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Was ist ein Mittelstandskredit?
Mittelstandskredite sind spezielle Kredite, die an mittelständische Unternehmen vergeben werden. Unterschieden wird zwischen kurzfristigen Mittelstandkrediten, die häufig auch als Personalkredite eingesetzt werden und langfristigen Mittelstandskrediten, die auch Investitionskredite genutzt werden.
Bei einem Mittelstandskredit handelt es sich um einen Kredit, der speziell an kleinere und mittelgroße Unternehmen vergeben wird. Dabei fallen hier die Kreditsummen deutlich höher aus, als dies bei üblichen Privatkrediten der Fall ist, da die Darlehen in erster Linie dazu dienen soll, denn Ausbau und das Wachstum des Unternehmens zu fördern. Auch für Projektfinanzierungen werden solche Kredite gerne herangezogen, da diese zumeist leichter zu erhalten sind, als dies bei reinen Projektfinanzierungen der Fall ist. Zudem können entsprechende Mittelstandskredite mit einer staatlichen Förderung untermauert werden, was deutlich bessere Konditionen bei der Rückzahlung der Summen in den Raum stellt.
Rechtliche Einordnung von Mittelstandskrediten
Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Mittelstandskrediten um eine Form der Privatkredite, die aber gleichzeitig als Förderkredite betrachtet werden können. Der Grund liegt hier in der staatlichen Förderung, die auf diese Darlehen vergeben werden kann. Durch diese differenzieren sich die Kredite aufgrund einer reduzierten Zinslast deutlich von den reinen Privatkrediten, sodass diese nicht vollständig unter die Rubrik fallen, sondern eine Art Mischform darstellen.
Beim Vorhandensein staatlicher Förderungen werden diese Kredite zumeist deutlich einfacher vergeben, da sich das Risiko hier zwischen zwei Banken aufteilt. So haftet jede Bank über den Wert des Betrages, den sie an den Kreditnehmer vergeben hat. Hierdurch entsteht ein differenziertes Forderungsrecht, dass sich auf beide Institute aufteilt, wobei die Einforderung der Schuld in der Regel von der kreditgebenden Privatbank übernommen wird. Diese wird allerdings von der jeweils staatlichen Kreditbank für den Verlust entschädigt und muss dann das Betreiben der Forderung, auch in Bezug auf die Förderbank übernehmen.
Daher handelt es sich hier um einen dualen Kredit, welcher in der Kreditwirtschaft als Sonderkredit gehandhabt wird. Für den Kreditnehmer stellt ein solcher Mittelstandskredit jedoch einen einfachen Privatkredit dar, da er in der Regel mit den rechtlichen Handhabungen nichts zu tun hat.
Beantragung eines Mittelstandskredites
Die Beantragung eines Mittelstandskredites erfolgt in der Regel direkt bei der Hausbank. Da viele dieser Kredite auch ohne staatliche Förderung vergeben werden, werden diese dann als reine Privatkredite gehandhabt. Dabei muss der Kunde in der Regel die gleichen Anforderungen erfüllen wie jedes andere Unternehmen auch. Es muss die letzten drei Steuerbescheide eingereicht und auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz vorgelegt werden. Zudem sind auch die notwendigen Kontoauszüge beizubringen, die den aktuellen Kontostand aufzeigen und somit abschätzen lassen, ob eine Kreditaufnahme in gewünschter Höhe möglich ist. Die restliche Beantragung verläuft dann innerhalb eines normalen banküblichen Verfahrens, wobei die Bearbeitungszeiten deutlich länger ausfallen können, als dies bei anderen Kreditformen der Fall ist.
Definition anhand der Kreditsumme
Bei einem Mittelstandskredit geht es meistens um Summen zwischen 100.000 Euro und 5.000.000 Euro. Allerdings ist dies eine reine Definitionssache, denn manche Banken bezeichnen auch noch Kredite über 10.000.000 Millionen die an entsprechende Firmen vergeben werden, als Mittelstandskredite. Andere ziehen diese Grenze noch deutlich höher. Dies zeigt, dass eine allgemeine Festlegung des Begriffes nicht existiert.
