Dass eine Bank einen bereits gewährten Kredit kündigt, kann vorkommen – sogar öfter, als man annehmen möchte. In einem jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt veröffentlichten Beschluss wurden jedoch die Kriterien für eine Kredit Kündigung aus – wie es im Juristen-Deutsch heißt – „wichtigem Grund“ deutlich strenger definiert.
Ausgangspunkt für den OLG Beschluss (Az.: 19 U 41/10) war die Kündigung eines Kredit Vertrages durch eine Bank, die sich von ihrem Kunden bei Vertragsabschluss getäuscht sah, weil dieser unzureichende Angaben hinsichtlich seiner Bonität machte. Die Auffassung der Bank, das von der Kündigung betroffene Ehepaar hätte von sich aus Angaben über noch nicht bei der Schufa gespeicherte Verbindlichkeiten machen müssen, wurde durch den Beschluss vom 11.06.2010 zurückgewiesen. Der Kunde müsse auf die Unvollständigkeit der Schufa-Auskunft nicht von sich aus aufmerksam machen, heißt es in dem Beschluss. Der für die Kündigung ausschlaggebende wichtige Grund liege somit nicht vor.
Gleichzeitig stellte der 19. Zivilsenat fest, dass das Kreditinstitut durch die Kündigung des Darlehensvertrags ohne wichtigen Grund seine Vertragspflichten verletzt habe, so dass das Unternehmen deshalb seinem Kunden gegenüber sogar zum Schadensersatz verpflichtet ist. Angesichts dieses verbraucherfreundlichen Beschlusses zum Thema Kredit Kündigung kann man wohl davon ausgehen, dass viele Banken einen potentiellen Kunden noch genauer unter die Lupe nehmen werden, bevor sie ihm einen Kredit gewähren.