Das Thema Dispozinsen bleibt ein Aufreger: Obwohl die Zinssätze, für die sich Banken Geld leihen können, auf ein historisches Tief gefallen sind, steht der Verbraucher nach wie vor als der Gelackmeierte da – vor allem wenn es um seinen Dispositionskredit geht. Für die Verbraucherzentrale NRW ist der Bogen mittlerweile überspannt: Sie haben jetzt eine Musterklage gegen drei Kredit Institute eingereicht, die mehr Transparenz und vor allem niedrigere Zinssätze für private Schuldner bringen soll.
Grundlage dafür, dass die Verbraucherschützer solche Geschütze auffahren, ist die bisweilen immense Spanne zwischen dem so genannten 3-Monats-Euribor, zu dem sich die Banken untereinander Kredit geben und den tatsächlich zu zahlenden Überziehungszinsen für den Verbraucher. Hier hat eine unlängst durchgeführte Stichprobe ergeben, dass bei 34 überprüften Banken bis zu 14 Prozent für den Dispokredit verlangt wurden. Für geduldete Überziehungen mussten im Einzelfall sogar bis zu 19,25 Prozent berappt werden. Der durchschnittliche Dispo Zinssatz liegt bei 11 Prozent. Im Gegensatz dazu liegt der Euribor bei gerade mal 1 (!) Prozent.
Dass das Thema Überziehungszinsen jetzt juristisch hochkocht, hat aber auch mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH XI ZR 78/08) aus dem Vorjahr zu tun, nach dem ein einseitiges Preisbestimmungsrecht der Banken bei der Festsetzung der Dispozinsen unzulässig sei. Nach Ansicht der NRW-Verbraucherschützer seien die bisherigen Geschäftsbedingungen einzelner Kreditinstitute bei der Gestaltung ihrer Dispotarife deshalb gezielt juristisch anzufechten.
Unterstützung finden die Verbraucherschutzzentrale NRW indes bei den Grünen, deren Finanzexpertin Nicole Maisch bei einem aktuellen Leitzins von einem Prozent „lediglich ein Zinssatz von maximal 6 Prozent bei Dispositionskrediten angemessen“ findet. Die Verbraucherschützer fordern zudem eine Deckelung der Zinssätze für Dispositionskredite: Basierend auf der Euribor-Vorgabe sollten die Sätze für geduldete Überziehungen bei nicht mehr als sieben Prozentpunkte über dem Leitzins liegen, bei einer kurzfristigen Überziehung des geduldeten Dispokreditrahmens nicht über zehn Prozentpunkte.