Geht es nach Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, soll die Leidenszeit vieler Schuldner, die bislang bis zu vierzehn Jahre warten mussten, um wieder aus der Privatinsolvenz herauszukommen, erheblich verkürzt werden. Die für die meisten Schuldner viel zu lange Wohlverhaltensperiode, in der es unter anderem so gut wie unmöglich ist, einen vielleicht dringend benötigten Kredit zu erhalten, soll jetzt nach dem Willen der Bundesjustizministerin auf künftig drei Jahre halbiert werden.
Der besondere Kniff der neuen Privatinsolvenz-Regelung: Vorausgesetzt die Rückzahlungsquote liegt bereits bei 25 Prozent, kann zusätzlich zur bisher geltenden sechsjährigen Wohlverhaltensperiode bereits nach Ablauf von drei Jahren eine Restschuldbefreiung bewirkt werden. Im Gegenzug soll der Schuldner alle im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren entstandenen Kosten aus eigener Tasche zahlen, bevor die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Das Bundesjustizministerium folgt damit dem Beispiel anderer EU-Länder, in denen eine sehr viel schnellere Schuldenbefreiung als in Deutschland möglich ist. Nicht zuletzt soll der bislang weit verbreiteten Schwarzarbeit vieler Verbraucher, die Privatinsolvenz anmelden mussten, Einhalt geboten werden. Auch dies führte bislang zu einer extremen Hinauszögerung auf bis zu vierzehn Jahre, in denen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Schuldner erheblich eingeschränkt ist.
Wer von den etwa vier Millionen in Deutschland von Überschuldung betroffenen Haushalten künftig nicht mehr durchschnittlich 14 Jahre warten will, bis die letzte negative Schufa-Auskunft gelöscht ist, um wieder einen Ratenkredit oder Autokredit zur Finanzierung lang gehegter Anschaffungswünsche aufnehmen zu können, hat mit der neuen Privatinsolvenzregelung des Bundesjustizministeriums künftig wieder mehr finanziellen Spielraum – die Motivation für einen wirtschaftlichen Neustart wurde durch diesen Schritt allemal deutlich erhöht.