Es ist nicht von der Hand zu weisen: Seitdem die Konjunktur wieder läuft, wollen auch die Privathaushalte wieder mehr konsumieren. Dementsprechend angestiegen ist auch die Zahl derer, die lange vor sich her geschobene Anschaffungen wie z.B. den Kauf eines Autos oder einer neuen Wohnzimmer Einrichtung mit einem Kredit finanzieren wollen. Die Chancen dafür stehen momentan gut, die Zinsen für Ratenkredite sind niedrig und auch die Lohntüte ist wieder voller. Dennoch sind viele Banken bei der Kredit Vergabe nach wie vor vorsichtig – gerade bei Verbrauchern, die finanziell gesehen immer noch nicht aus dem Vollen schöpfen können. In dieser Situation ist es ratsam, einen Bürgen für den Kredit vorweisen zu können.
Nach wie vor zählt bei den meisten Banken ein regelmäßiges monatliches Einkommen (am besten als Angestellter) als wichtigstes Argument, wenn es darum geht, einem Kunden eine bestimmte Summe Geld zu leihen. Daran misst sich nicht nur der Kreditrahmen, sondern oft auch die Höhe des Zinssatzes. Wer da nicht zumindest ein durchschnittliches Einkommen und ausreichend Bonität belegen kann, hat von Anfang an schlechte Karten. Kredit Anbieter wie die SWK Bank weisen deshalb schon bei der Kreditantragstellung darauf hin, dass ein Bürge bzw. ein weiterer Antragsteller (z.B. Ehepartner oder weiteres Familienmitglied) erheblich dazu beitragen kann, dass der gewünschte Kredit auch zustande kommt.
Ein Kredit Bürge wird aber auch dann zum Joker, wenn es Probleme mit der Bonität eines Antragstellers gibt. Hat dieser beispielsweise schon mehrere Kleinkredite laufen und deshalb einen Score-Wert, bei dem einige Banken ins Grübeln geraten, kann er mit einem Bürgen oder zusätzlichen Antragsteller das Blatt noch einmal zu seinen Gunsten wenden. Für die Banken ist es dabei prinzipiell unerheblich, wer für einen Kredit bürgen kann, nicht jedoch für den Antragsteller: Dieser sollte nämlich grundsätzlich abwägen, wem man die Bürde eines Bürgen zuweisen möchte – und ob dieser damit auch tatsächlich einverstanden ist. So kann allein die Suche nach einem Kredit Bürgen oft aufwendiger sein, als den Kredit auch tatsächlich gewährt zu bekommen.
Nicht zuletzt spielt es für die Banken eine wichtige Rolle, ob der Kredit Bürge in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kreditnehmer lebt oder als externe Person für ein zu gewährendes Darlehen gerade stehen wird. Aus diesem Grunde ist es gerade für Ehepaare ratsam, einen gemeinsamen Kreditantrag zu stellen, denn im Gegensatz zu einem Kredit mit einem „externen“, nicht zur Gütergemeinschaft gehörenden Bürgen, werden in diesem Falle die Einnahmen jedes einzelnen Kreditnehmers zusammengezählt und die Ausgaben auf beide Ehepartner verteilt. Wer also seinen Ehegatten als Bürgen für den gewünschten Kredit präsentiert, kann in vielen Fällen auf deutlich bessere Kredit Konditionen hoffen, als wenn er als Einzelperson oder mit einem nicht zum Haushalt gehörenden Bürgen den Kredit beantragt.