Das Bauerwartungsland ist eine Grundstücksfläche, die aufgrund von verschiedenen Faktoren für eine bauliche Nutzung vorgesehen ist. Jede Gemeinde hat Grundstücke, die zum Kauf oder zur Pachtung angeboten werden. Bei den Grundstücken gibt es immense Unterschiede, denn einige Grundstücke eignen sich nicht zur Bebauung, andere Grundstücke können in naher Zukunft bebaut werden und das ist auch abzusehen. Bei der letzten Kategorie handelt es sich um das Bauerwartungsland. Dieses Land ist nicht nur bei der Gemeinde sehr beliebt, sondern auch für bauliche Vorhaben von gewerblichen Immobilien bis hin zum Einfamilienhaus.
Inhalt
Die Merkmale für Bauerwartungsland
Nicht jedes Grundstück ist gleichzeitig auch Bauerwartungsland. Es gibt einige Grundstücksmerkmale, die darauf schließen lassen. Zu den vier wichtigsten Grundstücksmerkmalen gehören
- rechtliche Gegebenheiten
- tatsächliche Eigenschaften
- sonstige Beschaffenheiten
- die Lage
Nur wenn alle vier Punkte auf ein Grundstück zutreffen handelt es sich um Bauerwartungsland.
Die Kriterien beim Bauerwartungsland
Trotz der Grundstücksmerkmale wird das Land zusätzlich in zwei Tatbestände unterteilt, dem subjektiven und dem objektiven.
1. Das subjektive Bauerwartungsland
Bei diesem Grundstück ist in naher Zukunft ein Bauvorhaben abzusehen, weil es sich beispielsweise nahe einer Stadt befindet oder in der Umgebung erschlossene Gebiete liegen.
2. Das objektive Bauerwartungsland
Auch bei diesem Grundstück ist ein Bauvorhaben in naher Zukunft absehbar, denn es handelt sich um gemeindliche Flächennutzung und das Grundstück wird aus Baufläche zur Verfügung gestellt.
Bebauung und Erwerb
Bauerwartungsland zeigt sich für den Käufer meist in einem hohen Preis, denn nicht nur ein Käufer hat meist Interesse an so einem interessanten Grundstück. Das spezielle Land ist von vielen Bauherren ins Auge gefasst und somit steigt natürlich auch der Preis. Der Preis wird pro Quadratmeter berechnet und kann je nach Gemeinde sehr hoch liegen. Dabei spielt die Lage beim Preis eine sehr wichtige Rolle, denn Bauerwartungsland nah des Marktplatzes kostet mehr als ein Grundstück, das neben einem Acker liegt. Zudem muss das Grundstück als Bauland freigegeben werden. Das wird von der Gemeinde durchgeführt. Das Grundstück muss in die Gemeinde integriert werden und dann kann es als Bauerwartungsland zum Kauf freigegeben werden. Fragen und Informationen zu vorhandenen Bauerwartungsländern in der eigenen Gemeinde können die Baubehörden der einzelnen Gemeinden bieten.
Die Arten der Grundstücke
Die einzelnen Grundstück einer Gemeinde sind in verschiedene Stadien untergliedert. Sie unterscheiden sich anhand ihrer Entwicklung.
- Ackerland
- begünstigtes Ackerland
- Bauerwartungsland
- Rohbauland
- reifes Bauland
Die Preise für die einzelnen Grundstücksarten sind immens unterschiedlich. Je weiter die Stufe ansteigt, desto teurer ist natürlich auch der Preis. Beim Bauerwartungsland kommt es nicht nur auf die Stufe, sondern auch auf das Risiko an. Die Preise liegen hier bei 25 bis 60 % der baureifen Flächen. Die baureifen Flächen sind Grundstücke, die nach öffentlich-rechtlichen Maßgaben zu bebauen sind.
Bauerwartungsland für den Privatgebrauch
Die Grundstücke, die als Bauerwartungsland deklariert sind, werden in der Regel von Investoren aufgekauft, die ein großes Vermögen besitzen. Dazu muss ein Bebauungsplan vorgelegt werden und nur wenn dieser genehmigt wurde, dann kann das Bauerwartungsland auch erstanden werden. Um ein Einfamilienhaus zu bauen bietet sich eher eine Baulücke oder ein entsprechendes Baugrundstück an. Auf diesen Grundstücken ist das Bauen meist erlaubt und es müssen keine Baugenehmigungen wie bei einem Investor vorgelegt werden. Im Bebauungsplan stehen alle Informationen, ob es sich um ein einstöckiges oder ein mehrstöckiges Gebäude handeln darf und ob das Land für Ein- oder Mehrfamilienhäuser vorgesehen ist. Grundsätzlich wird Bauerwartungsland nicht von Privatpersonen gekauft und sie sind auch für diesen Zweck nicht zu verwenden.
