Laut Preisangabenverordnung, muss bei Krediten für Verbraucher ein Prozentsatz angegeben
werden, der die Gesamtkosten des Darlehens angibt. Dieser wird bei Darlehen, die einen festen
Zins über die gesamte Laufzeit aufweisen, als effektiver Jahreszins bezeichnet. Bei Darlehen mit
variablen Zinssätzen, oder bei Darlehen, deren Zinssatz nur über eine bestimmte Laufzeit des
Darlehens angegeben wird bzw. sich andere für den Preis wesentliche Faktoren während der
Laufzeit ändern, wird der Prozentsatz als anfänglicher effektiver Jahreszins angegeben. Dieser
berechnet sich anhand des ersten Zinssatzes, mit dem das Darlehen verzinst wird. Die genaue
Angabe der Kosten für Verbraucherkredite ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben worden, um die
Verbraucher vor schleierhaften Kosten beim Abschluss von Darlehen zu schützen.
Siehe auch Effektivzins
Anfänglicher effektiver Jahreszins
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