Die Besicherung ist im Kreditbereich eine übliche Praxis, die ihren Zweck darin hat, die Wahrscheinlichkeit des Gläubigers, seine Forderung zu erhalten, bzw. dass der Gläubiger seiner Leistungspflicht nachkommt, zu erhöhen. Die Besicherung kann auf zweierlei Arten gestaltet werden, nämlich dass der Gläubiger zur Erfüllung seines Anspruchs auf Vermögensgegenstände des Schuldners zurückgreifen kann oder dass ein Dritter die Schuld erfüllt und die Besicherung des Kredites somit durch einen Bürgen erfolgt.
Für Kreditinstitute sind Pfandrechte an Forderungen oder Gesellschaftsanteilen sowie an beweglichen Sachen oder auch Grundstücken akzeptiere Besicherungen. Auch Abtretungen von Forderungen können zur Besicherung eingesetzt werden. Der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung ist gerade im Bereich des Konsumentenkredites eine übliche Form der Besicherung von Darlehen. Auch eine Sicherungsübereignung kann vom Kreditgeber gefordert werden zwecks Besicherung seiner Leistungen. Charakteristisch für die Besicherung ist, dass der Gläubiger weitere Rechte zur Sicherung seines Anspruchs eingeräumt bekommt, wenn der Gläubiger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unregelmäßig nachkommt.
Inhalt
Die verschiedenen Besicherungsarten
Im Grunde gibt es drei Arten der Besicherung, die dinglichen Besicherung, die personelle Besicherung und die rechtliche Besicherung.
1. Die dingliche Besicherung
Die dingliche Besicherung wird auch als Real- oder Sachsicherheit bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Kreditsicherheiten, die sich auf die Grundschuld oder Hypotheken beziehen. Das spielt gerade bei Immobilienfinanzierungen eine wichtige Rolle. Sollten nach einer Immobilienfinanzierungen die Zahlungen ausbleiben, dann hat die Bank das eindeutige Recht, die Immobilie und eventuell auch das Grundstück zu veräußern, damit die ausstehenden Zahlungen beglichen werden können. Die Bank besitzt in einem solchen Fall das sogenannte Grundpfandrecht. Dabei ist das Grundpfandrecht heute eine gängige Praxis, um eine hohe Finanzierung zu ermöglichen. Eine Hypothek ist eher unüblich, denn die Hypothek läuft nach Abzahlung aus und verfällt. Mit dem sogenannten Grundrecht können auch weiterlaufende Kredite oder neue Kredite mit einer Besicherung versehen werden.
- Bei einem Autokredit gilt das gekaufte Fahrzeug als dingliche Sicherheit und in einem solchen Fall wird der Fahrzeugbrief des gekauften Fahrzeugs der Bank übergeben. Der Fahrzeughalter bekommt den Brief erst ausgehändigt, wenn der Kredit komplett abbezahlt ist. Im Grunde ist das Fahrzeug eigentlich im Besitz der Bank und der Käufer ist lediglich der Fahrzeughalter.
- Eine weitere dingliche Besicherung kann auch bei Geschäftskrediten stattfinden. Bei einem Geschäftskredit kümmert sich der Geschäftsinhaber um eine finanzielle Erweiterung und kann als dingliche Besicherung die Ausstattung der Werkstätten oder die Maschinen nutzen. Die Ausstattung und die Maschinen könnten bei Nichtzahlung der Raten einfach weiterverkauft werden und die Bank könnte ihre Forderungen begleichen.
2. Die personelle Besicherung
Bei der personellen Besicherung handelt es sich um einen Bürgen. Der Bürge ist eine Person, die dem Kreditnehmer meist nah steht und im Falle eines Zahlungsausfalls in die Pflicht genommen werden kann. Der Bürge erklärt sich bereit, die offenen Zahlungen zu übernehmen, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr zu Zahlungen in der Lage ist. Im Grunde handelt es sich bei einer Bürgschaft, um eine Bürgschaft, die bis zum Tod bestehen bleibt. Beide Parteien, der Bürge und auch der eigentliche Kreditnehmer sind zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Stirbt der Kreditnehmer plötzlich, auch dann muss der Bürge einspringen und die Zahlungen übernehmen. Er bekommt die Schulden übertragen und muss bis zum Ende die Schulden ausgleichen. Es gibt einige Unterschiede bei Bürgschaften, so kann auch festgelegt werden, dass der Bürge erst einspringen muss, wenn die Zwangsvollstreckung bei dem eigentlichen Kreditnehmer durchgeführt wurde. In diesem Fall muss erst danach der Bürge die Schulden übernehmen und mit den Zahlungen beginnen.
