Auf eine private Unfallversicherung sollte man in der heutigen Zeit auf keinen Fall mehr verzichten, denn sie ist die einzige wirkungsvolle Absicherung gegen alle möglichen Fälle, die eintreten, wenn man einen Unfall hat. Die Inhalte einer Unfallversicherung sind verschieden, ebenso wie die Summen, die man im Falle eines Schadens erhält, das hängt neben der Versicherung auch noch von den bezahlten Prämien ab. Durch eine Unfallversicherung kann man zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld erhalten, wenn man durch einen Unfall bedingt ins Krankenhaus muss, aber auch ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen kann in der Unfallversicherung enthalten sein. Außerdem nimmt man in der Regel auch eine feste Summe bei einer teilweisen oder einer vollständigen Invalidität durch Unfall in die Police mit auf.
Ob man eine Summe im Todesfall durch einen Unfall mit aufnehmen will hängt vor allem davon ab, ob man Erben und Hinterbliebene absichern will und ob eventuell Schulden aus einem Haus oder ähnlichem zurück bleiben würden. Gerade bei Kindern ist es sehr sinnvoll eine Unfallversicherung abzuschließen, da sie durch ihre Spiele bedingt dazu neigen Unfälle zu haben und das Krankenhaustagegeld und das Schmerzensgeld dann eine willkommene Hilfe sein können, je nach dem welcher Aufwand einem entsteht. Da es sehr viele verschiedene Unfallversicherungen gibt sollte man sich aber vor einem Abschluss immer sehr ausführlich beraten lassen, um keine falschen Entscheidungen zu treffen.
Inhalt
Kurzinformationen zur Unfallversicherung
- Heute ist eine private Unfallversicherung eher nicht sinnvoll. Laut Vertrag zahlt die
Unfallversicherung meist nur, wenn es bleibende Schäden nach einem Unfall gab. - Nach einem Unfall sind die Risiken sehr gering, dass schwere Behinderungen die Folge
sind. Die meisten Behinderungen erscheinen nach einer schweren Krankheit und haben mit
Unfällen nichts zu tun. - Eine Unfallversicherung spielt bei leichten Verletzungen keine Rolle.
- Für einen besseren Schutz empfehlen Experten heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung,
kurz auch BU genannt. Sie zahlt nicht nur bei einem Unfall, sondern auch schon bei
Krankheit. - Laut Statistik ist es 9x wahrscheinlicher, dass man aufgrund einer Krankheit den Beruf nicht
mehr ausüben kann. Der Unfall ist kaum die Ursache.
Ausnahme: Es gibt allerdings eine Ausnahme. Sollte keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
sein, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man vielleicht doch über eine private
Unfallversicherung nachdenken. In jedem Fall sollte eine ausführliche Beratung stattfinden, um alle
Eventualitäten genau kalkulieren zu können.
Unfallversicherungen und ihre Mythen
In kaum einem anderen Bereich gibt es mehr Missverständnisse als bei der Unfallversicherung.
Viele Menschen sind der Meinung, dass die Unfallversicherung schon zum Einsatz kommt, wenn
man sich beim Sport das Kreuzband verletzt oder einen Sturz vom Fahrrad erlebt. Das ist nicht
richtig. Die Unfallversicherung kommt nur zum Einsatz, wenn nach einem Unfall ein bleibender
körperlicher Schaden vorhanden ist. Das bedeutet, nur wenn ein Mann aus Glatteis ausrutscht und
sich ein Bein bricht, bedeutet das nicht, dass die Unfallversicherung eintritt. Dafür ist sie nicht
abgeschlossen und wird sie auch nicht gebraucht.
Die Unfallversicherung zahlt wann?
Nur unter bestimmten Bedingungen wird die Unfallversicherung ihren Pflichten nachkommen. Zu
einer der wichtigsten Bedingungen gehört, dass eine körperliche Beeinträchtigung nach dem Unfall
eintritt. Das bedeutet, es muss eine Invalidität eintreten, die dauerhaft sein wird. Dann kommt die
Unfallversicherung zum Einsatz. Dabei muss auch das Thema dauerhaft beachtet werden, denn der
Gesundheitsschaden muss mindestens drei Jahre bestehen und es darf in der Zeit auch keine
Besserung zu erwarten sein. Nur dann zahlt die Unfallversicherung.
Beispiel:
Nach einem schweren Motorradunfall liegt der Fahrer wochenlang mit gebrochenen Knochen im
Krankenhaus. Die Unfallversicherung tritt nicht ein, wenn klar ist, dass er vollständig gesund wird.
Kommt es aber vor, dass bei dem Unfall das Knie beschädigt wurde und trotz Reha ist eine Heilung
nicht möglich und es kann nicht mehr gebeugt werden, dann zahlt die Unfallversicherung einen Teil
der versicherten Summe aus.
