Die Riester Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge und wurde nach ihrem Erfinder Walter Riester benannt. Die Riester Rente wird durch den Staat mit Zuschüssen oder Steuerermäßigungen gefördert und soll Arbeitnehmer dazu animieren, etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Es können nur zertifizierte Riester Produkte gefördert werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um diese Zertifizierung zu erhalten.
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die dafür sorgen soll, dass der Lebensabend von
finanzieller Sicherheit geprägt ist. Sie wurde 2002 eingeführt und diente dazu, dass auch die junge
Generation die Möglichkeit hat früh mit der Altersvorsorge zu beginnen. Sie sollte das
Rentenniveau entscheidend senken und wurde im Zuge der Reform von der gesetzlichen
Rentenversicherung auf die Wege gebracht. Schon heute ist deutlich, dass die staatliche Rente für
einen finanziell gesicherten Lebensabend nicht mehr ausreicht. Die Lücke zwischen der staatlichen
Rente und einen finanziell abgesicherten Lebensabend sollte die Riester-Rente schließen. Durch
zusätzliche staatliche Förderungen sollten die jungen Leute zur Vorsorge animiert werden. Mit
Abschluss der Riester-Rente stehen zwei Wege zur Verfügung, die Zulagen und die Steuervorteile.
Mit Hilfe der Riester-Rente besteht die Möglichkeit, dass schon kleine monatliche Beträge ein
finanzielles Polster für die Rente schaffen können. Die Zulagenhöhe und das Einkommen spielen
dabei die wichtigsten Rollen.
Inhalt
Die Funktion der Förderung
Bei der Riester-Rente gibt es drei Zulagenarten:
- Die Grundzulage
Bei der Grundzulage bekommt jeder Riester-Renten Versicherte eine Zulage von 175 Euro. Diese
Zulage wird einmal im Jahr auf das angesparte Guthaben der Riester-Rente aufgerechnet. Die 175
Euro werden vom Staat als Sonderzulage zur Altersvorsorge gezahlt. - Der Berufseinsteigerbonus
Versicherte, die unter dem 25 Lebensjahr sind und eine Riester-Rente abschließen, erhalten eine
einmalige Zulage von 200 Euro. - Die Kinderzulage
Die Kinderzulage wird pro Kind bezahlt und nur an das Elternteil, das kindergeldberechtigt ist, also
das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Die Zulage liegt zwischen 185 Euro und 300 Euro. Die Höhe
hängt von dem Geburtsjahr des Kindes ab. Die Auszahlung erfolgt einmal im Jahr auf das Riester-
Renten Konto.
Die Zulagen für die Riester-Rente werden nicht automatisch gezahlt. Sie müssen einmal im Jahr
von dem Versicherten beantragt werden. Dafür ist die Zulassungsstelle für Altersvermögen
zuständig. Die Antragsstellung kann in zweifacher Variante erfolgen, einmal mit einem jährlich
wiederholenden Antrag oder mit Hilfe eines Daueranlageantrags. Zu dem zweiten Modell muss eine
Vollmacht erteilt werden, dann werden die entsprechenden Anträge jedes Jahr automatisch gestellt.
Steuervorteil beim Finanzamt
Ein weiterer Vorteil der Zulagen ist bei der Steuererklärung möglich, die einmal im Jahr beim
Finanzamt eingereicht werden muss. In der Anlage AV können die Beiträge geltend gemacht
werden und dadurch kann ein Steuervorteil von bis zu 2.100 Euro im Jahr vorhanden sein. Sorgt der
Steuervorteil dafür, dass die Höhe der zustehenden Zulagen höher ist als der Vorteil, dann erhält der
Versicherte eine Steuererstattung als Differenz.
Die Eignung der Riester-Rente
Aufgrund der Zulagen eignet sich die Riester-Rente für jede Person. Sie erweist sich als
hervorragender Renditeturbo, wenn die volle Förderung also alle möglichen Zulagen kassiert
werden können. Gerade Familien mit Kindern sollten über eine Riester-Rente nachdenken, denn
durch die Kinderzulagen werden sie besonders gefördert und somit lohnt sich die private
Altersvorsorgen. Aber auch Alleinerziehende können von den Vorteilen profitieren. Die guten
Verdiener haben die Möglichkeit die Steuervorteile zu nutzen, die mit der Riester-Rente im
Einklang stehen. Bei den Geringverdienern sorgen die zusätzlichen Zulagen für eine sinnvolle
Entscheidung zur Riester-Rente. Perfekt ist eine individuelle Beratung zur Riester-Rente, damit alle
wichtigen Informationen und Vorteile für den Versicherten bekannt sind. Im Grunde lohnt sich die
Riester-Rente also für alle Personen, aber trotzdem sollten sich die monatlichen Gebühren in
Grenzen halten.
