Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Risiken für den Gebäudeeigentümer ab, die sich aus Sturm, Feuer und Leitungswasserschäden heraus ergeben können. Das Wohngebäude selbst ist in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsgegenstand, während die Inhalte – also bewegliche Sachen – nicht zu den versicherten Gegenständen zählen und separat zum Beispiel in einer Hausratversicherung gegen entsprechend bestehende Risiken abgesichert werden müssen. Das Ziel der Wohngebäudeversicherung ist, den Wiederaufbau oder aber die Sanierung eines durch die versicherten Risiken zerstörten oder teilzerstörten Gebäudes zu gewährleisten. Versichert ist immer das im Versicherungsschein benannte Gebäude, das auch mit Adresse benannt sein muss.
Auch Gebäudezubehör, das fest installiert ist – also Briefkastenanlagen, Klingelanlagen, Müllboxen und Terrassen beispielsweise – sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausdrücklich benanntes Gebäudezubehör, als zum Beispiel Gartenhäuser, Hundehütten, Carports, Hofanlagen etc., können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, sind aber nicht automatisch versichert. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind auch feste Einbaumöbel, die ausschließlich und individuell für dieses Gebäude erstellt oder umgebaut wurden, mitversichert.
Das können zum Beispiel die Einbauküche oder spezielle Einbauschränke sein. Wasser- und Abwasserrohre und weitere Gebäudebestandteile sind grundsätzlich nicht mitversichert. Nicht mitversichert in der Wohngebäudeversicherung sind immer Gegenstände, die von Mietern separat und nachträglich angeschafft und eingebaut wurden.
Das Abschließen von Versicherungen gegen die unterschiedlichsten Schäden ist sowohl für private Verbraucher als auch für Unternehmen heutzutage ein Muss. Deshalb bieten die Versicherungsagenturen eine Fülle an Varianten an, die unter anderem für Immobilien geeignet sind. Auf die Risiken an Bauten abgestimmt, sind vor allen Dingen solche Versicherungen, die zur Rubrik der Sachversicherung gehören. Aus verschiedenen Gründen schließen Eigentümer und Betreiber daher häufig eine Wohngebäudeversicherung ab. Ein weiterer Fachbegriff für Wohngebäudeversicherung ist verbundene Wohngebäudeversicherung.
Mit einer Wohngebäudeversicherung wird generell eine Sache versichert. Sie gehört somit zu den Sachversicherungen. Die Wohngebäudeversicherung ist als Versicherungsschutz gegen die unterschiedlichsten Gefahren und Kosten definiert. Versichert sind über die Wohngebäudeversicherung ausschließlich Wohngebäude bei Schäden oder bei Zerstörung. Wohngebäude dienen zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen. Eine Wohngebäudeversicherung ist nicht mit einer Gebäudeversicherung gleich zu setzen. Die Versicherungspolice bezieht sich immer auf das spezifische Wohngebäude, das in der Urkunde benannt wird. Die versicherten Gefährdungen und die im Schadensfall auftretenden Kosten sind somit für die eindeutig mit Anschrift aufgeführte Immobilie festgelegt.
Inhalt
Versicherungsumfang
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung sind mehrere Gefahrenquellen versicherbar. Diese basieren auf äußeren Einflüssen durch die Umwelt und auf inneren Umständen. Gängig ist hauptsächlich ein Versicherungsschutz gegen Blitzschlag, Sturm, Feuer, Hochwasser und Leitungswasser sowie Hagel. In einigen Regionen Deutschlands werden die Wohngebäudeversicherung wegen der extrem hohen, nicht überschaubaren Risiken insbesondere gegen Schäden durch Hochwasser aus versicherungstechnischen nicht mehr angeboten. Die Bewohner dieser Städte und Dörfer sind somit im Nachteil. Im Gegensatz dazu halten zahlreiche Versicherer einen sogenannten erweiterten Versicherungsschutz vor. Die Interessenten können ihre Wohngebäude beispielsweise gegen Elementarrisiken wie Erdrutsch, Erdsenkungen, Erdbeben und Überschwemmungen absichern, falls die Versicherer zustimmen. Theoretisch sind jedoch alle Gefahren versicherbar.
