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Riester-Rente und private Basisrente
Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist seit jeher einer der wichtigsten Grundpfeiler des Sozialstaates Deutschland. Einst galt die Rente des deutschen Arbeiters als sicher. Was er in den berufstätigen Jahren durch seine Beiträge ansparte, genügte für einen Lebensabend ohne finanzielle Probleme. Spätestens seit 1990 jedoch setzte eine Entwicklung ein, welche die deutschen Rentenkassen in eine finanzielle Schieflage brachte. Die Lebenserwartung der Menschen, und damit die Dauer ihres Rentenbezugs, steigt immer mehr an, im Gegensatz dazu sank jedoch die Geburtenrate im Land. Zudem katapultierte nach der Vereinigung von DDR und Bundesrepublik die Zahl der Arbeitslosen in die Höhe, die Zahl der Rentenversicherungspflichtigen wurde in gleichem Maße kleiner. Es ist fraglich, wie lange eine relativ kleine Zahl von Arbeitnehmern einer immer größer werdenden Zahl alter Menschen die Rente erwirtschaften kann – ohne dabei das Ruhepolster für die eigene Pension zu vernachlässigen.
Im Jahr 2001 stieß die Bundesregierung grundlegende Rentenreformen an, um dem drohenden Finanzkollaps großer Teile der älteren Bevölkerung entgegenzuwirken. Die Arbeitnehmer, so der Wille des Gesetzgebers, sollten mit finanziellen Anreizen freiwillig Rücklagen bilden – als ergänzende Bausteine zur gesetzlichen Rente. Die Idee der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung war geboren.
Die Riester-Rente
Verantwortlich für die Riester-Rente zeigt sich der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester. Sein Konzept sieht eine freiwillige Altersvorsorge während der Berufstätigkeit mit verschiedenen Anlageprodukten vor, die durch finanzielle Zulagen des Staates bezuschusst wird. Förderberechtigt sind jedoch nur Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ferner Beamte, Bundeswehrangehörige und Empfänger von Arbeitslosen- und Krankengeld. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind, haben keinen Anspruch auf Förderung. Ist bei Familien ein Ehepartner zur Förderung berechtigt, kann der andere sich mit versichern lassen, muss jedoch eigene Sparbeiträge einzahlen und bekommt auch eigene Zulagen.
Mit der Entscheidung für die Riester-Rente hat der Kunde die Wahl der Anlagemöglichkeiten. Denn das so genannte Riester-Zertifikat sagt noch nichts über die Güte des jeweiligen Produktes aus. Es weist lediglich darauf hin, dass die Anforderungen für eine Förderung – dies sind die Kapitalgarantie über die eingezahlten Beiträge sowie ein gesetzlich festgelegter Mindestzins – eingehalten werden. Ob klassischer Banksparplan oder Rentenversicherung mit einer eher geringen Rendite bleibt dem Anleger überlassen. Die dritte Alternative ist der Fondssparplan, der langfristig eine höhere Rendite verspricht. Im Allgemeinen kann von einer Rendite von drei bis fünf Prozent bei den verschiedenen Anlagen ausgegangen werden. Auf mögliche Steuern muss der Anleger zunächst nicht achten. Riester-Produkte werden nachgelagert besteuert, erst in der Rentenphase hält der Fiskus die Hand auf.
Wie funktioniert nun aber die Riester-Rente genau?
Hat sich der Förderberechtigte für ein Anlageprodukt entschieden, muss er einen bestimmten Sparbetrag jährlich erbringen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. 2008 sind dies vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Dann stellt er einen Zulagenantrag. Sind alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, werden die Zulagen direkt an das entsprechende Kreditinstitut gezahlt, sie fließen also gleich in die angesparte Rente ein. Für Alleinstehende beträgt die maximale Fördersumme im Jahr 2008 154 Euro. Dies ist vor allem für Geringverdiener lohnend, denn die Zulage wird bereits bei einer jährlichen Einzahlung von 60 Euro fällig. Dass die Riester-Rente vor allem auf Familien zielt, wird daran deutlich, dass für jedes Kind noch einmal 185 Euro jährlich gezahlt werden.
