Eine Gewerbefläche ist ausschließlich für die Nutzung von Unternehmen und Gewerbetrieben vorgesehen. Eine Gewerbefläche müssen explizit als Gewerbegebiet oder Industriegebiet gekennzeichnet sein, wie zum Beispiel durch entsprechende Beschilderungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Industriegebiete müssen von privaten Nutzungsflächen getrennt sein – sprich Wohngebieten. Dies hat den Hintergrund, dass hier keine Belästigungen durch Lärm, Schmutz, Geruch oder Gefahren auf die privaten Gebieten Auswirkungen haben. Die Bereitstellung von Gewerbeflächen oder Industriegebieten geht aus dem Flächennutzungsplan hervor, der von den entsprechenden Gemeinden verwaltet wird.
Inhalt
Baunutzungsverordnung im Sinne der Flächennutzungsplanung
Die Erschließung von Flächen wird nach bestimmten Kriterien durchgeführt. Einerseits wird berücksichtigt, ob die Industrien, die sich auf den zukünftig erschlossenen Gebieten ansiedeln wollen, besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, die weitere Erschließungsmaßnahmen erforderlich machen könnten. Andererseits wird berücksichtigt, wie groß der Abstand zu privaten Flächen sein muss, um eventuelle Belästigungen von vornherein auszuschließen oder ob im Umkreis zu den zu erschließenden Gebieten Flächen vorhanden sind, die einen besonderen Schutzcharakter besitzen. Zu diesen Gebieten zählen unter anderem
• Wasserschutzgebiete
• Naturschutzgebiete
• Gebiete mit besonderen historischen Merkmalen
Des Weiteren richtet sich die Bedarfsanalyse zu den zu erschließenden Flächen auf die zu prognostizierende Verkehrssituation in Bezug auf Schwerlastverkehr. Hier muss geprüft werden, inwieweit die Infrastruktur vorhanden ist in Bezug auf Autobahnanbindung oder ob der Verkehr durch Ortschaften geführt werden muss, was eine zusätzliche Belastung für die Anwohner bedeuten würde.
Zu viele Hürden würden bei den interessierten Gewerbe- und Industriebetreibenden eine Vermarktung der Gewerbeflächen kontraproduktiv verlaufen.
Harte und weiche Standorte
Harte Standorte
Die Definition von harten Standorten lässt sich wie folgt durchführen:
• geographische Nähe
• Leistungsfähigkeit
• Verkehrsanbindung
• Energieversorgung
• Kommunikationsnetze
• wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Dies sind Merkmale, die im Rahmen einer Bewertung eines Standortes zum Tragen kommen. Die geografische Lage bezieht sich in diesem Sinne auf die Ressourcen, die zum Beispiel von der Industrie benötigt wird. Es würde für ein Unternehmen keinen Sinn ergeben, eine Industrie an einem Standort anzusiedeln, wenn die wichtigsten Ressourcen nicht vorhanden wären, wie zum Beispiel Rohstoffe. Zu den wichtigen Kriterien zählen unter anderem auch die Absatzmärkte. Sofern zum Beispiel die Industrie global fungiert, könnten andere Gewerbe darauf angewiesen sein, die Absatzmärkte im direkten Umfeld vorzufinden.
Zur Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zählen mitunter die Autobahnanbindungen, die Schienenanbindung oder das Vorhandensein von Wasserwegen. Neben diesen Kriterien kann zum Beispiel auch die Notwendigkeit von großflächigen Lagerplätzen vorhanden sein, um eine entsprechende Vorratshaltung betreiben zu können.
Je nach Industriegebiet wird ein großer Bedarf an Energie benötigt. Hier stellt sich demnach die Frage, ob die Versorgung mit Energie durch Energieversorgern gewährleistet wäre oder ob dementsprechend Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit dem hohen Energiebedarf genüge getan werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich dann zudem die Frage, können diese Vorkehrungen getroffen werden, ohne dass es Probleme mit Bewohnern aus dem Umfeld oder mit dem Naturschutz gibt.
Ist eine Kommunikation nach neuestem Standard möglich, wie zum Beispiel mit Versorgung durch Glasfasernetze und Mobilnetze nach dem G-5 Standard.
