Bei ihrem Treffen am Montag in Brüssel einigten sich die 27 Arbeitsminister der EU Staaten auf die Vergabe von Mikrokrediten an Arbeitslose. Mit der Initiative, die auf eine europäische Entscheidung aus dem Jahr 2007 zurückgeht, sollen Existenzgründungen erleichtert werden. Insbesondere durch die Vergabe von Kleinstkrediten in Höhe von bis zu 25 000 € sollen auch Existenzgründungen von sozial ausgegrenzten Menschen erleichtert werden.
„Ich frage mich, wieso die EU nicht auch rechtliche Hürden beseitigt, die vielen Existenzgründungen regelmässig im Wege stehen? So ist dies in Deutschland u.a. der Meisterzwang im Handwerk“ mein Oliver Steinkamp, vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, und weiter „es mutet eigenartig an, dass zur Problemlösung hier ausschließlich Geldmittel betrachtet werden, wo es doch zumindest in Deutschland einige Möglichkeiten gibt, Existenzgründungen auch kostenneutral anzuschieben. Dadurch könnten viele Menschen ihre „Karriere“ im ALG I oder ALG II-Bezug beenden und selbstbewusst ein eigenes Unternehmen gründen.
Während Bürgern aus allen EU-Staaten seit Ende Dezember die Auftragsabwicklung auch in Deutschland erleichtert wurde, dürfen aber gleichzeitig hiesige Dachdecker, Bäcker, Zweiradmechaniker oder Schiffbauer ohne Meistertitel nicht in Deutschland arbeiten. Und weil ohne Meistertitel kein Betrieb gegründet werden darf, können viele einheimische Handwerker auch keine Aufträge in anderen EU-Staaten annehmen.
Mit der Vergabe von Mikrokrediten wollen die Arbeitsminister u.a. eine „positive Sicht auf das Unternehmertum fördern“, „die rechtlichen und institutionellen Bedingungen für Unternehmen verbessern“, „Menschen auf den Weg in die Selbständigkeit unterstützen“ und weitere „Angebote im Bereich der Unternehmensentwicklung“ schaffen.
Der BUH hält es für viel zu kurz gegriffen, wenn es die EU nun bei der reinen Vergabe von Krediten stehen bleibt.