Kurzinformationen zu den Förderungsberechtigten:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Studierende mit rentenversicherungspflichtigem Minijob
- pflichtversicherte Selbstständge
- Beamte
- Soldaten
- Richter
- Bezieher von ALG 1 oder 2
- Bezieher von Krankengeld
- Erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen
Auch der Ehepartner kann von den Zulagen profitieren, auch wenn er nicht zu dem Personenkreis
zählt für den eine Riester-Rente geeignet ist. Allerdings müssen beide Eheleute dann einen Riester-
Renten-Vertrag haben.
Die Beitragshöhe der Riester-Rente
Die Förderungshöhe hängt von den Beiträgen für die Riester-Rente ab. Dabei ist zu beachten, dass
immer mehr als 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens für die Zahlung der Riester-Rente aufgebracht
werden. Nur dann können die vollen Zuschüsse erhalten werden. Ansonsten werden die Zuschüsse
minimiert. Aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass regelmäßig überprüft wird, dass ein
ausreichender Beitrag gezahlt wird, damit die vollen Zuschüsse erhalten werden. Die Höhe der
Einzahlungen können immer individuell angepasst werden, beispielsweise bei einer
Gehaltserhöhung oder einen Berufswechsel. Allerdings muss der Betrag von 60 Euro im Jahr immer
erreicht werden, damit der Riester-Renten Vertrag läuft.
Die Kosten für die Riester-Rente
Bevor eine Riester-Rente abgeschlossen wird, sollte immer ein Blick auf die potentiellen Kosten
geworfen werden. Die Versicherung nimmt einige Kosten, die anfallen und diese können dafür
sorgen, dass die Rendite sinken. Zu den Kosten gehören beispielsweise Vertriebs- und
Abschlusskosten, aber auch Verwaltungskosten. Sollte die Riester-Rente auf Fonds basieren, dann
kommen noch die Fondsverwaltungskosten dazu. Bis vor einigen Jahren haben sich die Verbraucher
immens schwer getan, die Kosten der einzelnen Versicherungen zu vergleichen, aber seit 2017 gibt
es ein spezielles Produktinformationsblatt. Das spezielle Blatt sorgt für mehr Transparenz bei den
Kosten. Die Informationsblätter der einzelnen Versicherungen werden vom Bundeszentralamt für
Steuern gesammelt und ihre Informationen gebündelt.
Die Riester-Rente als sinnvolle Altersvorsorge
Schon seit einigen Jahren steht die Riester-Rente stark in der Kritik. Immer wieder bemängelt
Kritiker den Sinn der persönlichen Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Dabei sind meist die
hohen Gebühren der Versicherungsgesellschaften im Fokus. Die Verbraucherzentrale ist der
Meinung, dass die Riester-Rente eine gute Möglichkeit ist, privat für das Alter vorzusorgen. Gerade
Familien, Geringverdiener und Singles mit einem guten Verdienst können von den Vorteilen
profitieren. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Tarif nicht überteuert ist und die Gebühren
nicht so hoch ausfallen. Wichtig ist also immer ein Vergleich der einzelnen Anbieter, um den besten
Tarif zu finden.
Die Auszahlung der Riester-Rente
Sobald das Rentenalter erreicht ist, kann der Versicherte bis zu 30 % seines Riester-Polsters
beantragen. Der Betrag kann in einer Summe ausgezahlt werden. Der Rest, also 70 % der Riester-
Rente wird als monatlicher Beitrag ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeden Monat bis ans
Lebensende. Volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden fällig, wenn es sich um eine
Betriebsrente handelt. Zudem muss die Riester-Rente versteuert werden. Die Höhe der Steuern
hängt vom persönlichen Steuersatz ab. In der Regel liegt das Gesamteinkommen meist unter dem
des Erwerbslebens und somit erhalten diese Personen einen niedrigen Steuersatz.