3. Die rechtliche Besicherung
Die rechtliche Besicherung wird auch als Sicherungsabtretung bezeichnet und bezieht sich auf Lohn- oder Gehaltsabtretungen. Mit einer rechtlichen Besicherung bekommt die Bank das gesetzliche Recht, das Gehalt zum Teil zu pfänden, um die offenen Forderungen auszugleichen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht fristgerecht und in ausgemachter Höhe nachkommen kann oder will. Bei der Lohn- beziehungsweise Gehaltsabtretung gibt es zwei Varianten, die stille und die offene Abtretung.
- Bei einer stillen Abtretung des Lohn beziehungsweise des Gehaltes wird der Kreditnehmer beziehungsweise der Arbeitnehmer nicht über den Vorgang informiert. Eine Information findet nur im Härtefall statt. Das bedeutet, es wird eine Kontopfändung durchgeführt, die erst in Kraft tritt und dann wird der Kreditnehmer von der Abtretung erfahren.
- Bei einer offenen Abtretung wendet sich die Bank direkt an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Informationen zum Gehalt bereitzustellen und muss die offenen Forderungen direkt an die Bank zahlen. Das bedeutet, dass das Konto des Kreditnehmers kein Gehalt mehr bekommen wird, sondern alle Gehälter an den Kreditgeber ausgezahlt werden.
In der heutigen Zeit werden beide Arten der rechtlichen Besicherung sehr häufig durchgesetzt, aber in der Regel findet eine stille Lohnabtretung statt. Die meisten Gläubiger wenden sich zuerst an die Bank und pfänden das Konto. Nur im äußersten Notfall wird der Gläubiger sich mit einer offenen Lohnabtretung beschäftigen und sich an den Arbeitgeber wenden.
Die Kapitallebensversicherung als Besicherung
In der heutigen Zeit besitzen viele Menschen eine sogenannte Kapitallebensversicherung. Bei einer solchen Versicherung handelt es sich ebenfalls um eine Möglichkeit eine Besicherung durchzuführen. Die Kapitallebensversicherung fällt in die Kategorie der rechtlichen Besicherung, denn der Gläubiger wird sich direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden und den Vorgang pfänden. Somit bekommt der Gläubiger das Recht nach Ablauf der Versicherungszeit das Geld als Forderungsausgleich einzubehalten.
Die Kreditarten und die möglichen Besicherungen
Kreditart | Besicherung |
Ratenkredit | keine |
Kleinkredit | keine |
Privatkredit | keine |
Studienkredit | Personelle Besicherung (Bürgschaft) |
Autokredit | Dingliche Besicherung (Sicherheitsübereignung durch Fahrzeugbrief) |
Immobilienfinanzierung | Dingliche Besicherung (Grundschuld oder Hypothek) |
Die Besicherung und deren Voraussetzungen
Die grundlegendste Voraussetzung für eine Besicherung ist, dass eine Forderung vorhanden sein muss, die mit einer entsprechenden Sicherheit bestückt werden kann. Schon bei der Besicherung wechselt die Sicherheit ihren Besitzer zumindest schriftlich. Sobald eine Zahlung ausbleibt, dann wird die Sicherheit auch komplett den Besitzer wechseln und der Kreditnehmer hat keine Rechte mehr in Bezug auf die Sicherheit. Die gängigste Praxis, um den Forderungen einzufordern ist die Pfändung. Die Pfändung bedeutet, dass der ehemalige Kreditnehmer also der Schuldner keine Rechte mehr hat und gezwungen wird, seine offenen Forderungen auszugleichen. Wichtig ist, dass die Sicherheit einen entsprechenden Gegenwert hat. Bei einer Besicherung in Bezug auf ein Fahrzeug muss das Fahrzeug einen sehr hohen Wert haben, damit es als Besicherung akzeptiert wird. Das ist meist nur bei einem Neuwagen der Fall. Bei einem Gebrauchtwagen wird meist ein Privat- oder Kleinkredit genommen, der keine Besicherung bedarf. Bei einer Besicherung für eine Immobilienfinanzierung rechnet die Bank immer mit einem Verlust, denn Immobilien können mit der Zeit an Wert verlieren und somit rechnen die Banken bis zu 20% weniger als der aktuelle Verkehrswert. Der aktuelle Wert wird durch einen Gutachter ermittelt, der von der Bank beauftragt wird.
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