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Was bedeutet Darlehensantrag?
Ein Darlehensantrag ist der Antrag eines Kunden auf Gewährung eines Darlehens an ein Kreditinstitut. In dem Antrag müssen persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Einkünfte, vorhandene Verpflichtungen u. ä.) unbedingt angegeben werden. Der Darlehensantrag wird meist direkt bei dem zuständigen Kreditinstitut gestellt, wo alle Daten aufgenommen werden. Aber auch per Internet kann man heute Darlehensanträge stellen. Aufgrund der vom Kunden gemachten Angaben, wird dann vom Kreditinstitut die Bonität geprüft, um festzustellen, ob der Kunde in der Lage ist, dass Darlehen auch zurückzuzahlen. Dafür werden oft die entsprechenden Einkommensnachweise verlangt. Nach einer positiven Prüfung und der Unterschrift des Kunden auf dem Darlehensvertrag erfolgt eine Darlehenszusag
Möchte man ein Darlehen oder einen Kredit aufnehmen, muss man bei einem Kreditinstitut einen Darlehensantrag stellen. In der Regel ist es dann der Fall, wenn man entweder eine Umschuldung vornehmen möchte oder vielleicht ein Eigenheim damit Finanzieren möchte. Es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer Kredite, warum man einen Privatkredit bei seiner Bank beantragen möchte oder muss. Bei einem Darlehnsantrag ist einiges zu beachten. Damit ein Darlehensantrag bewilligt wird, werden von Seiten des Darlehensgebers einige Sicherheiten verlangt, die der Darlehensnehmer innerhalb einer bestimmten Frist, die ebenfalls von der Bank genannt wird, zu erbringen hat. Unter anderem kann solch eine Sicherheit ein bestehender Bausparvertrag sein.
Der Darlehensantrag stellt das grundlegende Dokument dar, in dessen Rahmen ein Kredit vergeben wird. Im Antrag müssen alle persönlichen sowie finanziellen Daten vermerkt werden. Diese entscheiden dann maßgeblich über die Vergabe der jeweiligen Kreditsumme. Auch diese sowie Angaben zur Laufzeit und eine eventuelle Wunschrate, sind hier vorzunehmen. Der Antrag ist ein offizielles Dokument, in welchem alle Angaben korrekt getätigt werden müssen. Falschangaben können hier schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, was im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige wegen Betruges nach sich ziehen kann. Der Antrag ist nicht mehr zwangsläufig in Schriftform erforderlich, sodass ein Übersendung auch auf digitalem Wege möglich ist.
Rechtlicher Status des Kreditantrages
Bei einem Kreditantrag handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdokument. Dies bedeutet, dass der Antrag obwohl bei einer privaten Bank gestellt, mit behördlichen Dokumenten gleichgesetzt wird. Da hier eine konkrete Leistung angefordert wird, ist diese entsprechend durch den Antrag zu begründen. Der Kreditantrag muss zwangsläufig handschriftlich unterzeichnet werden, wenngleich auf digitalen Wege die Methode der Bestätigung per Ankreuzen von diversen Richtlinien gewählt wurde. Hier haben diverse Gerichte entschieden, dass die Absendung des Antrags als ausreichende Willensbekundung zur Kreditaufnahme ausreichend ist.
Form des Kreditantrages
Ein Kreditantrag bedarf laut gesetzlicher Bestimmungen keiner konkreten Form. Im Prinzip würde ein Blatt Papier, auf welchem alle Angaben in handschriftlicher Form gemacht wurden, vollkommen die Ansprüche eines Kreditantrages erfüllen. Voraussetzung ist ebene die eigenhändige Unterschrift. Zur Vereinfachung des Kreditantrages haben die meisten Banken standardisierte Formulare entworfen, um eine bessere Übersicht und eine Gliederung in alle wesentlichen Bereiche zu bringen. Dies soll auch das Verständnis deutlich erhöhen und somit dafür Sorge tragen, das aus dem Ausfüllen des Antrages deutlich weniger Rechtsstreitigkeiten entstehen. Die digitale Form der entsprechenden Anträge ist den Papierdokumenten nachempfunden.
Aufbau eines Kreditantrages
Der Aufbau eines Kreditantrages besteht in der Regel aus vier wesentlichen Teilen, wobei einige dieser Bereiche durch den Gesetzgeber vorgeschrieben werden.
Teil 1: Der Kreditwunsch
Im ersten Abschnitt wird in der Regel der Kreditwunsch des Kunden geäußert. Hier wird die Kreditsumme sowie die gewünschte Monatliche Rate vermerkt. Zudem können häufig an dieser Stelle noch weitere Optionen gebucht werden, die den Ablauf der Tilgung deutlich einfacher gestalten. Hier besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Ratenpausen vereinbart werden oder auch eine kostenlose Rückzahlung in Anspruch genommen werden kann.
