Der Einkommensnachweis ist ein Beleg über das Einkommen. Das Einkommen kann in unterschiedlicher Form nachgewiesen werden. Die wohl bekannteste ist die Gehalts- oder Lohnabrechnung, die man monatlich von seinem Arbeitgeber erhält. Aber auch Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Einkommenssteuerbescheide dienen dem Einkommensnachweis. Benötigt wird der Einkommensnachweis für die Beantragung eines Darlehens. Der Darlehensnehmer erbringt damit eine Sicherheit, wodurch sich die Chancen auf eine Gewährung des gewünschten Darlehens um einiges erhöht. Darüber hinaus können noch weitere Dokumente benötigt werden, damit ein Darlehen von der Bank gewährt werden kann.
Fasst man die Beantragung eines Darlehens oder eine Baufinanzierung ins Auge, werden im Vorfeld diverse Unterlagen von Seiten der Bank gefordert, welche zur Ermittlung der finanziellen Verhältnisse und zur Bonitätsprüfung zwingend notwendig sind. Unter anderem gehören auch die Einkommensnachweise des Kreditnehmers dazu, Einkommensteuerbescheide und gegebenenfalls auch Gewinn- und Verlustberechnungen. Anhand dieser Dokumente bzw. Nachweise berechnet die Bank das Budget, welches ermittelt wird um für den vermeintlichen Kreditnehmer die monatliche finanzielle Belastung im Rahmen der Zumutbarkeit zu halten. So werden alle bereits bestehenden Verpflichtungen aufgeführt, wie zum Beispiel Miete, Versicherung usw. und mit dem Einkommen und dem anfallenden Betrag zur Tilgung des Darlehens verglichen, um entscheiden zu können, ob die Raten zur Rückzahlung überhaupt geleistet werden können.
Der sogenannte Einkommensnachweis gibt Auskunft über die monatlichen Verdienste einer Person. Ein Einkommensnachweis wird jedem Arbeitnehmer monatlich von seinem Arbeitgeber ausgehändigt. Ein Einkommensnachweis wird immer wieder verlangt, wenn Sie beispielsweise einen Kredit aufnehmen möchten oder sich für eine neue Wohnung bewerben, anhand eines solchen Einkommensnachweises kann beispielsweise der Kreditgeber ersehen, ob Sie sich einen solchen finanziell leisten können. Jedoch gibt es unterschiedliche Einkommensnachweise, nicht nur der monatliche Beleg des Arbeitgebers wird als Einkommensnachweis akzeptiert, auch immer wiederkehrende Überweisungen auf das Girokonto können als Einkommensnachweis genügen. Wer Arbeitslosengeld erhält, der bekommt in der Regel halbjährlich ein Schreiben des Arbeitsamtes, welches als Einkommensnachweis dient und die monatlichen Zahlungen beinhaltet.
Inhalt
Einkommensnachweis bei Angestellten und Arbeitern
Bei Angestellten oder Arbeitern, egal ob die Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit ausgeführt wird, erhält der Arbeitnehmer den Einkommensnachweis monatlich von seinem Arbeitgeber oder man ersieht die monatlichen Einnahmen in dem Arbeitsvertrag, denn in einem solchen wurde zu Arbeitsbeginn die Vergütung festgelegt. Eine weitere Möglichkeit des Einkommensnachweises ist die Möglichkeit der lückenlosen Kontoauszüge, doch auch eine aktuelle Verdienstbescheinigung, welche der Arbeitgeber erstellen kann ist ausreichend. Gerade bei Kreditanfragen wird eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bevorzugt, denn hier möchte man sicherstellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich nicht beendet wurde.
Einkommensnachweis bei Selbstständigen
Selbständige verfügen nicht über einen Einkommensnachweis, den sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, da diese selbst der Arbeitgeber sind, daher müssen Selbständige bei Bedarf andere Vorlagen erbringen können. Anstatt der Einkommensnachweise müssen Sie hier Ihre letzten Jahresabschlüsse vorlegen, falls diese vorhanden sind und Sie bereits über mindestens zwei Jahre ein eigenes Gewerbe betreiben. Eine andere Möglichkeit des Einkommensnachweises wäre in diesem Fall der Einkommenssteuerbescheid, bestenfalls sollte dieser ebenfalls von den letzten zwei Jahren vorhanden sein. Der Jahresabschluss wird in der Regel durch einen Steuerberater erstellt, dieser erstellt eine Bilanz, aus der der Gewinn und der Verlust berechnet wird. Wer jedoch nur ein Kleingewerbe betreibt oder als Freiberufler tätig ist, der kann eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen. Ebenso benötigen Selbstständige eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung, auch bekannt unter der BWA.
