Kredite sind eine sinnvolle Möglichkeit, um Zeiten mit finanziellen Schwierigkeiten zu überbrücken. Wer z.B. aufgrund von Krankheit seinen Arbeitsplatz verliert und kein Geld für wichtige Anschaffungen zurücklegen kann, sollte auf einen Kredit zurückgreifen. Auch Lehrlinge können selbst verschuldet oder unverschuldet finanzielle Probleme bekommen, für sie ist es ebenfalls möglich mit Banken persönlich, per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen, sich zu informieren und einen Kredit zu beantragen.
Es gibt zahlreiche Banken, die Kredite vergeben. Bei der Kreditvergabe kommt es ihnen vor allem darauf an, dass der Kunde seriös ist und die vereinbarten Raten fristgerecht zurückzahlen wird. In der Regel haben Kunden mit einer unbefristeten Festanstellung keine Probleme, einen Kredit zu erhalten, für andere Kunden ist es wesentlich schwieriger. Auch Lehrlinge sind nicht die bevorzugten Kreditnehmer, schließlich erhalten sie keinen Lohn, sondern Ausbildungsgehalt und die berufliche Zukunft nach Abschluss der Lehre ist meist ungewiss. Die Vergabe eines Kredites an einen Lehrling stellt für ein Kreditinstitut daher ein Risiko dar, dies spiegelt sich in den Zinsen wieder: Kredite für Lehrlinge haben oft einen höheren Zinssatz als Darlehen, die an fest angestellte Arbeitnehmer mit hohem Einkommen vergeben werden.
Lehrlinge, die ein Darlehen benötigen und möglichst niedrige Zinsen zahlen möchten, können z.B. eine Bürgschaft vorlegen. Darunter versteht man die freiwillige Verpflichtung eines Bürgen, bei Schwierigkeiten die finanziellen Forderungen zu begleichen. Sollte also beispielsweise die Rückzahlung des Kredites für sechs Jahre angelegt sein und der Lehrling nach der Ausbildung aufgrund von Arbeitslosigkeit die Raten nicht zahlen können, wird der Bürge die Forderungen begleichen. Da es sich bei einer Bürgschaft um einen Vertrauensbeweis handelt, wird sie in der Regel von nahen Familienangehörigen übernommen, z.B. von den Eltern oder Großeltern. Der Bürge muss jedoch nachweisen, dass er über die finanziellen Mittel verfügt, um das Darlehen des Lehrlings zu bedienen. Die Existenz eines solchen Bürgen minimiert das Risiko für das Kreditinstitut, daher ist es üblich, in diesem Fall die Zinsen entsprechend anzupassen.