Teil 2: Die persönlichen Daten
Im zweiten Abschnitt werden in der Regel die persönlichen Daten des Kunden erfasst. Zu diesen zählen gewöhnlicher Weise alle Mitantragssteller sowie der Name, die Adresse, das Geburtsdatum und weitere wesentliche Aspekte. Zumeist ist in diesem Bereich auch die Ausweisnummer zu vermerken, sodass eine eindeutige Identifizierung über das Zentralregister möglich ist. Auch die persönlichen Verhältnisse wie etwa das bestehen einer Ehe oder die Anzahl der Kinder im Haushalt sind von Relevanz, sodass diese in dieser Sektion entsprechend eingetragen werden müssen.
Teil 3: Die wirtschaftlichen Daten
Im dritten Teil werden die wirtschaftlichen Daten einer Person erfasst. Hier geht es nicht nur um das Einkommen, sondern auch um alle Ausgaben, die in Verbindung mit der Lebensführung stehen. Mietkosten, monatliche Zahlungen für Strom und Gas sowie anderweitige Zahlungsverpflichtungen können Bestandteil dieser Sektion sein. Dabei handelt es sich um den wichtigsten Abschnitt, denn hier gemachten Angaben werden zur Berechnung der Bonität herangezogen.
Teil 4: Rechtliche Sektion
In diesem Bereich geht es um alle rechtlichen Aspekte. Diese ist gesetzlich verpflichtend, denn hier muss der Kunde bestätigen, dass ihm alle erforderlichen Informationen ausgehändigt wurden. Zu diesen zählen alle rechtlichen Fakten zum Geldwäschegesetz aber auch zu Fernabsatzverträgen. Zudem muss der Kunde eindeutig über die Schufaklausel und über sein Recht zum Widerruf informiert werden. Letztlich erfolgt auf dieser Seite auch die Unterschrift, wobei diese auf digitalem Weg durch ein entsprechendes Zertifikat ersetzt wird.
Rechtswirksamkeit des Kreditantrages
Ein weit verbreiteter Irrglaube besteht darin, dass der Kreditantrag sofort nach Einreichung Rechtswirksam wird und somit eine Verpflichtung der Bank hervorruft, diesen auch zu bearbeiten. Da es sich hier um Anträge aus dem Bereich des Privatrechtes handelt, kann ein Kreditinstitut diesen ohne Nennung von Gründen einfach zurückweisen. Somit besteht in keiner Weise eine Verpflichtung, die Daten tiefergehend zu prüfen und eine entsprechende Ablehnung auf Basis von Daten der Bonität oder anderer aus dem Antrag entnommener Fakten, zu formulieren. Hier trifft der Ausspruch „sofort in den Papierkorb werfen“ zu, denn dies ist im Grunde das recht eines jeden Kreditgebers.
Folgedarlehensanträge
Aus der Ablehnung oder Zurückweisung eines Darlehensantrages darf dem Kunden in keiner Weise ein Nachteil entstehen. Dies bedeutet, dass eine Folgeantrag, sollte dieser geprüft werden, mit der gleichen Sorgfalt zu bearbeiten ist, wie dies bei einem Erstantrag der Fall wäre. Dies leitet sich aus diversen Gesetzes zur Gleichbehandlung ab.
Zudem dürfen die Angaben innerhalb eines Antrages nicht mit anderen Kreditinstituten ausgetauscht oder in irgendeiner Form an diese weitergegeben werden. Hier bestünde dann ein Interessenkonflikt, der einer Bank eventuell einer Klage auf Schadensersatz einbringen könnte. Die Angaben sind, dies muss auch aus der Datenschutzerklärung deutlich werden, jeweils nur für den internen Gebrauch bestimmt.
Eingang des Darlehensantrages
Der Eingang eines Darlehensantrages muss, so sehen es die aktuellen gesetzlichen Richtlinien, dem Kunden bestätigt werden. Auch wenn in der Folge eine sofortige Ablehnung oder Zurückweisung im Raum steht, hat der Kreditsuchende das Recht, über den Verbleib und den Erhalt seiner Informationen informiert zu werden. Die Bestätigung des Einganges muss nicht zwangsläufig auf postalischem Weg erfolgen, heute können zu diesem Zweck auch digitale Mittel wie die Mail oder das Fax genutzt werden. Beides entfaltet die selbe rechtliche Wirkung und gilt als definitiver Nachweis, dass die Dokumente beim Kreditinstitut eingegangen sind.
Spezielle Darlehensanträge
Die hier geschilderte Form der Darlehensanträge ist nur ein das Grundbeispiel, wie es bei fast allen privaten Krediten verwendet wird. Allerdings gibt es hiervor auch noch Abweichungen, die jeweils dann zum Tragen kommen, wenn spezielle Kredit aufgenommen werden sollen.
So steht zum Beispiel bei einem Immobilienkredit immer noch eine Sektion bereit, in welcher Angaben über das zu erwerbende Gebäude gemacht werden müssen. Baukredite hingegen erfordern gar eine vollständige Bauplanung und die Angaben wesentlicher Fakten zu diesen. Auch Großkredite sind immer mit speziellen Anforderungen an den Antrag verbunden, sodass hier zum teil ganz andere Formulare beachtet werden müssen, als dies bei Privatkrediten der Fall ist.
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