Der Begriff Gutachter bedarf einer genaueren Definition. Die Frage, wer sich als Gutachter oder Sachverständiger bezeichnen darf, ist eindeutig geregelt und lässt kaum Spielraum für Abweichungen. Um als Gutachter in Erscheinung und dieser Tätigkeit nachkommen zu dürfen, muss ein hohes Maß an fachliche Kenntnis in dem jeweiligen Berufsfeld vorhanden sein. Fördernd hierfür zählen auch entsprechende Studiengänge in den jeweiligen Fachbereichen. Nach entsprechender Prüfung werden die erforderlichen Zertifikate ausgestellt, die eine Ausübung als Gutachter ermöglichen.
Inhalt
Wann ein Gutachter benötigt wird
Es gibt unzählige Beispiele, in denen ein Gutachten erforderlich wird. In Fällen, in denen ein Wertgutachten erstellt, ein Schaden ermittelt oder ein Gutachten für einen Tathergang erstellt werden muss – in allen Fällen wird von dem Gutachter gemäß seiner Leistung eine Kostenaufstellung angefertigt. Wie diese Kostenaufstellung aussehen kann und unter welchen Voraussetzungen diese Gutachterkosten erstattet werden können, wird in den folgenden Ausführungen behandelt.
Gutachterkosten Immobilien
Wenn ein Haus gekauft wird und es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der baulichen Substanz oder es wird ein Haus gebaut und es stellen sich während der Bauphase bereits schwerwiegende Mängel heraus, dann ist ein Gutachter der Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, in baurechtlichen Streitigkeiten eine gesicherte Beweisführung herbeizuführen. In diesen Fällen ist die Beauftragung eines Gutachters eine private Angelegenheit. Je nachdem, wer die Beweisführung durch das Gutachten erwirken will, trägt letztendlich auch die Kosten für das Gutachten. Oftmals werden diese Gutachten, wenn sich Streitigkeiten durch das Gutachten nicht beilegen lassen, vor Gericht geklärt und dienen dort direkt zur Ermittlung der Schuldfrage in den gängigen Verfahren.
Außergerichtliche Einigung zur Kostenverteilung
Es gibt zwei wesentliche Gründe, sich vor der Beauftragung eines Sachverständigen über die Kostenfrage zu informieren und wie die Begleichung stattfinden soll. Je nachdem, wer den Gutachter beauftragt hat – ob Bauherr oder ausführendes Unternehmen – es macht auf jeden Fall Sinn, sich im Vorfeld zu einigen. Ist der Gutachter zwischengeschaltet und es ist beiden Parteien bewusst, dass das Gutachten für beide Parteien bindend ist, so wird der Gutachter ein Schiedsgutachten erstellen. Je nach Einigung könnten in diesem Fall die Gutachterkosten geteilt werden und dies zu gleichen Teilen. So würde eine außergerichtliche Einigung jeden weiteren rechtlichen Weg erübrigen.
Gutachterkosten im Sinne des Verkehrsrecht
Unfallschadensbeurteilungen zählen zu den häufigsten Aufgaben eines Gutachters. Täglich kracht es irgendwo auf den Autobahnen oder in Städten. Ist der Unfallhergang aufgenommen, muss der tatsächliche Schaden ermittelt werden. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Im Regelfall wird ein Schaden von der gegnerischen Versicherung reguliert, der von einer Werkstatt beziffert wurde. Mitunter können aber Zweifel aufkommen, ob die Reparaturkosten im Einklang mit dem Unfallhergang stehen. In diesem Fall kann die gegnerische Versicherung ein Gutachten anfordern, das die angegebenen Reparaturkosten bestätigt oder widerlegt. Zweite Variante wäre in Verbindung mit einem Unfall, dass die Schadenshöhe beim Kraftfahrzeug direkt vom Gutachter ermittelt wird. In diesem Fall muss ein privater Gutachter beauftragt werden, dessen Kosten werden in dem Fall entweder als Pauschale berechnet oder nach Aufwand.
