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Was ist die Disagiorückerstattung?
Hat man ein Darlehen aufgenommen und dabei ein Disagio vereinbart, so war der Auszahlungsbetrag des Darlehens geringer, als dessen Nennbetrag. Wird dieses Darlehen nun vorzeitig zurück gezahlt, so wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Bei der Berechnung dieser muss aber das bis zu dem betreffenden Zeitpunkt noch nicht verbrauchte Disagio mit berücksichtigt werden.
Somit wird die Vorfälligkeitsentschädigung, die zu zahlen ist, durch die Anrechnung des noch nicht verbrauchten Disagios verringert, der Kreditnehmer spart also Kosten ein. Ist man sich nicht sicher, ob die Bank die Anrechnung des Disagios mit berücksichtigt hat, sollte man die Angelegenheit von einem Fachmann, wie einem Anwalt, nochmals prüfen lassen, um nicht unnötige Kosten zu zahlen.
Wurde bei der Darlehensaufnahme mit dem Gläubiger ein Disagio vereinbart, so kann der Schuldner bei einer vorzeitigen Rückzahlung auf eine Disagiorückerstattung plädieren. Bei einem Disagio ist der Auszahlungsbetrag des Darlehen um die vorher festgelegten Zinsaufwendungen zuzüglich sonstiger anfallender Kosten verringert. Wird nun das Darlehen frühzeitig durch den Darlehensnehmer getilgt, so ist der vorzeitig einbehaltene Abschlag (Zinsaufwendungen) zu hoch und müsste dem Darlehensnehmer als Guthaben ausbezahlt werden.
Da der Schuldner den Darlehensvertrag nicht erfüllt hat muss dieser normalerweise eine Entschädigung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Gläubiger entrichten. Diese beiden Posten Vorfälligkeitsentschädigung und die Disagiorückerstattung werden in der Praxis oftmals miteinander verrechnet und dadurch die Kosten für die Entschädigung gemindert.
Eine Disagiorückerstattung lässt sich nur schwer verdeutlichen, wenn zuvor nicht der Begriff des Disagio selbst hinreichend geklärt worden ist. Dies ist erforderlich, da das Disagio im Kreditwesen mehrfach verwendet wird, die hier zu behandelnde Disagiorückerstattung aber nur in einem Fall Anwendung findet.
Wie viele Begriffe im Bereich des Geldverkehrs, stammt auch das Disagio aus dem italienischen. Übersetzt man das Wort Disagio wörtlich, bezeichnet man damit eigentlich eine Unbequemlichkeit. Im Finanzwesen wird damit jedoch ganz allgemein ein Abschlag bezeichnet. Anders als in der wörtlichen Übersetzung muss das Disagio aber nicht unbedingt von Nachteil sein. Entscheidend dafür ist, in welchem Zusammenhang das Disagio auftaucht.
Die zwei Seiten des Disagio
Sowohl ein Kreditnehmer als auch ein Kreditgeber können vom einem Disagio betroffen sein. So kann etwa ein Kreditnehmer dem Kreditgeber anbieten, ihm einen Kredit mit einem Disagio mit einer bestimmten Summe zu gewähren. Für den Kreditgeber bedeutet dies, dass er Anspruch auf die gesamte Kreditsumme hat, tatsächlich aber nur einen Teil der Kreditsumme an den Kreditnehmer auszahlen muss.
Bei einer angenommenen Kreditsumme von 100 Euro würden vom Kreditgeber tatsächlich nur 97 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Abschlag von drei Euro oder drei Prozent ist das Disagio. Finanziert werden muss vom Kreditnehmer allerdings die volle Summe von 100 Euro.
Im Zuge einer einfachen Kreditgewährung ist dieser Abschlag in Bezug auf den Kreditgeber aber kaum in Gebrauch. Vielmehr finden sich derlei Abschläge im Zusammenhang mit dem Anleihegeschäft. Dort, etwa bei der Ausgabe neuer Anleihen, wird den Geldgebern ein Disagio gewährt. Dies sorgt beim Anleihekäufer, also beim Investor, für eine verbesserte Rendite und bei der Anleihe oder einem anderen Zinspapier, für eine erhöhte Aufmerksamkeit und damit zu einer verbesserten Nachfrage.
Wie im Bereich der Anleihen handelt es sich auch bei einem, von der Bank gewährten Kredit um ein Zinsgeschäft. Auch bi einem normalen Kredit kann ein Disagio zum tragen kommen. Der Unterschied ist in diesem Fall allerdings, das nicht der Kreditnehmer dem Kreditgeber ein solches Disagio, also einen Abschlag anbietet, sondern der Kreditgeber, meist eine kreditgebende Bank, diesen Abschlag vom Kreditnehmer verlangt.
In diesem Fall wird dem Kreditnehmer eine Summe X als Kredit berechnet, diese allerdings nicht komplett an den Kreditnehmer ausbezahlt. Der dem Kreditnehmer nicht ausbezahlte Restbetrag ist das Disagio. Im Falle dieser Art von Zinsgeschäft kann es, unter bestimmten Umständen, zu einer Disagiorückerstattung kommen.