Die Entscheidung zum Bauerwartungsland
Die örtliche Gemeinde entscheidet bei jedem Grundstück, um welche Art es sich handelt. Auch beim Bauerwartungsland hat die Gemeinde die alleinige Entscheidung. Hinweise zu den Grundstücken sind im Flächennutzungsplan nachzulesen. Sie befinden sich bei den Baubehörden der Gemeinde. Sind die Bebauungsflächen in Wohngebieten eingetragen, dann kann man davon ausgehen, dass in Zukunft neu gebaut werden wird. Auch das Bauen von Versorgungsleitungen ist dort einzusehen.
Bauland zum Bauerwartungsland
Die Beantragung zum Bauerwartungsland wird vom Eigentümer des Grundstücks veranlasst. Der Antrag wird bei der Stadt oder der Gemeinde gestellt und muss in schriftlicher Form erfolgen. Das Schriftstück sollte formlos sein und folgende Informationen beinhalten:
- die genaue Adresse
- Parzellennummer (laut Flächenwidmungsplan)
- Quadratmeterzahl
- aktuelle Widmungsform
- geplante Widmungsform
- Grund für die Widmung
- beabsichtige Nutzung des Grundstücks
Die Entscheidung, ob das Bauland zum Bauerwartungsland erklärt wird, fällt in einer Gemeinderatssitzung. Der Hauptaugenmerk bei der Entscheidung liegt beim Interesse der Gemeinde. Es werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter unter anderem ob es sich um eine wirtschaftliche Nutzung innerhalb eines Wohngebietes handelt oder ob es sich um ein Industriegewerbe handelt. Die Entscheidung des Gemeinderates kann bis zu sechs Monaten betragen. Erst danach kann das Grundstück umgewidmet werden.
Voraussetzung für eine Umwidmung
Es gibt einige Voraussetzungen, die deutlich machen, ob die Umwidmung gute Chancen haben wird.
- Die Gemeinde hat langfristige Ziele und diese Ziele müssen mit der Umwidmung im Einklang stehen und den Zielen entsprechen, dann ist die Umwidmung durchaus möglich.
- Die Interessen und Rechte der umliegenden Grundstücksbesitzer dürfen bei baulicher Nutzung nicht verletzt und auch nicht beeinträchtigt werden.
- Das Grundstück muss erschließbar sein, um als Bauland eingestuft zu werden. Außerdem muss eine Wertsteigerung stattfinden.
Die Auswahl des Bauerwartungslandes
Bei der Wahl eines Bauerwartungslandes als Grundstück, sollte in erster Linie keine schnelle Bebauung erwartet werden, denn die Gemeinde entscheidet schließlich darüber, ob gebaut werden darf. Die Entscheidung kann sich bis zu sechs Monaten, aber auch mehr hinziehen. Es gibt Fälle, da hat sich die Gemeinde mehrere Jahre Zeit gelassen. Andere Grundstücke konnten innerhalb von wenigen Tagen als Bauerwartungsland deklariert werden.
Wichtig ist, dass Bauerwartungsland meist nicht als privates Grundstück angeboten wird. In der Regel kommen hier Investoren zum Einsatz, die ein Bebauungsplan vorlegen und das Bauland für eine Erschließung zur Verfügung steht. Gerade wegen der Preise kann es für eine Investor durchaus interessant sein, Bauerwartungsland anstatt von Bauland zu kaufen. Im Internet werden Bauland und Bauerwartungsland angeboten, das Privatpersonen gehört.
Die Finanzierung von Bauerwartungsland
Das sogenannte Baudarlehen wird für Bauerwartungsland meist nicht möglich sein, denn die Banken geben für ein so hohes Risiko keinen Kredit. Allein aus dem Grund kaufen Privatpersonen ohne Eigenkapital meist kein Bauerwartungsland.
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