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Was ist die Bürgschaftsgebühr?
Im Rahmen von Wohnungsbaufinanzierungen, bei denen vor allem von Kreditinstituten Bürgschaften eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos und den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine Bürgschaftsgebühr (auch Avalgebühr genannt). Diese kann entweder einmalig oder aber laufend gezahlt werden. Die Bürgschaftsgebühr wird dabei dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt.
In der Regel ist es so, dass bei einem privaten Darlehen, die Kreditbank private Bürgen akzeptiert, solange diese auch Zahlungsfähig sind. In der Regel kommen Bürge sehr oft aus der eigenen Familie oder näheren Bekanntschaft. Springt allerdings die Bank als Bürge für einen Kredit ein, ist in der Regel auch eine Bürgschaftsgebühr zu bezahlen. Diese Gebühr setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zum einen aus der Bearbeitungsgebühr, die dabei entsteht, einen Bürgschaftsvertrag zu verfassen. Zum anderen dafür, um eine Entschädigung für das zu tragende Risiko zu erhalten. Diese Gebühr ist Normalfall eine einmalige Zahlung.
Wenn jemand einen Kredit aufnehmen möchte, so kann es passieren das diese Person nicht unbedingt kreditwürdig ist, vielleicht durch eine schlechte Bonität oder wenn diese Person über kein ausreichendes Einkommen verfügt, hier gibt es höchstens die Möglichkeit einen Bürgen in den Kreditvertrag mit auf zu nehmen. Der Bürge würde oder müsste sogar einspringen mit den Zahlungen, wenn der Kreditnehmer seinen monatlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen würde. Der Bürger müsste den Kreditvertrag mit dem Kreditnehmer unterschreiben. Das Kreditinstitut erhebt in einem solchen Fall oftmals eine einmalige Bürgschaftsgebühr. Diese Bürgschaftsgebühr wird von dem Kreditinstitut erhoben, da dieses ebenfalls die Bonität des Bürgen überprüfen muss und daher einen Mehraufwand hat. Durch die Bonitätsprüfung durch die Bank werden die Bearbeitungsgebühren dieser erhöht und den Betrag möchte die Bank in einem solchen Fall erstattet haben. Die Bürgschaftsgebühr ist nicht bei jedem Kreditinstitut gleich, sondern kann von Bank zu Bank variieren.
Bürgschaftskosten
Welche Bürgschaftskosten sind zu erwarten?
Jede Bürgschaften erfordert zumindest einen Bürgen, dieser muss dem Auftragnehmer einen sogenannten Avalkredit gewähren. Ein Avalkredit ist einfach ausgedrückt die Abgabe eines Zahlungsversprechens, welches gegenüber der Bank ausgesprochen wird. In der Immobilienbranche hat die abgegebene Bürgschaft eine vorrangige Bedeutung. Wichtig ist zu wissen, dass der der Avalkreditgeber kein Bargeld erhält, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung stellt. Eine Bürgschaft ist nicht, wie viele Menschen meinen, kostenlos, sondern hier erhebt das Kreditinstitut eine Gebühr von etwa 0,8 bis 2,5 % vom Kreditbetrag. Der genaue Kostenfaktor hängt jedoch von der Laufzeit des Kredites und der Art der Besicherung der Avalkreditlinie ab.
Die Kosten für eine Bürgschaft sind wesentlich geringer als die Zinsen für den aufgenommenen Kredit, das liegt daran, dass hier kein Geld fließt, sondern lediglich ein Bürge in den Kreditvertrag mit aufgenommen wird. Zinsen fallen monatlich an, aber die Bürgschaftsgebühr wird nur einmalig gezahlt.
Risiko
Was passiert wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann?
