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Was ist der Nominalbetrag?
Der Nominalbetrag stellt den Darlehensbetrag dar, der nach Abzug von Disagio und einmalig zu zahlenden Kosten entsteht. Oft spricht man auch von der Nominalschuld oder dem Darlehensnominalbetrag. Die Zinsen für ein Darlehen, sowie die Tilgung dessen, werden grundsätzlich vom Nominalbetrag aus errechnet. Dabei spielt es keine Rolle, über welchen Betrag die Auszahlung tatsächlich erfolgt ist, für die Berechnung spielt nur der Nominalbetrag eine Rolle. Dieser ist also für jeden Kreditnehmer von ganz besonderer Bedeutung, sodass er stets im Auge behalten werden sollte. Auch kann man, sofern der Nominalbetrag bereits vorab bekannt ist, genau errechnen, welche Kosten für ein Darlehen auf einen Darlehensnehmer zukommen.
Nominalbetrag ist der Fachbegriff für den Nennwert, beispielweise bei einem Darlehen. Oftmals liegt dieser über dem eigentlichen Auszahlungsbetrag.
Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Darlehen über eine gewisse Summe gegeben wird und die daraus resultierenden Gebühren ebenfalls mit in den Betrag des Darlehens mit eingerechnet, aber schon vor der Auszahlung abgezogen werden. So etwas kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn man eine Immobilie über den Makler einer bestimmten Bank kauft und durch die selbe Bank auch das Darlehen erhält. Die Gebühren für den Makler können dann in den Nominalbetrag mit aufgenommen werden, sind aber nicht mehr im eigentlichen Auszahlungsbetrag enthalten, da sie schon vorab von der Bank einbehalten werden.
Der Nominalbetrag eines Darlehen oder Kredites ist ausschlaggebend für die spätere Berechnung des Zinsaufwandes und das endgültige Angebot, durch das betreffende Kreditinstitut.
Er darf nicht verwechselt werden mit dem Auszahlungsbetrag, der in der Regel geringer ausfällt. Das lässt sich dadurch erklären, dass im Nominalbetrag, zum Beispiel Kosten für Bearbeitung oder die Prämie für eine Kreditversicherung aufgeschlagen wurden. Der Kreditnehmer sollte sich vergewissern wie hoch der Auszahlungsbetrag ausfällt, da ihm sonst eine zu geringe Geldmenge für seine geplante Investition zur Verfügung steht.
Der Nominalbetrag stellt bei einer Kreditvergabe die Summe dar, auf deren Basis alle andere Werte berechnet werden. Bei ihm handelt es sich in der Regel um jene Summe, die im Kreditvertrag vermerkt ist, wobei diese aber nicht identisch mit der tatsächlichen Auszahlungssumme sein muss. Diese liegt in etwas niedriger, sodass in der Regel ein geringerer Betrag auf das Konto ausgezahlt wird. Auf den Nominalbetrag werden sowohl Zinsen als auch anderen Gebühren angerechnet. Somit stellt er in der Kreditwirtschaft eine bedeutende Summe dar und bildet ausnahmslos bei allen Krediten die Basis für die Berechnung, aller sich aus ihm ergebenden Kosten. Somit muss auch der Kunde immer einen Blick auf diesen Wert haben, denn für ihn ist dieser der ausschlaggebende Faktor.
Ermittlung des Nominalbetrages
Der Nominalbetrag wird als erstes bei der Kreditvergabe ermittelt. In der Regel handelt es sich um die Summe, die der Kreditnehmer im Antragsverfahren selbst festlegt. Wird diese von der Bank übernommen, dann wurde somit der Nominalbetrag als statthaft erklärt und bildet ab diesem Zeitpunkt die Grundlage für die gesamte Berechnung des Kredites. Beim Nominalbetrag handelt es sich um eine feste Summe, die auch im Folgenden nicht verändert werden kann. Unabhängig von allen Anpassungen, die am Kredit vorgenommen werden können, bleibt dieser Betrag statisch und stellt am Ende auch jene Summe die dar, die Einschließlich Zinsen und anderer anfallender Kosten zurückgezahlt werden muss.
Differenzbetrag
Zwischen Nominalbetrag und Auszahlungsbetrag besteht in der Regel eine Differenz, die als Differenzbetrag oder Differenzabweichung bezeichnet wird. Dies ist bei fast allen Krediten der Fall, wobei diese grade bei Immobiliendarlehen besonders deutlich zum Tragen kommt.
Der Differenzbetrag kommt daher zustande, dass die Banken in der Regel diverse Gebühren in den Nominalbetrag mit einfließen lassen, die dann bei der Auszahlung bereits abgezogen werden. Hierdurch unterscheiden sich die entsprechenden Werte je nach Art und Höhe der anfallenden Kosten, wobei bei einem Immobiliendarlehen besonders enorme Abweichungen verzeichnet werden, da hier hohe Kosten in Form von Notarsgebühren und anderen rechtlichen Sachverhalten anfallen. Der Differenzbetrag ist also das natürliche Wesen eines Kredites, wobei dieser bei kleinen Summen entweder nur sehr minimal angerechnet oder aber auch manchmal gar nicht erhoben wird.
