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Was ist eine Darlehensablösung?
Möchte man einen bestehenden Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen, kann man eine Darlehensablösung vornehmen. Dies ist vor allem empfehlenswert, wenn man mehrere kleinere Darlehen hat und diese zu einem gesamten zusammenfassen möchte. Auch um einen eventuell günstigeren Zins zu bekommen, ist eine Darlehensablösung keine schlechte Idee. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es vertraglich möglich ist. Eine weitere Variante der Darlehensablösung ist, wenn man ein Darlehen vorzeitig tilgen möchte, um die Kosten etwas zu minimieren. Hierfür muss allerdings die Zinsbindung zu Ende sein, damit dies auch vorgenommen werden kann.
Wenn man einen neuen Kredit aufnimmt, um einen anderen Kredit bei einem anderem Kreditinstitut abzulösen bzw. eine Umschuldung angestrebt wird, spricht man hier von einer Darlehensablösung. Meist sind bei diesem Vorgang zwei unterschiedliche Banken involviert. Man entscheidet sich aus den unterschiedlichsten Gründen für eine Ablösung, zum Beispiel weil die Frist der Zinsbindung zu Ende ist oder aber man löst das Darlehen ab, um mehrere existierende Kredite zusammenzulegen. Meist ist es so, dass von der ablösenden Bank dem potentiellen neuen Kunden bzw. Kreditnehmer weitaus günstigere Konditionen angeboten werden, um ihn zu locken. Unterschreibt der Kunde dann bei der neuen Bank und übernimmt diese die Ablösung der bestehenden Darlehen, ist es erforderlich, eine Vollmacht auszustellen, um alle Auskünfte die für den Vorgang notwendig sind, bei der abzulösenden Bank zu erhalten.
Bei einer Darlehensablösung handelt es sich um die vorzeitige Tilgung des Restbetrages, indem der Kunde dieses entweder vollständig bezahlt oder aber von einer anderen Bank ausgleichen lässt. Anders als bei einer Kreditablösung muss eine Darlehensablösung aber mindestens mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen, da es sich bei Darlehen in der Regel um längerfristige Verträge handelt und somit auch entsprechend hohe Zinszahlungen im Raum stehen. In einem solchen Fall kann auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zum Tragen kommen, die anders als bei Krediten aber maximal nur ein Prozent der Gesamtsumme betragen darf. Die Darlehensablösung ist ein Vorgang, der auf unterschiedlichen Wegen erfolgen kann, wobei in der Regel der Kunde entscheidet, welche für ihn die bessere und vor allem günstigere Option darstellt.
Methoden der Darlehensablösung
Eine Darlehensablösung kann in der Regel auf zwei unterschiedliche Methoden erfolgen. Zum einen kann der Kunde einem plötzlichen und unerwarteten Geldsegen entgegen sehen, welcher es möglich macht, den Restbetrag vollständig zu begleichen. Diese Form der Ablösung wird als Direktablösung bezeichnet, da hier das Darlehen direkt vom Kunden getilgt wird. Zudem stehen am Ende keine weiteren Kosten mehr aus, sodass nach Zahlung der in den meisten Fällen enthaltenen Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent, die Kreditsumme vollständig getilgt ist.
Die indirekte Ablösung hingegen stellt beispielsweise die Umschuldung dar. Bei dieser wird das Darlehen durch eine andere Bank abgelöst, da der Kunde im Rahmen einer Anschlussfinanzierung entweder zu einer anderen Bank gewechselt ist oder diesen Wechsel vollzogen hat, da bei einem anderen Kreditinstitut günstigere Konditionen zugrunde liegen. In einem solchen Fall wird die Vorfälligkeitsentschädigung von der neuen Bank, zusammen mit allen weiteren anfallenden Kosten beglichen. Diese fließen dann aber in den neuen Kreditvertrag ein, sodass diese über die monatliche Tilgung zurückgezahlt werden müssen.
Sonderregelung bei Immobiliendarlehen
Bei Immobiliendarlehen gelten, im Gegensatz zu anderen Darlehen, Sonderkonditionen. Hier kann das Darlehen immer getilgt werden, auch wenn die Laufzeit noch nicht am Ende ist oder eine Zinsbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dabei dürfen in diesem Fall in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben werden, denn die Höhe, der meisten hier angesetzten Summen, würden dies zu einer unangemessenen Belastung machen. Auch eine Kündigungsfrist ist hier nicht einzuhalten, denn Immobiliendarlehen laufen meistens über eine Grenze von 10 Jahren hinaus, sodass entsprechende Regelungen an dieser Stelle entfallen.