Weiche Standorte
Bei den weichen Standorten sind die Bewertungen nicht so tiefgreifend wie bei den harten Standorten, dennoch sind die Bewertungskriterien nicht weniger wichtig. Hierbei muss definiert werden, welche Unternehmensgruppen für weiche Standorte infrage kommen würden. Hauptsächlich siedeln sich in den weichen Standorten mittelständische Betriebe an. Allerdings spielen hier das Image eines Standortes und die kulturelle Umgebung eine wichtige Rolle. Auch hier sind einige Faktoren wichtig, die für eine Bewertung eines Gewerbegebietes ausschlaggebend sind.
Kriterien zum Betrieb von Industrieflächen
In der Nutzungsstruktur von Gewerbeflächen, beziehungsweise Industrieflächen muss gewährleistet werden, dass die angrenzende Umgebung nur geringen Belastungen ausgesetzt wird. In erster Linie, bevor entsprechende Gebiete erschlossen werden, wird ausgiebig geprüft, wie sich diese Gewerbeflächen auf das gesamte Umland auswirken könnten. Wenn ein Gewerbegebiet erschlossen wird, ändert sich für die Zukunft das Aussehen der Umgebung. Mitunter muss Natur weichen, um den entsprechenden Plänen für die Erschließung Platz zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Schaffung von Industriegebieten und ganz besonders die der Schwerindustrie, die mitunter mit Schadstoffen und gefährlichen Abfällen zu tun haben könnten. Hier muss im Vorfeld gesichert sein, welche Maßnahmen getroffen werden, um Umwelt und Bevölkerung vor diesen industriellen Nebenprodukten zu schützen. Dies trifft auch und besonders auf die Lärm- und Geruchsbelastung zu. Dementsprechend hat die Industrie ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, wie sie diese Problematik lösen wird. Nebenbei müssen Industriegebiete einen ausreichend großen Abstand zu Wohngebieten haben, um die Problematik mit der Lärmbelästigung ausreichend lösen zu können.
Industriegebiete gehören zu den Großflächen, die einen Platzanspruch von 50 Hektar und mehr haben. Hier wird die Herausforderung in der Flächennutzungsplanung hoch und es müssen genügend Investoren vorhanden sein, die gemeinschaftlich in Verbindung mit der Gemeinde die Erschließung solcher Großprojekte vorantreiben können.
Besondere Anforderungen an die Erschließung von Großflächen
Je größer die Flächen sind, die für industrielle Anlagen benötigt werden, desto größer sind auch die Anforderungen, die für die Erschließung dieser Großflächen anfallen. Um diese Flächen nach der Erschließung für die Ansiedlung vorbereiten zu können, müssen im Vorfeld bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie zum Beispiel
• die archäologische Untersuchung des Baugrunds
• die Baugrunduntersuchung hinsichtlich der Tragfähigkeit
• die Untersuchung hinsichtlich eventueller Kampfmittel
Je größer die Fläche, umso wahrscheinlicher wird es, dass im Baugrund archäologische Funde zu erwarten sind. Durch die Vorbereitung des Baugrundes, wodurch auch Tiefarbeiten notwendig werden, könnten archäologische Funde unwiederbringlich zerstört werden. In diesem Sinne müssten die Funde freigelegt, katalogisiert und gesichert werden. Dies kann unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen – je nachdem, wie groß die Ausgrabungsstellen ausfallen könnten. Teilweise reicht allerdings eine Katalogisierung aus, um dem archäologischen Anspruch gerecht zu werden.
Die Baugrunduntersuchung richtet sich nach der Beschaffenheit des Bodens und die tieferen Schichten. Steht hohes Grundwasser an, hat der Boden auch in die Tiefe die erforderliche Festigkeit oder könnten nahe der Bodenoberfläche massive Gesteinsschichten vorhanden sein.
Es besteht immer die Möglichkeit, dass sich unterhalb der Bodenoberfläche durch den zweiten Weltkrieg Kampfmittel befinden. Über entsprechende Untersuchungen des Bodens könnten diese ausfindig, kontrolliert gesprengt oder fachgerecht abtransportiert werden.
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