Sollten Sie die monatliche Rate für den Kredit nicht mehr tilgen können, so wird die Bank zuerst eine Mahnung an Sie schicken mit der Aufforderung den offenen Kreditbetrag umgehend zu begleichen, sollten Sie hier nicht reagieren und eine weitere Rate an die Bank nicht tilgen können, so wendet sich diese an den Bürgen. Der Bürge muss sodann die offene Rate oder die offenen Raten an das Kreditinstitut zahlen, sollte der Bürge dies nicht machen, so haftet dieser mit seinem Vermögen. Der ursprüngliche Kreditnehmer wird hier nicht zur Verantwortung gezogen, sondern ausschließlich der Bürge.
Rücktritt
Kann man von einer Bürgschaft zurücktreten?
Wer sich einmal als Bürge zur Verfügung gestellt hat und den Bürgschaftsvertrag unterschrieben hat, der kann nur innerhalb der ersten 14 Tage nach der Unterschrift seine Bürgschaft zurückziehen, danach wird es schwierig. Eine Bürgschaft endet in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- wenn der Kredit getilgt wurde
- eine Bürgschaft endet zudem, wenn der Hauptschuldner wechselt
Sollte der Bürge zwischenzeitlich beispielsweise arbeitslos werden oder keine Sicherheiten mehr zur Verfügung stellen können verliert das Kreditinstitut das Interesse an dem Bürgen, jedoch kann es hier passieren, dass das Kreditinstitut von dem Hauptkreditnehmer einen neuen Bürgen fordert. Ebenso kann ein Bürge seine Bürgschaft zurücknehmen, wenn vor der Bürgschaft mit dem Hauptkreditnehmer ein Vertrag geschlossen wurde über welchen Zeitraum ein Bürge seine Bürgschaft hergeben soll.
Bürgschaftsarten
Welche Bürgschaftsarten gibt es?
Man möchte meinen, wenn man eine Bürgschaft abschließt ist dieser Abschluss immer gleich, man unterschreibt für einen Kreditnehmer und tritt an seine Stelle, wenn dieser aus finanziellen Gründen seinen Kredit nicht mehr bedienen kann, doch es gibt unterschiedliche Arten von Bürgschaften. Eine Bürgschaft, welche man beispielsweise für eine zukünftige Schuld übernimmt, wie es bei einem Kredit der Fall ist, nennt man Kreditbürgschaft. Ebenso gibt es eine selbstschuldnerische Bürgschaft, diese bedeutet, dass der Bürge sogar stets unabhängig von einem Ausfall für die Forderung als Gesamtschuldner aufkommen muss. Jede Bürgschaft ist schriftlich festzuhalten, jedoch gibt es hier einen Unterschied, denn eine schriftliche Form ist notwendig wenn es sich bei der Bürgschaft um eine Bürgschaft unter Kaufleuten handelt.
vorher informieren
Vor jeder Unterschrift die Bürgschaft genaustens überprüfen
Wie es bei jedem Vertrag üblich ist, sollten Sie auch bei einer bevorstehenden Bürgschaft diese genaustens durchlesen und sich über jedes Detail informieren. Sie sollten immer bedenken, wenn Sie Ihre Unterschrift als Bürge hergeben, dass Sie mit Ihrem Vermögen haften, sollte der Hauptkreditnehmer keine Zahlungen mehr leisten können. Es kann passieren, dass Sie unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten, daher sollten Sie sich absolut sicher sein, dass Sie als Bürge fungieren möchten.
Was ist eine Mietbürgschaft?
Tatsächlich gibt es auch eine Mietbürgschaft. In der Regel zahlt ein neuer Mieter an seinen Vermieter eine Kaution, die er zurückerhält, wenn er die angemietete Wohnung irgendwann verlässt. Wenn Sie einen Bürgen eingesetzt haben, so muss dieser für die Kosten aufkommen, welche eventuell entstehen, wenn Sie das Mietobjekt nicht zur Zufriedenheit des Vermieters verlassen, das können neue Türen sein, welche eingesetzt werden müssen oder auch die gesamte Renovierung der Wohnung, auch hier kann es unter Umständen zu enormen Kosten für den Bürgen kommen.
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