundlage zur Ermittlung des Bonitäts-Scores oft veraltet oder schlichtweg falsch sei, bemängeln jetzt erneut die Verbraucherzentralen, die sich dabei auf eine Umfrage unter rund 1500 Internet-Usern beziehen. Angeblich entbehren fast 50 Prozent der in der Bonitätsauskunft gesammelten Daten jeglicher Realität. Die Schufa jedoch hat starke Zweifel an den veröffentlichten Zahlen.
Mittlerweile entwickelt sich die jüngste Umfrage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) zu einer handfesten Auseinandersetzung mit Deutschlands Auskunfteien, deren bekanntester Vertreter die Schufa ist. VZBV-Finanzexperte Frank-Christian Pauli spricht deshalb im Berliner Tagesspiegel sogar von „dringendem Handlungsbedarf“ – obwohl den Verbrauchern erst im April 2010 das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr gewährt wurde. Nachdem weit mehr als die Hälfte der befragten Verbraucher nichts mit den angezeigten Bonitätsdaten anfangen konnten und fast ein Drittel der Umfrage-Teilnehmer angaben, sie hätten für die Auskünfte zahlen müssen, wollen die Verbraucherschützer sich jetzt intensiver mit dem Scoring-Problem beschäftigen.
Die Schufa selbst spricht von einer verzerrten Darstellung: Laut Unternehmenssprecher Christian Seidenabel habe es im vergangenen Halbjahr gerade einmal 12 gültige Beanstandungen gegeben – bei einem Datenbestand von über 66 Millionen Kunden. Auch wenn die reine Datenauskunft bei der Schufa seit vergangenem Jahr kostenfrei angeboten wird, habe sich die zusätzlich angebotene kostenpflichtige Bonitätsauskunft (einmalige Anmeldungsgebühr 18,50 Euro) zum Erfolgsmodell entwickelt – erst vor wenigen Tagen konnte unter meineSchufa.de der Millionste Kunde begrüßt werden.
Tipp: Jeder Verbraucher hat das Recht, die bei der Schufa gespeicherten Daten einzusehen und zu kontrollieren – ob man dabei auf eine kostenlose Selbstauskunft oder auf die kostenpflichtige Schufa Bonitätsauskunft zurückgreift, bleibt jedem Verbraucher selbst überlassen. Stellt man dabei Unregelmäßigkeiten oder gar völlig veraltete oder falsche Angaben fest, hat der Verbraucher einen Anspruch auf Korrektur. Sobald der (auch aus Sicht der Verbraucherschützer gut funktionierende) Korrekturvorgang abgeschlossen und anschließend ein umfassender Vergleich der Anbieter getätigt ist, steht einem Kredit zu deutlich besseren Konditionen nichts mehr im Wege.