Berechnung der Zinslast
Die Zinslast wird grundsätzlich nur auf den Nominalbetrag angerechnet und nicht auf die ausgezahlte Kreditsumme. Die bedeutet, dass stets der höhere Zins zu zahlen ist, selbst wenn vom Kredit 10 Prozent der Summe abgezogen worden sein sollten. Besonders bei Disagios im Rahmen von Immobilienkrediten kommen solche Werte sehr schnell zustande. Daher muss bei der Tilgung auch der vollständige Nominalbetrag inklusive Zinsen getilgt werden. Eine Tilgung des tatsächlichen Auszahlungsbetrages ist hier nicht zulässig, da diese den Berechnungsgrundlagen widersprechen würde.
Anpassung des Nominalbetrages
Der Nominalbetrag selbst kann keiner Anpassung unterworfen werden, allerdings kann sich dieser durchaus verändern. Sollte zum Beispiel die eigentliche Kreditsumme nicht ausreichen und zum Zwecke einer Erhöhung noch ein weiterer Aufstockungskredit benötigt werden, dann wird diese neue Summe auf den Nominalbetrag des alten Kredites aufgeschlagen. Umgekehrt kann aber niemals ein Abzug erfolgen, denn die Verringerung des Betrages wird allein durch die Tilgung des Kunden erreicht.
Bei einem Aufstockungskredit werden beide Summen aufaddiert und bilden dann einen neuen Nominalbetrag, wobei hier in der Regel divergierende Zinssätze zum Tragen kommen. Daher muss die Zinslast in diesem Zusammenhang angepasst werden, wobei der Aufstockungskredit entweder als eigenständiger Kreditvertrag mit eigenen Zinsen angesehen wird, oder aber dem Nominalbetrag des ursprünglichen Kredites vollständig hinzugerechnet wird, wobei sich die Zinslast auf den Wert erhöht, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Vertrages im Raum stand.
Nominalbetrag in der rechtlichen Praxis
In der rechtlichen Praxis ist der Nominalbetrag ein konstanter Wert. Allerdings spricht der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang nicht von einer unveränderlichen Größe, sondern lediglich von einem Wert, der seiner Natur her nicht anpassbar ist. Dies bedeutet, dass sich die Größenordnung nicht zwangsläufig nicht verändern kann.
So kann beispielsweise eine fehlerhafte Berechnung durchaus dazu führen, dass der Nominalbetrag korrigiert werden muss. Auch können abweichende Regelungen über die Rückzahlung getroffen werden, sodass der Nominalbetrag die Bedeutung als ausschlaggebender Faktor verliert. Allerdings sind solche Vorgänge eher selten und werden nur im Rahmen von Spezialkrediten durchgeführt, bei denen Konditionen im Raum stehen, deren Auswirkung ein größeres Interesse verursachen, als die Aufrechterhaltung des Nominalwertes.
In der Rechtspraxis wird aber auch bei Rechtsstreitigkeiten immer der am Anfang festgelegte Nominalbetrag als Ausgangspunkt für alle Klärungen verwendet, sofern von Seiten der jeweiligen Streitparteien keine Einwände dagegen erhoben werden, oder sich der Streit selbst bereits aus Einwänden gegen diesen Betrag ergibt.
Abweichende Anwendung
Der Nominalbetrag ist nicht nur ein Terminus, der in der Kreditwirtschaft verwendet wird, er kommt auch im Bereich des Aktienhandels zum Tragen. Hier wird in dem Sinne ausgelegt, dass es sich bei im um das Grundkapital geteilt durch die Aktienzahl handelt. Aus diesem Wert ergibt sich dann der Nominalbetrag.
Ein kleines Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen:
Das Grundkapital einer Firma beträgt 100.000.000 Millionen Euro. Es werden 100.000 Aktionen vergeben. Demnach ergibt sich ein Nominalbetrag pro Aktie von 1.000 Euro, welcher somit den Verkaufswert einer Aktie darstellt.
Der Nominalbetrag ist also die Grundlage, für das gesamte Aktiengeschäft, denn anhand der Kosten einer Aktie entscheidet sich oft, wie viele Einheiten von einem Anleger erworben und welchen Wert das Unternehmen an sich besitzt.
Abweichender Nominalbetrag
Der abweichende Nominalbetrag kommt dadurch zustande, dass ein Kredit nicht bedient werden kann. Hierdurch wird er im Extremfall zu einem notleidenden Kredit, wobei nicht nur Verzugszinsen, sondern in der Regel auch Mahngebühren und weitere Kosten aufgeschlagen werden. Diese fließen aber nicht dem Auszahlungsbetrag, sondern dem Nominalbetrag zu, sodass sich dieser in der Höhe deutlich verändern kann. Allerdings ist dies eher nicht die Regel, denn notleidende Kredite, die so stark belastet sind, werden in den meisten Fällen von den Banken gekündigt oder im Rahmen des Kredithandels an andere Banken veräußert. Dabei wird in vielen Fällen eine separate Rechnung für den Verzug erstellt, sodass beide Kostenpunkte voneinander getrennt erfasst und abgerechnet werden können.
Abschließende Bemerkung
Der Nominalbetrag ist eine Größe, die nicht unkritisch betrachtet wird. In vielen Fällen wird die Berechnung als zu sehr zu Lasten des Kunden gehend angesehen, sodass es in manchen Ländern kontroverse Diskussionen über die Anwendbarkeit dieses Vorgangs gibt. Konkrete Veränderungen im System, werden sich daraus aber nicht ergeben, da diese nur auf den unteren Ebenen der Bankenstrukturen geführt werden.
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