Einkommensnachweis bei Rentnern
Rentner verfügen selbstverständlich nicht mehr über einen Einkommensnachweis vom Arbeitgeber und sind in der Regel auch nicht selbständig, daher können diese ihre aktuellen Rentenbescheide der letzten drei Monate vorlegen, diese sind ebenfalls ausreichend. Hier ist jedoch zu beachten je nach Alter und Rentenstatus erhalten Rentner nur in den seltensten Fällen einen Kredit.
Einkommensnachweis bei Arbeitslosen
Ein Arbeitssuchender, der Arbeitslosengeld erhält, der kann unter Umständen keinen Kredit aufnehmen, auch wenn er einen Einkommensnachweis des Arbeitsamtes vorbringen kann, hier ist wegen des geringen Einkommens ein Bürge, welcher ein festes Einkommen nachweisen kann Voraussetzung.
Besitzer von Immobilien oder auch Aktien
können als Einkommensnachweis einen Mietvertrag oder sogar Abrechnungen von vorhandenen Wertpapieren als Einkommensnachweis einreichen. Hier hält sich beispielsweise das Kreditinstitut vor, die Immobilie als Sicherheit in den Kreditvertrag mit aufzunehmen.
Darf ein Vermieter einen Einkommensnachweis verlangen?
Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, der muss damit rechnen, dass der Vermieter nicht nur eine Bonitätsprüfung veranlassen möchte, sondern das dieser zudem einen Einkommensnachweis verlangt. Ein solcher Einkommensnachweis soll den Vermieter vor Mietnomaden schützen und als Beweis dienen, dass der zukünftige Mieter mit seinen monatlichen Einnahmen sich diese Wohnung leisten kann.
Wann dürfen Behörden einen Einkommensnachweis verlangen?
Auch Behörden sind berechtigt einen Einkommensnachweis anzufordern und hier werden Sie teilweise in die Pflicht genommen einen solchen vorzulegen. In den meisten Fällen, wenn Sie beispielsweise für ein Kind unterhaltspflichtig sind, ist ein solcher Einkommensnachweis erforderlich, da hier errechnet werden muss in welcher Höhe der Unterhalt stattfinden kann oder muss. Ebenso verlangt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur einen Nachweis über das Einkommen, gerade, wenn Sie Ihren Verdienst mit Arbeitslosengeld aufstocken möchten, da Sie eventuell nur einen Minijob haben. Aber nicht nur in diesen Fällen wird ein Einkommensnachweis gefordert, auch wenn Sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beantragen möchten, so müssen Sie der Behörde einen Einkommensnachweis vorlegen und dies gilt nicht nur für den Hauptverdiener, auch alle anderen Familienmitglieder, welche über ein Einkommen verfügen müssen diesen Einkommensnachweis erbringen.
Gibt es Formulare für den Arbeitgeber?
Ist eine Verdienstbescheinigung als Einkommensnachweis nicht ausreichend und Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber so können Sie sich ein solches Formular im Internet herunterladen, beispielsweise auf der Seite von der Arbeitsagentur oder auf der Seite der Familienkasse, auch ein formloses Schreiben Ihres Arbeitgebers dürfte ausreichend sein.
Was muss ein Einkommensnachweis beinhalten?
In einem Einkommensnachweis ist normalerweise vermerkt wann der Arbeitnehmer in dieses Arbeitsverhältnis eingetreten ist, sowie der monatliche Netto- und Bruttoarbeitslohn. auch Urlaubstage und persönliche Daten wie die Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sind vermerkt, des Weiteren steht in einem solchen Einkommensweise, ob unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind, der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Steuerklasse, jedoch absolut ausreichen beispielsweise für einen Vermieter ist das Einkommen und wie lange der Arbeitnehmer bereits in dem Unternehmen tätig ist.
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