Ablauf der Darlehensablösung
Die direkte Darlehensablösung erfolgt in der Regel durch den Kunden selbst und ist relativ unkompliziert. Dort wo eine Kündigungsfrist gegeben muss, muss die Ablösung mindestens drei Monate im Vorfeld angekündigt werden. In dieser Zeit beginnt die Kündigungsfrist zu laufen, in welcher noch normale Ratenzahlungen erfolgen müssen. Erst danach kann der vollständige Restbetrag an die Bank überwiesen werden. Dies geschieht in einem Prozess, sodass nach Zahlung der Rate, die gesamte Restschuld als beglichen gilt.
Wirt die Darlehensablösung im Rahmen einer Umschuldung durchgeführt, so übernimmt eine andere Bank die Auszahlung der Summe an das bisher kreditführende Institut. Auch hier gilt unter diversen Umständen eine Kündigungsfrist von drei Monaten, solange es sich nicht um einen Immobilienkredit handelt. Dabei ist dieser Vorgang für den Kunden in soweit unkompliziert, dass dieser nur einen Auftrag an seine Bank erteilen muss, um die Ablösung vorzunehmen. Diese setzt sich dann mit dem jeweils anderen Kreditinstitut in Verbindung und verhandelt in diesem Zusammenhang alle Modalitäten. Dieser Vorgang unterscheidet sich dabei nicht vom Prozess der Kreditablösung. Näheres hierzu kann jeweils unter der entsprechenden Rubrik nachgelesen werden.
Unwirksamkeit der Ablösung
Eine Darlehensablösung kann allerdings auch unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn bestimmte Umstände eintreffen, die es für ein anderes Kreditinstitut unmöglich machen, die Schuld zu übernehmen oder eine Einmalzahlung durch den Kunden kategorisch ausschließen.
Ein Grund hierfür kann zum Beispiel die Tatsache sein, dass es sich um einen notleidenden Kredit handelt. In einem solchen Fall wird keine andere Bank mehr den Kredit übernehmen, da auch diese davon ausgehen muss, dass die Kreditraten nicht getilgt werden können. Solche Kredite werden in der Regel über den Kredithandel an entsprechende Banken veräußert, die dann die ausstehenden Summen durch Zwangsversteigerungen oder andere Prozesse eintreiben.
Eine Ablösung ist auch dann unwirksam, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Sollte der Restbetrag also vor Ablauf der jeweiligen Zeitspanne an die Bank überwiesen werden, so kann die Bank entsprechende Forderungen gegen den Kunden geltend machen, die dann dazu führen, dass sich die fristen für die Ablösung aufheben. Derartige Regelungen wurden getroffen, um ein Umgehen der Vorfälligkeitsentschädigung unmöglich zu machen.
Kosten der Darlehensablösung
Eine Darlehensablösung kann unter Umständen entsprechende Kosten verursachen. Diese ergeben sich aus der Tatsache, dass sowohl Aufwendungen für die Verwaltung, als auch für eventuell notwendige rechtliche Schritte anfallen. Hier kann zum Beispiel ein Termin bei einem Notar genannt werden, wenn bei diesem die Grundschuld von einer Bank auf eine andere umgeschrieben werden muss. Dabei sind die Kosten in der Regel vom Darlehensnehmer zu tragen, sodass dieser die entsprechenden Gebühren als Vorkosten aus eigener Tasche zahlen muss.
In anderen Varianten, werden die Kosten auch von den Banken übernommen, wobei diese dann wiederum über die Tilgung des Darlehens mit zurückgezahlt werden müssen. Insgesamt kann dies die Laufzeit deutlich verlängern, sodass durch die hier anfallenden Zinsen, weitere Kosten auf den Kunden zukommen. Daher sollte im Vorfeld genau kalkuliert werden, ob eine vorzeitige Ablösung oder Umschuldung der Summe, sich am Ende wirklich rentiert.
Refinanzierungsschaden
Unter anderen kann der Darlehensnehmer auch dazu verpflichtet werden, eine Refinanzierungsentschädigung zu zahlen, wenn eine vorzeitige Ablösung des Darlehens vorgenommen wird. Anders als bei einem Kredit werden die meisten Darlehen auf eine recht lange Zeitspanne angelegt. Daher kann der Zinssatz zum Zeitpunkt der Aufnahme und zum Zeitpunkt der vorzeitigen Tilgung, sehr stark variieren. Fällt hier der Zins deutlich niedriger als der veranschlagte Wert zum Zeitpunkt der Aufnahme, muss der Kunde de facto weniger Geld zurückzahlen als ursprünglich vereinbart wurde. Dies bedeutet einen Verlust für die Bank, da hier deutliche Einnahmen verloren gehen können. Daher ist der Kunde verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Sollte der Zinssatz allerdings höher ausfallen, als dies beim Abschluss der Finanzierung der Fall war, dann zahlt der Kunde in der Regel etwas mehr, sodass keine Entschädigung dieser Art erfolgen muss. Ein solcher Schaden wird aber relativ selten in Rechnung gestellt.
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