Bedingungen werden im Bereich der Finanzen auch als Konditionen bezeichnet. Somit stellen die Bedingungen hier bei einem Darlehen zum Beispiel die Voraussetzungen dar, zu denen der Darlehensgeber eben zur Gewährung des Kredites oder der Finanzierung bereit ist. Zu den Bedingungen oder Konditionen im Finanzbereich gehören zum Beispiel der Nominalzins, der Auszahlungskurs oder in der Baufinanzierung die Dauer der Zinsfestschreibung. Auch Tilgungssatz und –beginn sowie Bereitstellungszinsen ebenso wie Bearbeitungsgebühren fallen unter die Bedingungen, die im Finanzierungsbereich üblich sind. Allgemeine Bedingungen regeln im Darlehensbereich die Rechtsbeziehung zwischen dem Darlehensgeber und –nehmer.
Darlehen sind mit Bedingungen verbunden. Darunter ist zu verstehen, dass eine Bank nur unter bestimmten Bedingungen einem Darlehensvertrag zustimmt. Diese Bedingungen beziehen sich vor allem auf die Sicherheiten, die man der Bank gegenüber leisten kann, das die Rückzahlung des Darlehens auch klappt. Die Sicherheitenstellung ist für die Bank besonders wichtig, ohne diese kann ein Antrag für ein Darlehen nicht gewährt werden. Des Weiteren gehören zu der Bedingung eines Darlehens auch die zu berechnenden Bereitstellungskosten und Bearbeitungsgebühren, welche auch für die Berechnung des effektiven Jahreszinses gebraucht werden.
Inhalt
Bedingungen, Konditionen – Vertrag, Kreditvertrag
Jeder Vertrag, ob schriftlich oder mündlich, hat bestimmte Bedingungen zum Inhalt. Z.B. gilt schon beim einfachsten mündlichen Kaufvertrag im Ladengeschäft die Bedingung, dass der Kunde die Ware nach oder gleichzeitig mit der Bezahlung erhält. Wird eine Ware ausgeliefert und ist später zu bezahlen, gelten Bedingungen für die Zahlungsfristen. Weitere Bedingungen sind u.a.
- Die Zahlungsart
- Der Ort der Warenübergabe
- Lieferbedingungen
- Zahlungsfristen
- Der Zustand der Ware
- Widerspruchsrecht
- Rückgaberecht
- Gewährleistung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ein Kredit ist an eine ganze Reihe von Bedingungen gebunden. Dazu gehören u.a.:
- Zinssatz
- Bonität des Kreditnehmers
- Art des Kredits und Verwendung des Kredits
- Art der Zinsverrechnung – variabel oder Festzins
- Anzahl der Raten und Höhe der Raten
- Termine für die Ratenzahlungen
- Sonderzahlungen
- Bauzeitzinsen beim Baudarlehn für die Bereithaltung von Darlehnsgeldern
- Kündigungsfristen, Sonderkündigung, Vorentschädigung
Kreditverträge haben daher einen beträchtlichen Umfang, enthalten eine Vielzahl verschiedener Klauseln, die die Konditionen einzeln festlegen.
Weitere Bankgeschäfte sind ebenfalls an zahlreiche Bedingungen geknüpft, so die Kontoeröffnung, der Sparvertrag, ein Fondgeschäft und weitere.
Konditionen für beide Vertragsparteien
Bei jedem Vertrag sind beide Vertragsparteien an bestimmte Bedingungen gebunden. Ein großer Teil von allgemeingültigen und besonderen Konditionen ist gesetzlich geregelt. Solche Festlegungen finden sich im Kreditgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Vertragsrecht, bei den Rechtsvorschriften der BaFin. Gesetzliche Regelungen betreffen die Verfahrensweisen für Verkäufer, Anbieter von Leihgut, Vermieter, Banken, Sparkassen, private Kreditgeber. Im Vertragsrecht werden Bedingungen für beide Vertragsparteien festgeschrieben, im Kreditgesetz und anderen Rechtswerken ebenfalls.
Innerhalb der rechtlichen Vorschriften haben die Vertragspartner Spielräume, bestimmte Konditionen variabel selbst nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. So kann ein Kreditgeber z.B. Ratenpausen einfügen, einen verzögerten Beginn der Rückzahlung, ein erweitertes Rückgaberecht, Sonderzahlungen. Auch die Gestaltung der Zinsen lässt Spielräume zu. Die Varietät der Konditionen und Preise gibt dem Kunden Möglichkeiten, Preise, Zinsen, günstige und weniger günstige Bedingungen zu vergleichen und sich unter verschiedenen Tarifen und Verträgen zu entscheiden.