Jedes Versicherungsunternehmen ist in seinen Vertragsbedingungen relativ frei. Wie bereits erwähnt, kann die Mandantschaft daher nicht auf jeglichen Versicherungsschutz bestehen. Im normalen Geschäftsverkehr werden versicherte und nicht versicherte Sachen benannt.
Nicht versichert sind Sachen, die im Nachhinein, also nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages eingebaut oder angeschafft wurden. Diese sind nicht ausdrücklich in der Police beschrieben.
Versichert sind auf jeden Fall alle Sachen, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. In der Wohngebäudeversicherung ist das immer die mit Adresse benannte Immobilie. Zusätzlich dazu kann Zubehör wie technische Anlagen, Terrassen und Balkone sowie Briefkästen und Hausbeleuchtungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
In Abhängigkeit von der Höhe der Beitragszahlungen lassen sich innerhalb einer Wohngebäudeversicherung ebenfalls die Inneneinrichtungen Versicherung, falls diese speziell für die Räume hergestellt wurden. Das können beispielsweise Einbauküchen oder Einbaumöbel für Sanitärbereiche sein. Erweiterbar ist die Wohngebäudeversicherung auf Wunsch der Versicherungsunternehmer durch einen Schutz für sonstige Gebäudeelemente wie Garagen oder Carports, Pools, Gartenhäuser, Befestigungen für Höfe und Gehwege sowie für Gewächshäuser, Pavillons und dergleichen. Im Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung inbegriffen können auch Zubehöre sein, die in der Immobilien installiert sind oder die am Gebäude angebracht wurden. Sie müssen allerdings notwendig sein, um die Wohnqualität zu gewährleisten und um eine Instandhaltung des Gebäudes zu ermöglichen.
Versicherbar sind darüber hinaus für den Betrieb eines Wohngebäudes erforderliche Aufbauten wie Abwasserohre, Telefonkabel und Wasserrohre gegen eine zusätzliche Vereinbarung.
Bei der Betrachtung der innerhalb einer Wohngebäudeversicherung miteinander kombinierten Versicherungen wird klar, warum der Name „verbundene Wohngebäudeversicherung“ passend ist. In einer Wohngebäudeversicherung sind zahlreiche Versicherungen miteinander vereint. Diese sind im Paket oder auf Nachfrage einzeln abschließbar. Das hängt jeweils von der konkreten Situation des Gebäudes und vom Bedarf der Versicherungsnehmer ab. Je mehr Versicherung in der Wohngebäudeversicherung unter Vertrag sind, desto höher wird der Beitrag.
Versicherung gegen Auslaufen von Leitungswasser
Den Versicherungsnehmern werden in diesem Zusammenhang detailliert aufgeschlüsselte Versicherungslösungen angeboten:
- Schäden durch Regenwasserrohre, die im Gebäude verlegt sind als Leitungswasserschaden
- Schäden durch Sonstigen Leitungsbruch oder durch Frost an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren im oder außerhalb des Grundstückes
In dieser Rubrik sind ebenfalls individuell vereinbare Klauseln gültig.
Versicherung gegen Gebäudeschäden durch Sturm
In diese Kategorie fallen alle Gefährdungen, die ab einer Windstärke 8 und durch Hagel verursacht werden. Sonderregelungen sind ebenfalls möglich.
Versicherung gegen Feuer
In diesem Fall tritt der Versicherung bei Schäden am Gebäude durch Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag und durch den Absturz eines Flugzeugs sowie von Ladungs- oder Funktionsteilen ein. Konkretisiert sind Brandschäden durch Überspannungsschäden, die durch Blitzeinschlag hervorgerufen wurden. Des Weiteren müssen die Brandschäden durch die Bereitstellung von Wärme oder durch einen Anprall eines Fahrzeuges entstanden sein. Im Allgemeinen unterliegen die Brandschäden nur unter bedingten Gegebenheiten einem Versicherungsschutz.
Voraussetzungen für eine Wohngebäudeversicherung
Um eine Wohngebäudeversicherung abschließen zu können, muss ein Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer niedergelegt werden. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang rechtliche Vorgaben, die im Handelsgesetzbuch, im Versicherungsvertragsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind. Weitere relevante Grundlagen und wichtiger Bestandteil der Versicherungspolice sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften.