Dieser längere Eingangstext ist notwendig, um die Disagiorückerstattung erklären zu können.
Disagiorückerstattung nur in bestimmten Fällen
Wie so häufig in einem offenen Wirtschaftssystem ist auch das Disagio für die Vertragspartner frei verhandelbar. Daher werden in einem Streitfall auch nur die Bedingungen eines Vertrages anerkannt, die in dem Vertrag schriftlich festgehalten wurden. Einer dieser Verträge, bei denen ein Disagio auftauchen kann ist der Kreditvertrag. Ein solcher Kreditvertrag umfasst im wesentlichen drei Merkmale: Die Kreditsumme, die Laufzeit und ein mögliches Disagio.
Wird dieser Kreditvertrag durch den Kreditnehmer vorzeitig aufgelöst, da er die zur Verfügung stehende Kreditsumme nicht mehr benötigt, hat der Kreditnehmer auch einen grundsätzlichen Anspruch auf die Rückzahlung des vereinbarten Disagios und damit auf die Disagiorückerstattung.
Die Höhe dieser Disagiorückerstattung richtet sich zumeist nach der verbleibenden Restlaufzeit des Kreditvertrages, die nun nicht mehr in Anspruch genommen wird. Dabei ist irrelevant, dass ein Disagio bereits am Anfang der Kreditlaufzeit einbehalten wird und damit selbst scheinbar keine Laufzeitkomponente hat. Entscheidend für den Kreditnehmer ist, dass sich für ihn das Disagio wie ein zusätzlicher Zins auswirkt. Daher ist das Disagio und damit die Disagiorückerstattung laufzeitabhängig zu bewerten und nach den Maßgaben einer üblichen Zinsberechnung anzuwenden.
Das sich eine solche Rückerstattung für den Kreditnehmer tatsächlich bemerkbar macht, ist allerdings nicht zu erwarten. Um den Einbußen die durch eine vorzeitige Kreditauflösung zu begegnen werden mit Kreditkunden so genannte Vorfälligkeitsentschädigungen vereinbart. Auf diese können sich Disagiorückerstattungen allerdings positiv auswirken und die Höhe einer solchen Entschädigung mindern, weil beide Posten miteinander verrechnet werden müssen.
Wenn die Disagiorückerstattung versagt wird
Hin und wieder kann es auch vorkommen, dass einzelne Banken die Disagiorückerstattung nicht vornehmen wollen. Sofern von Seiten des Kreditnehmers eine fristgerechte und ordnungsgemäße Kündigung vorliegt, ist das Recht auf Rückerstattung vorhanden und bereits einige Male vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Im Falle einer Weigerung von Seiten der Bank empfehlen die meisten Fachleute die sich mit der Materie befassen, den Kreditgeber zunächst auf die gültige Rechtslage hinzuweisen. Sollte sich die Bank immer noch weigern, sollten tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Erfolgsaussichten werden von Juristen als gut eingeschätzt.
Anders wird hingegen die Situation eingeschätzt, wenn die Bank den Vertrag kündigen sollte. Diese Kündigung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Dieser Grund liegt zumeist in einer schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages von Seiten des Kreditnehmers. Diese Nichterfüllung umschreibt im Allgemeinen den Zahlungsausfall des Kreditnehmers. In diesem Fall kann das Disagio vom Kreditgeber komplett einbehalten werden, da auch bei ordentlicher Erfüllung des Vertrages das Disagio aufgebraucht worden wäre.
Die Berechnung einer Disagiorückerstattung
Da es sich beim Disagio um eine Art weiterer Zinszahlung handelt ergeben sich dadurch auch bei der Disagiorückerstattung die entsprechenden Berechnungsgrundsätze. Bei einer Kredittilgung setzt sich die Tilgungsrate normalerweise aus einem Zinsanteil und einem Rückzahlungsanteil zusammen. Da sich die Kreditsumme im Laufe der Zahlungsdauer reduziert, vermindert sich auch die Summe der zu zahlenden Zinsen. Dies wird in einem Tilgungsplan insofern ausgeglichen, dass sich die Rückzahlungssumme erhöht, um die Tilgungsrate auf einem Niveau zu halten.
Diese niedrigere Zinssumme, die mit jeder Zahlung verbleibt, wirkt sich aber auch auf die Rückerstattung des Disagios dementsprechend aus. Da sich die Zinszahlungen innerhalb der Laufzeit eines Kreditvertrags immer weiter verringern, reduziert sich im weiter fortschreitenden Verlauf des Vertrags auch eine mögliche Disagiorückerstattung. Wer also seinen Kredit früh, fristgerecht und ordnungsgemäß kündigt, weil er nicht mehr benötigt wird, bekommt auch eine höhere Disagiorückerstattung ausbezahlt.
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