Es muss aber klar sein, dass die Behinderung durch den Unfall selbst entstanden ist. Dabei ist
Unfall genau definiert. Bei einem Unfall handelt es sich um ein Ereignis, das von außen auf den
Körper einwirkt ohne dass das Ereignis abzusehen war. Es ist also kein Unfall laut
Unfallversicherung, wenn ein Passant aufgrund von Glatteis auf dem Gehweg ausrutscht und sich
ein Bein bricht. Anders sieht es aus, wenn der Passant über eine lose Gehwegplatte fällt, dann ist es
ein Unfall.
Die Notwendigkeit einer Unfallversicherung
Experten sind schon seit Jahren der Meinung, dass eine Unfallversicherung in den seltensten Fällen
sinnvoll ist. Heute gibt es viel wichtigere Absicherungen, die in erster Linie angewendet werden
sollten. Die Unfallversicherung wird in erster Linie zuerst einmal hohe Kosten verursachen. Dafür
zahlt sie einen festen Geldbetrag aus, wenn tatsächlich ein Unfall eintritt. Auch die Höhe, die bei
einer Unfallversicherung ausgezahlt wird ist in der Regel nur notwendig, wenn Umbauarbeiten am
Haus oder Auto stattfinden müssen. Zusätzliche Therapien können von der Versicherungssumme
ebenfalls beglichen werden.
Allerdings gibt es heute auch staatliche Hilfen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch
genommen werden können. Die gesetzliche Rentenversicherung und Integrationsämter sowie die
Pflegekassen können da sehr hilfreich ein. Hilfsmittel in Form von Stützgriffen, Rollstühlen oder
Prothesen werden von der Krankenkasse übernommen in Form einer Grundausstattung.
Im Grunde sollte die Versicherung also eigentlich nur die finanziellen Unstimmigkeiten
ausgleichen, die bei einem schweren Unfall entstehen, weil der Betroffene im Endeffekt seinen
Beruf gar nicht mehr ausüben kann. Die finanzielle Belastung ist sehr hoch, aber die Kosten bleiben
gleich. Im Gegenteil, die Kosten werden höher, denn die Therapien und Behandlungen müssen
ebenfalls bezahlt werden. In einem solchen Fall bietet sich aber eher eine
Berufsunfähigkeitsversicherung an und keine Unfallversicherung.
Wichtig ist auch, dass die Verbraucher eigentlich das Risiko unterschätzen, dass aufgrund einer
Krankheit wesentlich mehr Schwerbehinderungen eintreten als bei einem Unfall. Statistisch
gesehen entstehen mehr als 85% der Schwerbehinderungen als Folge einer Krankheit. Nur 2% sind
die Folge eines Unfalls. Also sollte sich jeder Verbraucher genau überlegen, ob eine private
Unfallversicherung wirklich sinnvoll ist.
Gute Beratung ist das A und O
Bevor eine Unfallversicherung abgeschlossen wird, sollte sich jeder Verbraucher ausführlich
informieren und beraten lassen. Nur so kann der beste Schutz im Falle einer Krankheit oder eines
Unfalls gefunden werden. Dazu bieten sich heute zahlreiche Versicherungen an, aber auch das
Internet gibt Informationen rund um das Thema Unfallversicherungen preis. Vor dem Abschluss
einer Versicherung muss der Verbraucher zuerst eine gesundheitliche Untersuchungen über sich
ergehen lassen. Schließlich wollen auch die Versicherungen ihr Risiko einer Zahlung minimieren.
So kann es vorkommen, dass ein Verbraucher, der unbedingt eine Unfallversicherung abschließen
möchte keinen Vertrag bekommt. Zudem müssen viele Informationen preis gegeben werden.
Extremsportler, Motorradfahrer oder einige Risikogruppen haben geringe bis gar keine Chancen
eine Unfallversicherung abzuschließen. Nur selten bieten Versicherungen ihnen einen
Versicherungsschutz an. Ausnahmen gibt es auch hier. Allerdings sind diese meist sehr
kostenintensiv, denn das Risiko eines Unfalls mit Folgeschäden ist bei einigen Verbrauchern sehr
hoch.
Die Risikogruppen bei Unfallversicherungen
Es gibt bei den Versicherungen einige Verbraucher, die als Risikopersonen gelten. Sie sind in einer
Risikogruppe festgehalten. Zu den Risikopersonen zählen:
- Extremsportler
- Motorradfahrer
- Dachdecker
- Gerüstbauer
- Berufskraftfahrer
- Rennfahrer
Diese Personen haben es sehr schwer eine Versicherung zu finden, die eine Unfallversicherung
abschließt. Auch einige Sportarten sorgen dafür, dass die Versicherung nicht abgeschlossen werden
kann. Dazu gehören zum Beispiel Segel- und Gleitschirmfliegen, aber auch andere Hobbys, bei
denen das Risiko hoch ist einen Unfall zu erleiden.
Die steuerliche Absetzbarkeit einer Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist durchaus steuerlich absetzbar, aber auch andere Versicherungen wirken
sich begünstigend auf die steuerliche Belastung aus. Gerade Kranken- und Pflegeversicherungen,
Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Haftpflichtversicherungen gehören dazu. Auch die private
Altersvorsorge zeigt sich positiv im Bereich der Steuern. Genaue Informationen sind im Internet zu
finden, aber auch der Steuerberater kann weiterhelfen.