Der Bauherr ist der verantwortliche Auftraggeber, der bei der Durchführung des Bauvorhabens den wirtschaftlichen Faktor bietet. Gesetzlich und im schriftlichen Verkehr wird der Bauherr mit der Abkürzung BH betitelt. Dabei ist derjenige Bauherr, der das eigene Bauvorhaben vorbereiten, aber auch derjenige, der im Namen einer anderen Person die Vorbereitungen trifft und ausführt. Der Bauherr kann eine juristische Person, aber auch eine natürlich Person sein.
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Die Verantwortung des Bauherrn
Schon bei der Vorbereitung eins Bauvorhabens wird schnell klar, wer der Bauherr ist. Der Bauherr startet mit der Vorbereitung für das Bauvorhaben und das entweder im eigenen Sinne oder im Auftrag einer dritten Person. Dabei ist er nicht nur maßgeblich an der Vorbereitung beteiligt, sondern überwacht das Bauvorhaben während der gesamten Bauphasen. Bei einer Beauftragung ist der Bauherr während der ganzen Zeit der direkte Ansprechpartner für die einzelnen Firmen, die mit dem Bauvorhaben beschäftigt sich. Er kümmert sich auch um die Genehmigungen und alle schriftlichen Formularforderungen, die bis zum Ende des Bauvorhabens erledigt werden müssen. Die Aufgaben eines Bauherren sind somit immens vielfältig, zudem ist er der Hauptverantwortliche auf der Baustelle.
Der Bauherr sorgt für Sicherheit
Nicht nur für die Planung und die Aufsicht während der Durchführung ist der Bauherr maßgeblich verantwortlich, auch in Punkto Sicherheit muss er die Hauptaufgaben übernehmen. Dazu zählen alle Sicherheitsmaßnahmen, die auf einer Baustelle zu beachten sind. Der SiGE-Plan, der Sicherheits- und Gesundheitsplan muss vom Bauherrn erstellt und mit Vorankündigung den Arbeitern auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Zur Sicherheit auf der Baustelle gehören auch die entsprechenden Versicherungen. Der Bauherr ist eigenverantwortlich für die Bauhelferversicherung. Sobald ein Bauvorhaben bei der Baubehörde eingereicht wurde, wird die Genossenschaft informiert. Nach dieser Information wenden sie sich an den Bauherren und erfragen die einzelnen Bauhelfer. Die gesetzliche Bauhelferversicherung ist Pflicht und muss wahrgenommen werden. Die Kosten für die Bauhelferversicherung muss der Bauherr nach Beendigung des Bauvorhabens zahlen. Je nach Land können das 2,00 Euro pro Person und Arbeitsstunde sein. Gibt er die Bauhelfer nicht an und die Genossenschaft kommt zur Prüfung, dann kann es zu hohen Bußen kommen, die der Bauherr zahlen muss. Für eine ideale Absicherung ist die freiwillige Bauhelferversicherung geeignet, die ebenfalls nur vom Bauherren eingerichtet werden kann. Sie kann bis zu 40 Euro pro Person und pro Arbeitsstunde kosten.
Bauherrwechsel
Während der Bauphase kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass der Bauherr sich wechselt. Dieser Wechsel muss sofort und ohne Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
Wer ist auf der Baustelle der Bauherr?
Grundsätzlich glauben alle Menschen, dass der Bauherr die Person ist, die den Bau eines Eigenheims planen. Das ist aber nicht immer richtig, denn als Bauherr ist eine immense Verantwortung zu tragen. Die genaue Definition des Bauherren ist gesetzlich festgelegt. In der Bauordnung des Landes findet sich die Definition. Grundsätzlich gilt die Person als Bauherr, welche die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für ein Bauvorhaben trägt. Somit ist also jeder Bauherr, der ein Bauvorhaben in die Tat umsetzt. Als Bauherr hat die Person in erster Linie das Recht über jeden einzelnen Beteiligten zu entscheiden. Er bestimmt den Bauleiter, sucht nach einem Architekten, kümmert sich um die Ingenieure und beauftragt die einzelnen Handwerker. Dabei spielt gerade die Aufgabenverteilung für den Bauherrn eine wichtige Rolle, denn es müssen Anträge gestellt werden, Aufträge vergeben und dann müssen die Arbeiten überwacht werden. Auch die Abnahme des Bauvorhabens ist Aufgabe des Bauherrn, genauso wie die pünktliche und ordnungsgemäße Bezahlung der einzelnen Dienstleister.