Für einen rechtskräftigen Versicherungsschutz muss der Versicherte regelmäßige Versicherungsprämien beziehungsweise Versicherungsbeiträge zahlen. Nach Beurkundung durch die Unterschriften erhalten die Vertragsparteien entsprechende Dokumente, in denen die Vertragsbedingungen aufgezeichnet sind. Üblich sind die Allgemeinen Verscherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die gültigen Vertragsklauseln, spezielle Vereinbarungen für Elementargefahren und individuelle Absprachen in schriftlicher Form.
Vorteile einer verbundenen Wohngebäudeversicherung
Sind die Schäden an einem Wohngebäude durch die genannten Auslöser nicht versichert, kann das schnell zum finanziellen Ruin der Gebäudebesitzer führen. Schon allein daran wird deutlich, wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung ist.
Eine großer Vorzug ist einerseits der umfassende, flexibel und individuell gestaltbare Versicherungsschutz einschließlich der variablen Beitragskonditionen. Ein weiteres Plus der Wohngebäudeversicherung sind die optional versicherbaren Leistungen für hochwertige Photovoltaik-, Solar- und Geothermieanlagen sowie für Ölheizungen und für Wärmepumpen. Zweckdienlich können unter Umständen Versicherungen gegen Glasbruch sein.
Aufgaben der Versicherungsgeber von Wohngebäudeversicherungen
Neben der Regulierung des Schadens und dem damit verbundenen Aufwand übernehmen die durch den Vertrag mit dem Versicherungsnehmer gebundenen Versicherungsgesellschaften die finanziellen Aufwendungen für schadensbedingte Reparaturen und Instandsetzungen sowie die Kosten für einen notwendigen Gebäudeabriss. Liegt ein Totalschaden des Wohngebäudes vor, dann verpflichten sich die Versicherungen zur Neuerrichtung eines gleichwertigen Wohnhauses zum Neupreis. Der Neuwert wird aber nur beachtet, wenn der Beginn des Wiederaufbaus eines Wohngebäude nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Inbegriffen ist die komplette Baufinanzierung. Ist ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung durch einen Brand nicht mehr bewohnbar, ersetzt die Versicherung die Kosten für eine Ausweichsunterkunft.
Gebäudeversicherung – Wohngebäudeversicherung
Gemeinsam ist beiden Versicherungsarten, dass ein Versicherungsschutz für ein Gebäude erreicht wird. Im Gegensatz zu einer Wohngebäudeversicherung beschränkt sich eine Gebäudeversicherung nicht nur auf Wohnhäuser. Bei einer Gebäudeversicherung besteht für alle Immobilien ein Versicherungsschutz, die im Vertrag aufgelistet sind. Der Versicherungsschutz greift ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung bei den beschriebenen Gefahren. Den Versicherern steht es gleichfalls frei, einen kombinierten oder einen einfachen Versicherungsschutz auszuhandeln. Bei der Geäudeversicherung ist das Zubehör nicht automatisch wie bei der Wohngebäudeversicherung in den Klauseln inbegriffen.
Bedeutung der Wohngebäudeversicherung für die Immobilienfianzierung
Die Zusammenhänge zwischen Immobilienkredit und Wohngebäudeversicherung werden deutlich, wenn es darum geht, einen Kredit aufzunehmen. Die verbundene Wohngebäudeversicherung stellt eine verlässliche Deckung von Risikofaktoren dar, die Eigentümer im Eintrittsfall nicht selbst bewältigen könnten. Würde das Gebäude durch Beschädigungen oder zur Zerstörung Werteinbußen oder einem Wertverlust unterliegen, könnte das eine kritische Situation für die Rückzahlung einer Hypothek darstellen. Außerdem verliert der Darlehensgeber seine Sicherheit (die Immobilie selbst). Ein eventueller Verkaufserlös würde sich zudem arg schmälern, was sich wiederum negativ auf die Ablösung des Kredits auswirkt.
Für die Zusage zu einer Immobilien- oder Baufinanzierung ist eine Wohngebäudeversicherung für die Kreditgeber daher obligatorisch. Optimaler ist eine Kombination aus Wohngebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung sowie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Gegenwärtig legen zahlreiche Kreditinstitute bei einem Immobilienkredit Wert auf eine Risiko- und private Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Restschuldversicherung. Mit einer Wohngebäudeversicherung ist daher eine Hausfinanzierung gut abgedeckt.
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