Allerdings spielt hier die Sicherungslast eine entscheidende Rolle, denn in der Regel werden die Kreditsummen nur dann vergeben, wenn die Firma auch einen entsprechenden materiellen Gegenwert nachweisen kann. Daher gibt es eine Obergrenze, die meist eine deutliche Abgrenzung hin zu Großkrediten aufweist. Diese Grenze kann als ein absoluter Trennungspunkt zwischen Mittelstandskrediten und Großkrediten gesehen werden. Da sich diese grenze aber ständig im Fluss befindet, kann hier kein genauer Wert angegeben werden.
Haftungsgrenzen
Für einen Mittelstandkredit – hierbei spielt es keine Rolle um mit staatlicher Förderung oder ohne – haftet die kreditnehmende Firma jeweils mit ihrem ganzen Vermögen. Daher kann die Besicherung eines solchen Kredites auch nur über die Höhe des Gesamtwertes des Unternehmens erfolgen.
Als Sicherheit kann dabei sowohl das Betriebsvermögen als auch das Material angesetzt werden. Bei Letzterem handelt es sich um Pfandobjekte, die dann zur Zwangsversteigerung herangezogen werden. Dies birgt für die Unternehmen natürlich ein hohes Risiko, denn mit dem Verlust der Arbeitsmittel droht in der Regel die vollständige Insolvenz der Firma, sodass hier ein gewisses Potenzial besteht, dass das Unternehmen nach einer fehlgeschlagenen Investition die Insolvenz anmelden muss.
Mittelstandskredit mit staatlicher Förderung
Mittelstandskredite mit staatlicher Förderung werden von den staatlichen Kreditbanken wie zum Beispiel der KfW – der Kreditanstalt für Wiederaufbau – vergeben. Hierbei stellt der Antragssteller sein Ersuchen aber nicht an die Bank direkt, sondern wendet sich immer an seine Hausbank, da die KfW oder andere ähnliche Banken, Kredite meist nicht selbst vergeben. Die komplette Beantragung sowie die vollständige Abwicklung wird also über ein privates Kreditinstitut durchgeführt.
Die jeweilige Förderbank übernimmt dabei den Anteil, denn diese zur Kreditsumme zur Verfügung stellt, wobei diese nicht direkt an den Kunden ausgezahlt wird, sondern lediglich als Ersatz an die jeweilige kreditgebende Bank überwiesen wird. Da die Förderkredite grundsätzlich über einen geringeren Zinssatz verfügen, wird also ein Teil des Kredites zum Zinssatz der jeweiligen Bank und ein anderer Teil zum Zinssatz der Förderbank getilgt. Allerdings erfolgt die Zahlung meist in konstanten festgelegten Raten, wobei ab einem bestimmten Zeitpunkt lediglich der Zinssatz angepasst wird.
Mittelstandskredite bei Gesellschaften
Bei Gesellschaften können entsprechende Kredite nur dann aufgenommen werden, wenn alle Gesellschafter diesem Vorgang zustimmen. Dies hat den Hintergrund, dass jeweils alle Gesellschafter gleich an der Kreditsumme beteiligt sind, sodass hier eine gemeinsame gesamtschuldnerische Haftung entsteht.
Die Bemessung der maximalen Kreditsumme, richtet sich hier in erster Linie nicht nach dem Gesamtvermögen des Unternehmens, sondern nach der Höhe der Einlagen aller Gesellschafter. Das Gesellschaftsvermögen wird also nur zu diesem Teil bewertet. Dies bedeutet nicht, dass bei einer Gesamteinlage von 100.000 Euro auch nur dieser Betrag vergeben werden kann, denn jeder Gesellschafter ist zu einem Teil auch an den restlichen Firmeneinnahmen berechtigt. In diesem Zusammenhang erfolgt dann die Gesamtschätzung des Unternehmens, sodass hier beträchtliche Summen im Raum stehen können.
Allerdings birgt dies auch einige Risiken, denn sollte ein Gesellschafter ausfallen, verteilt sich das Restrisiko auf alle anderen Gesellschafter zu gleichen Teilen, sodass für diese die Belastung und somit das Risiko steigt. Daher untermauern kleine Gesellschaften, für welche ein Mittelstandskredit in Frage kommt, ihre Darlehen meist mit einer Sicherungsbürgschaft seitens einer Bank oder Versicherungsgesellschaft. Auf diese Weise werden eventuelle Verluste effektiv aufgefangen, was vor allem bei einem Mittelstandskredit mit staatlicher Förderung Sinn ergibt.
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