Der Bauantrag ist ein besonderer Antrag, den ein Bauherr stellen muss, um ein Bauvorhaben in die Gänge zu bringen. Es handelt sich um eine Baugenehmigung, die schon im Vorfeld beantragt werden muss, bevor der Bau beginnt. Jedes Bundesland hat eigene Bauvorlagenverordnungen, die in der Bauordnung genau festgelegt sind. Es sind keine Abweichungen möglich. Nur bei Einhaltung aller Bauvorlagenverordnungen kann ein Bauantrag positiv ausgelegt werden. Für die Beantragung eines Bauantrags wird ein Bauherr und ein Architekt benötigt. Der Architekt kümmert sich um die Erstellung der Bauvorlagenpläne und um die Berechnungen. Die Unterlagen müssen vom Bauherrn unterzeichnet werden und das Bauamt kümmert sich um die Prüfung.
Inhalt
Die rechtlichen Grundlagen eines Bauantrags
Die genauen Rechtsgrundlagen für einen Bauantrag sind im Baugesetzbuch nachzulesen. Zudem müssen die Landesbauordnungen und die Bauvorlageverordnungen der einzelnen Bundesländer hinzugezogen werden. Grundsätzlich muss der Bauantrag in drei Ausfertigungen erstellt werden. Nur dann kann er bei der Gemeinde eingereicht werden. Dazu gibt es drei Farben, die für die einzelnen Behörden gedacht sind.
- Grüne Bauantragsmappe für die Bauaufsichtsbehörde
- Rote Bauantragsmappe für den Bauherrn
- Gelbe Bauantragsmappe für die Gemeinde
Der Bauantrag muss immer in schriftlicher Form eingereicht werden. Zusammen mit dem eigentlichen Bauantrag müssen zudem einige andere Unterlagen eingereicht werden, die als Bauvorlagen bezeichnet werden. Die notwendigen Bauvorlagen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und können in der Rechtsverordnung nachgelesen werden. Zum Einreichen müssen folgende Unterlagen vorhanden sein.
1. Der Bauantrag
Der Bauantrag muss komplett ausgefüllt sein. Entsprechende Formulare gibt es bei der Bauaufsichtsbehörde, aber auch im Internet zum Ausdrucken. Dazu gehört der statistische Erhebungsbogen. Der ebenfalls bei der Behörde zu bekommen ist. Das Formblatt mit jeglichen baulichen Veränderungen und die Genehmigungserteilung der jeweiligen Behörden gehört ebenfalls zum Bauantrag. Dazu muss eine Zustimmungserklärung vorhanden sein, die von den Nachbarn unterschrieben wurden.
2. Die Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen müssen dem geplanten Maßstab von 1 : 100 entsprechen. Dabei entspricht 1 cm 100 cm. In der Schweiz kann es vorkommen, dass es auch ein Maß von 1 : 50 sein muss. Ein Gartenhäuschen wird in der Regel im Maßstab von 1 : 50 angelegt. Ein Einfamilienhaus wird üblicherweise in 1 : 100 angelegt, ein Quartierumbau mit 1 : 10`000 und ein großes Einkaufszentrum in 1 : 1000. Die genauen Maßstäbe, können bei den einzelnen Bauämtern oder den Gemeinden nachgefragt werden. Die Bauzeichnungen werden in der Regel von einem Architekten übernommen.
3. Der Lageplan
Zu den Unterlagen gehört auch ein Katasteramtlicher Lageplan. Das ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, die auch als Flurkarte bekannt ist. Sie wird im Maßstab von 1 : 1000 sein, wobei 1 cm 10 m entspricht. Der Lageplan kann beim zuständigen Katasteramt erfragt werden. Auch bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und Sachverständigen für Vermessungswesen kann der Lageplan geholt werden. Zum Bauantrag müssen drei Exemplare beigelegt werden. Ein Exemplar davon muss beglaubigt werden. Nur dann gilt das Exemplar als rechtens.
