Wie Creditolo Aktuell berichtet, hat das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen, dass Banken Kreditnehmern künftig eine Musterbelehrung aushändigen müssen, wenn ein Kreditvertrag abgeschlossen wird. Das Muster soll dem Bürgerlichen Gesetzbuch angefügt werden und damit den Status eines offiziellen Gesetzes erhalten.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit der Belehrung eine verlässliche Grundlage für Banken schaffen. Die sollen mit dem Muster eine unstrittige Richtlinie an die Hand bekommen, mit der Verbraucher rechtsgültig über die Möglichkeit eines Widerrufs informiert werden. Insbesondere soll im Detail klar sein, wie lange die Frist für einen Widerruf dauert, zu welchem Zeitpunkt sie beginnt und welche Konsequenzen der Widerruf nach sich zieht.
Verbraucher haben von dem neuen Muster allerdings nichts. Das unabhängige Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg (IFF) rügte in Person von Vize-Chef Achim Tiffe, dass es sich bei der Vorlage vor allem um einen besseren Schutz für Banken handele. In Zukunft können Verbraucher sich nicht mehr so einfach von problematischen Verträgen trennen, weil die neue Musterbelehrung auf aktuelle Urteile der Rechtsprechung reagiert und Banken wasserdichte Verträge schließen können.
Die wirklichen Probleme werden dabei nach Ansicht des IFF nicht angegangen: Dies sind nach Auffassung des Instituts Kreditkarten mit revolvierendem Kreditrahmen, Kredite mit bonitätsabhängiger Verzinsung und teure Restschuldversicherungen. Viele in der Vergangenheit ausbezahlte Darlehen an Privatkunden lassen sich bislang wiederrufen, weil nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Betroffen sind vor allem Kredite, die in Verbindung mit einer Restschuldversicherung vergeben werden.