Wenn es um Kredite geht, gehört Seriosität zu den obersten Tugenden – sowohl für den Kreditgeber wie für den Kreditnehmer. Dennoch ist auch die Kreditbranche nicht vor Kuriositäten gefeit, wie aus einem aktuellen Gerichtsurteil aus München hervorgeht. Stein des Anstoßes war nicht der Kredit selbst, sondern die Umstände seiner Rückzahlung.
Konkret ging es um ein privates Darlehen in Höhe von 650 Euro. Dieses wurde von der Schuldnerin auch beglichen – mit einem Briefumschlag, gefüllt mit insgesamt dreizehn 50-Euro-Scheinen. Dass dieses durchaus normale Verhalten bei der Rückzahlung eines privaten Darlehens jedoch überhaupt gerichtsrelevant wurde, lag daran, dass der Kreditgeber erst später bemerkte, dass alle Banknoten mit einem persönlichen Stempelaufdruck „verziert“ waren. Dieser forderte offen zum Fleisch-Verzicht auf.
Vom Amtsgericht München wurde jetzt der Forderung des Gläubigers auf “unbeschädigtes Geld” stattgegeben: Bemalte, stark beschädigte oder mit einem privaten Stempel versehene Geldscheine – so die Entscheidung (AZ 233 C 7650/10) – sind zur Rückzahlung eines Darlehens nicht geeignet. Solche Scheine, so die nähere Erläuterung des rechtskräftigen Urteils, würden im alltäglichen Zahlungsverkehr oftmals nicht akzeptiert. Da dem Gläubiger nicht zugemutet werden könne, die Geldscheine zuerst bei der Bundesbank umtauschen zu müssen, seien sie ein ungeeignetes Mittel zur Kredit-Rückzahlun