Mit dem Begriff Abwichsgeld wird grundsätzlich eine Ablösesumme bezeichnet, die als Ausgleichszahlung geleistet wird. Der Begriff Kaufsumme ist hier für den Geldbetrag nicht korrekt, da kein Kauf stattgefunden hat. Häufig findet die Ablösezahlung nicht zwischen den Vertragspartnern des Rechtsgeschäftes direkt statt. Der Begriff Abwichsgeld stammt aus der Landwirtschaft. Früher war es üblich, dass ein Alleinerbe für einen Hof eingesetzt wurde, was im Regelfall der älteste Sohn war. Die Abstandszahlung an die zurückgetreten Erben wurde als Abwichsgeld bezeichnet.
Für Acker- und Forstland gab es früher verschiedene Formen der Vererbung. So war es möglich, dass eine Witwe ohne männliche Nachkommen bei Wiederverheiratung den Erbhof an einen Familienangehörigen abzutreten hatte. In dem Fall war dieser verpflichtet, der Witwe ein Abwichsgeld als Entschädigung für den Verlust des Landes zu zahlen. Abwichsgeld, auch Astantengeld oder Anerbgeld sind heute Begriffe, die im rechtsüblichen Sprachgebrauch im Geschäfts- und Finanzwesen nicht mehr angewendet werden. Dennoch kann es vorkommen, dass regional diese Bezeichnungen für die Ablösesumme noch verwendet könnten. Eine Erbentschädigung wird auch heute noch an Erben gezahlt, die auf ihr Erbe, bzw. den Pflichtteil aus verschiedenen Gründen verzichten. Auch in diesen Fällen ist heute der Begriff Ablösesumme gebräuchlich und wird auch in den entsprechenden Verträgen verwendet. Privat verhandelt werden kann die vorweggenommene Nutzung eines Erbes, insbesondere bei Immobilien oder Firmen. Bei Immobilien ist es häufige Praxis, den Angehörigen als Vorbesitzer ein lebenslanges Wohnrecht mietfrei oder gegen eine sehr geringe Kostenbeteiligung einzuräumen, um sie für die Überschreibung zu entschädigen.
Bei all diesen Zahlungen handelt es sich Ausfallentschädigungen für Gewinne, Zinsen oder Anteile an Erb-Immobilien und anderen Sachwerten. Gefordert werden diese Ausfallentschädigungen immer von der Partei, die einen Verlust anmelden kann. Bei Ablösesummen im Privatrecht wird die Höhe der Ausfallentschädigung entweder von den Beteiligten selbst oder ihren Rechtsbeiständen verhandelt. Bei Krediten haben die Kreditnehmer meist keine Verhandlungsspielräume. Allerdings kann eine zu hohe Ausfallentschädiung zur gerichtlichen Klärung vorgetragen werden. Der heutige Begriff Ablösesumme kann jedoch klarer und rechtlich relevanter die vielen verschiedenen Formen der Zahlung einer Ausfallentschädigung bei Ablöse beschreiben.
Inhalt
Abwichsgeld (Ablösesumme) – Baufinanzierung
Bei der Finanzierung eines Bauprojektes bezeichnet die Ablösesumme oder das Abwichsgeld die vollständige Rückzahlung des gesamten Darlehns. Dabei gehen in diese Summe die bis zur Ablöse angefallenen Zinsen ein und eine Vorfälligkeitsentschädigung für künftig entgehende Zinsen. Bei den Baudarlehen ist zudem noch der Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages entscheidend. Ein Recht auf kostenlose Sondertilgungen im Darlehnsvertrag ermöglicht Ihnen die zwischenzeitliche Zahlung höherer Raten ohne besondere Gebühren. Die Sondertilgung ist auch Bestandteil von zahlreichen Ratenkrediten.