4. Die Baubeschreibung
Eine Baubeschreibung ist ein Muss. Sie muss nicht nur bei Einfamilienhäusern vorhanden sein, sondern auch bei gewerblichen Baumaßnahmen. In der Baubeschreibung sind alle technischen Einzelheiten zu erkennen. Auch die Angabe der Baumaterialien und der Ausstattung sind vorhanden, damit sich die Behörde ein entsprechendes Bild machen kann. Von der Baubeschreibung darf der Bauherr, nach Genehmigung, nicht abweichen. Das kann nicht nur den Abriss, sondern auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
5. Die Berechnungen
Die Berechnung aller Flächen und Räume muss vorhanden sein. Dabei beginnt die Berechnung mit der Geschossanzahl, der Quadratmeterzahl und führt bis hin zu den Nutzflächen. Auch die Wohnfläche und die Grundzahl muss enthalten sein. Die gesamten Kosten vom Rohbau bis zu den Gesamtbaukosten sind einzeln und gut strukturiert aufzulisten. Dazu kommt ein Nachweis für energetische Maßnahmen und die Fensterflächen.
6. Die technischen Nachweise
Neben einem Wärmeschutznachweis muss auch ein Standsicherheitsnachweis beigefügt werden. Gegebenenfalls auch ein Schallschutznachweis. Allerdings ist es nicht notwendig, dass diese Nachweise direkt bei Antragstellung vorhanden sind. Sie können meist auch nachgereicht werden, denn sie sind für die ersten Baumaßnahmen nicht notwendig.
7. Die Betriebsbeschreibung
Die Betriebsbeschreibung spielt nur bei gewerblichen Bauvorhaben eine entscheidende Rolle. Dabei handelt es sich um eine genaue Auflistung von der künftigen Tätigkeit des Betriebes, der Beschäftigtenanzahl und dem Betriebsablauf. In der Regel sind keine konkreten Hinweise zum Inhalt der Betriebsbeschreibung vorhanden, aber es gibt ein paar Richtlinien, die beim Bauamt angefragt werden können. Meist bieten die Kommunen und Städte dazu einige Formularblätter.
8. Der Entwässerungsplan
Ebenfalls beigefügt werden muss eine zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung. Dazu gehört nicht nur das Regenwasser, sondern auch das Schmutzwasser. Auch Unterlagen zum Brandschutznachweis können gefordert werden. Dazu müssen technische Angeben zu Lüftungs- und Heizungsanlagen vorhanden sein. Auch der Prüfnachweis muss eingefügt werden.
Die Kosten für einen Bauantrag
Für den Bauantrag muss der Bauherr mit Kosten rechnen. Dabei werden die Kosten auf zwei Bereiche aufgeteilt.
1. Der Antrag
Die Antragsstellung selbst ist mit Kosten verbunden. Dazu gibt es eine Faustregel:
Baufläche in Kubikmetern x Bauwert in Euro / Kubikmetern x Gebühren der Bauaufsichtsbehörde
Die Kosten für den Bauantrag sind nicht bei allen Bauvorhaben gleich und müssen immer einzeln berechnet werden. Dazu kommen noch einige Bearbeitungsgebühren, die von den Behörden gefordert werden. Auch sie sind nicht überall gleich. Die Bearbeitungsgebühren können zwischen 100 Euro und 200 Euro liegen. Die genauen Summen können meist bei den einzelnen Behörden angefragt werden.
2. Kosten für den Architekten
Für die Unterlagen wird meist ein Architekt oder eine bauvorlageberechtigte Person benötigt. Auch sie muss bezahlt werden. Hier gibt es keine festen Pauschalsummen. In der Regel wird die Person mit 0,5 % der Gesamtkosten bedacht.
Die Dauer für einen Bauantrag
Nachdem alle notwendigen Unterlagen zusammengelegt wurden, gilt es den Bauantrag in dreifache Ausführung einzureichen. Die Kosten für die Bearbeitung und die weiteren Gebühren sind in der Regel im Vorfeld zu entrichten. Allerdings nimmt das keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Es gibt keine festlegten Fristen für einen Bauantrag. Es kann vorkommen, dass die Erteilung eines Bauantrags schon nach zwei Wochen zugestimmt wird. Andere Bauherren können bis zu sechs Monate warten. Die Länge hängt von vielen Faktoren ab, von der Lage der Immobilie bis hin zum Baugebiet. Die Prüfung dauert länger, wenn es sich um Baulücken in der Altstadt handelt. Die Wartezeit muss immer mit einkalkuliert werden.
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