Ist der Sparer nicht in der Lage, den Mindestbetrag zu zahlen, fällt auch die Zulage geringer aus, eine Beitragspflicht besteht also nicht. Aber auch für Besserverdiener könnte sich die Riester-Rente lohnen. Denn es steht dem Anleger frei, zwischen staatlichen Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen zu wählen. Dabei prüft das Finanzamt automatisch, welcher Fall für den jeweiligen Steuerzahler günstiger ist.
Mitunter wird die Riester-Rente jedoch wegen ihrer Unflexibilität kritisiert. Erreichbar ist das Geld für den Anleger erst mit dem Eintritt ins Rentenalter – und das beginnt frühestens mit 60. Er kann sich dann 30 Prozent der Summe auf einen Schlag auszahlen lassen, der Rest wird monatlich bis zum 85. Lebensjahr gezahlt.
Rürup Rente
Die Konzeption der privaten Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, oblag im Jahr 2004 dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup. Mit dem Modell sollte die Lücke der privaten Altersvorsorge für Selbstständige geschlossen werden, die nicht der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und demnach auch nicht durch Riester gefördert werden. Freiberuflern und Beamten wurde so eine Möglichkeit gegeben, mit staatlicher Unterstützung Altersvorsorge zu betreiben, jedoch auch für Besserverdiener kann die Basisrente attraktiv sein.
Als Anlagemöglichkeiten stehen dem Kunden die klassische und die fondsgebundene Rentenversicherung zur Verfügung. Damit steht fest, dass eine vorzeitige Kapitalausschüttung wie etwa bei der Riester-Rente nicht möglich ist. Die Basisrente ist demnach eine klassische Rente, die über einen langen Zeitraum ausgeschüttet wird.
Auch die staatliche Förderung sieht anders aus. Es werden keine direkten Zulagen gezahlt, vielmehr können die Beiträge zur Altersvorsorge weit reichend von der Steuer abgesetzt werden. Als Sonderausgaben geltend gemacht, können bei der jährlichen Steuererklärung bis zu 20.000 Euro abgesetzt werden, bei Eheleuten ist es der doppelte Betrag. Zwar können Sonderausgaben für andere Versicherungen, die nicht der Altersvorsorge oder dem Vermögensaufbau dienen, zusätzlich abgeschrieben werden, Beiträge zu einer möglichen gesetzlichen Rentenversicherung hingegen nicht mehr. Das macht die Basisrente für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen eher unattraktiv.
Die Rendite einer Rentenversicherung liegt zwischen 2 und 2,5 Prozent, hinzu kommen nicht garantierte Überschüsse. Empfehlenswert ist die Anlage der Überschüsse als Bonusrente, die Alternativen hierzu sind verzinsliche Ansammlungen oder Anlagen in Investmentfonds.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann die Rendite gerade bei einer langfristigen Geldanlage natürlich wesentlich höher liegen, das Risiko trägt jedoch der Anleger selbst. Eine Kapitalgarantie wie bei der Riester-Rente gibt es hier nicht.
Finanzjongleure kritisieren auch bei der Basisrente die Unflexibilität, denn auch hier beginnt die Auszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr. Empfehlenswert ist für Kunden eine Klausel, die erst bei Renteneintritt über eine konstante oder eine dynamische Rentenzahlung entscheidet.
Mit der Riester-Rente und der privaten Basisrente wurden zwei Möglichkeiten der privaten Vorsorge am Rentenmarkt etabliert, die kaum miteinander konkurrieren, vielmehr ergänzen sie sich. Zu unterschiedlich sind die Zielgruppen der staatlichen Förderungen. Während die finanziellen Zulagen von Riester vor allem Familien und Geringverdienern zugute kommen, bietet die Basisrente mit ihren Steuervorteilen den Selbstständigen und Besserverdienern lukrative Möglichkeiten zur Altersvorsorge.