Kredit vorzeitig ablösen
Wird ein Kredit abgelöst, handelt es sich dabei nicht gewährte Sondertilgungen, sondern um die komplette Rückzahlung der gesamten Kreditsumme. Das kann der Fall sein, wenn der Kreditnehmer eine Erbschaft gemacht oder anderweitig zu mehr Kapital gekommen ist. Anders als beim einstigen Abwichsgeld beim Bauernhof, wird hier aber kein Ausgleich für entgangene Erträge und Sachwertige gezahlt, sondern ein Ausgleich für Zinsen, die der Bank bei der Ablöse entgehen. Im Fall einer Ablöse kann die Bank nicht die Zinsen berechnen, die bis zum Ende der Laufzeit berechnet wurden, sondern nur die Zinsen bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung. Der Kreditnehmer entledigt sich zwar seiner Schuldenlast, der Bank jedoch entgeht ein zukünftiger Geschäftsgewinn. Daher gibt der Gesetzgeber Banken und weiteren Kreditgebern das Recht, in diesem Fall eine Ablösesumme zu berechnen. Die Ablösesumme ist geringer als der Zinsertrag. Sie setzt sich aus der Vorfälligkeitsentschädigung und Gebühren zusammen. Es kommen jedoch noch verschiedene Bearbeitungsgebühren dazu. So kann sich am Ende die Ablösesumme auf einen sehr hohen Betrag belaufen. Für die Kreditnehmer heißt das, gut zu rechnen. Je kürzer die noch offene Laufzeit, je niedriger die vereinbarten Zinsen und je geringer der Restbetrag, desto geringer wird die Ablösesumme ausfallen. Bei einer Sonderzahlung, also einer erhöhten Zwischenzahlung, handelt es nicht um eine Ablöse. Dennoch können auch hier Kosten entstehen, falls nicht im Vertrage die Kostenfreiheit von begrenzten Sonderzahlungen vereinbart wurde. Dann wird ausschließlich von der Vorfälligkeitsentschädigung gesprochen.
Ablösesumme bei der Umschuldung
Bei einer Umschuldung wird ein Kredit oder Baudarlehn auf einen anderen Kreditgeber übertragen. Oft werden Kredite, die ein Kreditnehmer bei verschiedenen Banken aufgenommen in einen großen Kredit zu besseren Zinsen umgeschuldet. Der vorige Kreditgeber würde dabei einen Verlust durch die entgangenen Zinsen in Kauf nehmen müssen. Daher wird auch in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und gezahlt. Wird das Verfahren über einen seriösen Kreditmakler abgewickelt, wird dieser mit den Banken die Ausfallentschädigungen verhandeln. Zu zahlen sind die Beträge allerdings vom Kreditnehmer. Ein umgeschuldeter Kredit wird häufig um diese Summen erhöht, insbesondere wenn es sich um Umschuldungsverfahren infolge Überschuldung handelt. Der vorige Kreditgeber erhält die Ablösesumme aus dem neuen, höheren Ratenkredit. In dem Fall muss der Kreditnehmer nicht den hohen Ablösebetrag als Sofortzahlung entrichten, sondern mit den zukünftigen Raten.
Baudarlehn – Ende der Zinsbindung ist entscheidend
Baudarlehn werden gewöhnlich für sehr lange Zeiträume aufgenommen. Innerhalb von 20 oder 25 Jahren können sich die Zinssätze stark verändern. Anders als beim Verbraucherkredit werden hier keine Festzinsen für die gesamte Laufzeit vereinbart. Die Begründung liegt auf der Hand. Dem Darlehnsgeber könnten bei Zinserhöhungen über Jahre Zinsgewinne entgehen. Lediglich für einen bestimmten Zeitraum von bis zu 10 Jahren wird eine Zinsbindung vertraglich vereinbart. Steigen in diesem Zeitraum die Zinsen, zahlt der Darlehnsnehmer dennoch bis zum Ende der Zinsbindung die günstigen Zinsen. Nach einem Ablauf von 10 Jahren kann der Bauherr sich für einen anderen Darlehnsgeber entscheiden, der ein aktuell günstigeres Zinsangebot mach. In diesem Fall muss er keine Ablösesumme zahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur an, wenn der Darlehnsnehmer vor Ablauf der 10 Jahre das Darlehn vorzeitig kündigen möchte.
Ablösesumme, ehemals Abwichsgeld, genau prüfen
Gerade bei der Baufinanzierung ist Rechnen angesagt, wenn bereits vor Ablauf der 10-Jahresfrist wegen eines besseren Zinsangebots der Darlehnsvertrag gekündigt werden soll. Es kann sein, dass die Ablösesumme so hoch ist, dass sich der Wechsel gar nicht lohnt. Abwarten bis zum Ablauf der Zinsbindung zeigt sich oft als bessere Lösung. Ähnlich sieht es bei anderen langfristigen Krediten über hohe Kreditsummen aus. Keine Ablösesumme, einschließlich Vorfälligkeitsentscheidung muss gezahlt werden, wenn ein flexibler Überziehungsrahmen für das Konto, kurz Dispo, umgeschuldet werden soll. Dafür werden für diese Art von Kredit besonders hohe Zinsen erhoben.
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