Grundsätzliche Konditionen in den AGB
Zur Vereinfachung der Gestaltung von Einzelverträgen werden bestimmte Bedingungen grundsätzlich in den AGB festgelegt. In § 305 Abs. 1 BGB werden die AGB definiert als „alle für eine Vielzahl von Verträgen geltende Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt“. Zu den Inhalten zählen:
- Lieferbedingungen
- Nutzungsrechte
- Gewährleistungen
- Zahlungsbedingungen
- Gerichtsstand
Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss für den Abschluss eines Vertrages deutlich hingewiesen werden. Bei Online-Verträgen wird z.B. ein spezieller Button eingefügt, der die Anerkennung der AGB zur Voraussetzung des Vertrages macht. Von da aus können Kunden auch direkt zu den AGB klicken und diese lesen. AGB sind bei den verschiedensten Geschäftsbeziehungen anwendbar. Dazu gehören u.a.:
- Kaufverträge
- Mietverträge
- Verträge mit einer Bank
- Leasinggeschäfte
- Verträge im Internet
Ausgeschlossen ist die Anwendung von AGB (§ 310 Abs. 4 BGB) bei
- Tarifverträgen,
- Erbrecht, Familien- und Gesellschaftsrecht
- Dienstvereinbarungen, Arbeitsverträgen
- Betriebsvereinbarungen
309 BGB regelt, was nicht Inhalt der AGB sein dürfen u.a.:
- Einschränkungen vom Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückhaltungsrecht des Vertragspartners
- Verweigerung des Rechts zur Aufrechnung
- Mahnpflichtbefreiung
- Unangemessene Laufzeiten bei Verhältnissen mit Dauerschuld
- Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners
Im Einzelnen werden im BGB noch weitere unwirksame Klauseln für die AGB festgelegt.
Zulässig und üblich ist die Verwendung von Formularvordrucken für die AGB. Diese Bedingungen werden gewöhnlich für längere Zeiträume festgelegt. Je nach Erfordernis können die AGB durch Änderungen angepasst werden. Kunden mit laufenden Verträgen müssen über solche Änderungen schriftlich informierten werden.
Konditionen für Kredite sind wichtig
Die Bedingungen, Konditionen, zu denen ein Kredit bei einer Bank aufgenommen wird, regeln so wichtige Bestandteile wie die Zinsen, Laufzeit und Ratenhöhen. Bei bonitätsabhängigen Zinsen können viele Kunden nicht mit den im Angebot beworbenen günstigsten Zinsen rechnen. Schon bei geringen Einschränkungen der Bonität steigt der Zins. Außerdem legt die Bank fest, unter welchen Bedingungen, z.B. einer kurzen Laufzeit und sehr hohen Raten dieser günstige Zinssatz gewährt wird. So kann es sein, dass nur wenige der Antragsteller mit dem günstigen Angebotszins rechnen können.
Von besonderer Bedeutung sind die Kredit-Konditionen, wenn es um sehr langfristige Kredite wie z.B. ein Immobiliendarlehn geht. Für den Darlehnsnehmer ist es meist vorteilhafter, ein Angebot mit Sondertilgungen anzunehmen als eines, dass nur aufgrund hoher Monatsraten eine kürzere Laufzeit hat. Die hohen Raten können bei veränderten Lebensumständen schnell in die Schuldenfalle führen. Die Sondertilgungen lassen die Chance offen, zwischendurch höhere Zahlungen vorzunehmen, wenn das Geld dafür da ist. Monatlich zu zahlende Bereitstellungszinsen für einen Baukredit bedeuten meist eine Doppelbelastung zur Miete, die noch für die Wohnung gezahlt wird. Eine lange Zinsbindung mag zu Zeiten günstiger Zinssätze vorteilhaft sein, schlägt bei hohen Zinsen aber schnell ins Gegenteil um, wenn plötzlich allgemein die Zinsen sinken. An eine lange Zinsbindung ist außerdem der Zeitpunkt gebunden, zu dem der Kreditnehmer das Baudarlehn kostenlos zugunsten eines günstigeren Angebots kündigen kann. Dagegen sind bestimmte Bedingungen nicht von Angebot zu Angebot wählbar. Dazu gehört z.B. die Eintragung der Grundschuld und das Pfändungsrecht, einschließlich der Zwangsversteigerung durch die Bank bei rückständiger Zahlung.
Ob Kredit oder Kaufvertrag – nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Konditionen kommt es an. Bei günstigen Angeboten sollten Kunden daher aufmerksam ansehen, welche Bedingungen an einen Vertrag geknüpft sind. Unabhängige Kreditvergleiche im Internet ermöglichen heuten einen umfangreichen Vergleich von Zinsen und aller Konditionen der Angebote.
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