Der Bauherr haftet
Neben den einzelnen Aufgaben haftet der Bauherr auch gegenüber Dritten. Beispielsweise beauftragt der Bauherr eine Handwerksfirma, die für die Fliesenverlegung zuständig ist. Nachdem die Fliesen verlegt sind, werden sie beschäftigt. Somit muss der Bauherr die Verantwortung tragen und neue Fliesen in Auftrag geben. Gerade wegen solchen Fällen bietet sich eine entsprechende Versicherung an. Die Bauherrenversicherung muss schon im Vorfeld des Bauvorhabens abgeschlossen werden. Aber auch trotz der Bauherrenversicherung kann es zu einem Schaden kommen. Um schwierige Situationen zu klären muss der Bauherr zudem einen Bausachverständigen beauftragen. Er kann die Situation beurteilen, bewerben und ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellen.
Bauvorhaben mit Bauträger
Anders ist die Verteilung der Aufgaben, wenn mit einem Bauträger gebaut wird. In einem solchen Fall ist der Käufer nicht gleichzeitig auch der Bauherr, sondern nur der Käufer. Rechtlich gesehen, beauftragt der Käufer den Bauträger mit der Verwirklichung des Bauvorhabens, auch wenn der Käufer im Vorfeld das Grundstück gekauft hat und den Bau des Hauses in Gang bringt. Allerdings wird der Käufer erst nach Beendigung des Bauvorhabens zum Eigentümer und ist nur der Käufer. Für die Behörden, die Dienstleister und die einzelnen Handwerker ist der Bauträger der Bauherr, denn er kümmert sich um die Genehmigungen, steht in allen Formularen als Bauherr und beauftragt die einzelnen Firmen. Somit ist der Bauträger der Bauherr, aber auch rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich. So eine Konstruktion kann durchaus Schwierigkeiten mit sich bringen. Bevor eine solche Konstruktion in die Tat umgesetzt wird, sollte im Vorfeld der Bauträgervertrag genau studiert werden. Eine rechtliche Prüfung ist angebracht.
Die Bauherrenversicherung
Für den Bau eines Hauses ist eine hohe Verantwortung vorhanden. Dabei geht es nicht nur um die finanziellen Aspekte, sondern auch um die Haftung bei eventuellen Schäden. Sobald der erste Spatenstich gesetzt ist übernimmt der Bauherr die Haftung für alle anfallenden Schäden, die im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Allein aus dem Grund ist eine Bauherrenversicherung ein Muss. Dabei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung in besonderer Form. Die spezielle Versicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Personen- oder Sachschäden auf der Baustelle stattfindet.
Beispiele:
Ein Dachziegel fällt auf einen Fußgänger und dieser wird verletzt. Die Kosten für die Behandlung, Schadensersatz und notwendige Leistungen werden von der Bauherrenversicherung übernommen.
Durch einen ungeschickten Handwerker fällt ein Stück Holz auf das Auto eines Nachbarn. Auch in diesem Fall tritt die Bauherrenversicherung ein.
Jeder Bauherr ist verpflichtet eine Bauherrenversicherung abzuschließen und muss vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Höhe der Bauherrenversicherung richtet sich nach der Deckungssumme. In den meisten Fällen wird eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro angesetzt. Der Bauherr kann mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Versicherung endet, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Spätestens allerdings nach zwei Jahren nach Beginn der Versicherung.
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