Auch wenn seit Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie vor einem Monat die so genannten Lockvogelangebote der Vergangenheit angehören, hat sich bei den Rahmenkonditionen der meisten Darlehen wenig geändert. Zwar wurden die Zinssätze bei Festpreis-Krediten vereinzelt gesenkt (z.B. bei der ING-DiBa) oder neue Festzinstarife (z.B. bei der IKANO Bank) eingeführt, bei den handelsüblichen bonitätsabhängigen Darlehen sind jedoch weiterhin hohes Einkommen, fester Arbeitsplatz und exzellente Bonität die Voraussetzungen für einen wirklich günstigen Kredit. Konditionen, die den Durchschnittskunden repräsentieren, sind hingegen nach wie vor deutlich teurer.
Nur um eine Vorstellung von der gegenwärtigen Zinsbemessung zu haben, seien folgende Eckdaten für einen exemplarischen Ratenkredit der Targobank genannt: So liegt die magische Grenze für den günstigsten Zinssatz von 3,97 % eff. p.a. bei einem Monatsgehalt von 3750 Euro – netto wohl gemerkt. Wer darunter liegt, muss für ein 10.000 Euro-Darlehen mit 12 Monaten Laufzeit bereits 5,43 Prozent Zinsen zahlen. Bringt der potentielle Kreditnehmer monatlich weniger als 2500 Euro nach Hause, sind es sogar 5,82 Prozent. Bei längeren Laufzeiten erhöhen sich entsprechend die jeweiligen Zinssätze – und damit auch der Gesamtpreis des Darlehens.
Deshalb sollten auch nach Ansicht von Verbraucherschutz-Experten kurze Kredit-Laufzeiten stets Vorrang vor niedrigen Zinssätzen und Raten haben. Selbst da, wo der Zinssatz womöglich etwas höher ist, kann man mit kürzeren Laufzeiten Geld sparen: So kostet beispielsweise ein mit zu 6,5 Prozent verzinster Kredit über 10 000 Euro bei einer Laufzeit von 60 Monaten insgesamt 1170 Euro – bei einer monatlichen Rate von 195 Euro. Deutlich günstiger hingegen eine Laufzeit von 36 Monaten: Hier sind bei einer Monatsrate von 360 Euro insgesamt 1016 Euro für die Tilgung fällig.
Deutlich teurer kann ein Kredit noch werden, wenn zusätzlich eine von der Bank angebotene Restschuldversicherung ins Spiel kommt. Auch wenn diese Absicherung im Todes- oder Pflegefall, sowie auf Wunsch auch bei Arbeitslosigkeit greifen soll, warnen Verbraucherschützer, auch hier genau hinzuschauen. Kreditnehmer, die über eine Risikolebensversicherung verfügen, profitieren oft von den gleichen Leistungen. Und letztendlich kann keine Bank einen Kreditnehmer zwingen, diese zusätzliche Absicherung abzuschließen.