Kostenberechnung des Gutachters – worauf zu achten ist
Wird ein Gutachter benötigt, wird ein regulärer Werkvertrag geschlossen. Bevor es allerdings zur Unterschrift kommt, sollte die Frage nach den Kosten geklärt werden. Die Tätigkeiten der Gutachter werden über Honorare abgerechnet, wobei zu erwähnen ist, dass Gutachter keiner einheitlichen Regelung unterworfen sind. Hier können die Preisspannen von angemessen bis überzogen sein. Um im Vorfeld einen Überblick über die Preissituation hinsichtlich der Gutachterkosten zu erhalten, lohnt sich ein Blick in eine Datei, die vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) ins Internet gestellt wurde. Diese Informationen werden jährlich aktualisiert, wodurch die Daten immer auf dem neuesten Stand sind. Somit ist ein Geschädigter, der ein Gutachten benötigt, mit den richtigen Informationen hinsichtlich der Preisgestaltung ausgestattet.
Wird ein Gutachter gesucht, kann die Vielzahl an Adressen für Kraftfahrzeugsachverständige eine Entscheidung recht kompliziert gestalten. Die Branche weiß um die Situation, dass manche Gutachter Honorare fordern, die von den Versicherungen als unverhältnismäßig abgelehnt werden. Es wurde von den Versicherungen Kürzungen an der Honorarrechnung vorgenommen, damit die Versicherung die Rechnungsaufstellung akzeptieren kann. Allgemein kann aber der Wert für Gutachterkosten in der Form ermittelt werden, dass sich an dem umfangreichen Schaden eines Fahrzeugs und den damit verbundenen Aufwand orientiert wird. Letzteres ermitteln Gutachter über entsprechende Tabellen, mit denen sie ihre Berechnung durchführen können.
Gutachterkosten für gerichtlich bestellte Gutachten
Schadensverläufe, die sich nicht gütlich einigen lassen, werden spätestens zu diesem Zeitpunkt an die entsprechenden Gerichte weiter geleitet. Dies sollte immer mit Unterstützung eines Rechtsanwalts geschehen, da dieser Kenntnis über erforderliche Fristen und Klageschriften hat. Je nach Schadenshergang kann in der Regel ein Gericht anhand der vorliegenden Fakten ein Urteil sprechen. Bei Fällen, die ein besonderes technisches Verständnis erfordern, werden sich die jeweiligen Gerichte die Expertisen der bestellten Gutachter einholen. Anhand derer Erkenntnisse kann das Gericht ein Urteil verkünden oder aber – bestehen Zweifel an dem Gutachten – ein zweites Gutachten angefordert. Die Kosten für die Gutachter tragen in der Regel die Schadensverursacher. Letztendlich legen die Gerichte fest, wie die Kosten für die angeforderten Gutachten zu verteilen sind.
Welche Angebote zu meiden sind
Wie in jedem Berufsfeld, so können auch in der Branche der Gutachter unseriöse Mitstreiter am Werk sein. Hier gilt es besonders achtsam zu sein, da es in solchen Situationen zu überteuerten Honoraren kommen kann. Versicherungen lehnen oftmals überteuerte Honorare ab, wodurch der Geschädigte zusätzlich finanziell belastet werden könnte. Wenn es zu solchen überteuerten Honoraren kommen sollte, ist ein Streitfall vor Gericht zwangsläufig vorprogrammiert. Des Weiteren kann es zu Angeboten über die Festpreisalternative kommen. Diese Art von Preisgestaltung ist in Kreisen der Gutachter unüblich.
Wie sich die Kosten für ein Gutachterhonorar zusammensetzen
Ein Gutachter sollte bei der Rechnungserstellung eine klar erkennbare Aufstellung anwenden. Aus dieser Liste kann schlussendlich entnommen werden, welche Einzelleistungen der Gutachter erbracht hat. Zu den Einzelleistungen gehören unter anderen
• das Grundhonorar
• Schreibkosten, beziehungsweise Kosten für den Schriftverkehr
• Telefon und/oder Porto
• Fotokosten
• Fahrkosten
• Kosten für Fremdleistungen
• Zusatzkosten oder letztendlich
• Zusatzkosten für Montagearbeiten, Anfahrten, etc.
Anhand dieser Aufstellung werden seriöse und transparente Rechnungen erstellt, die bereits beim ersten Prüfen die jeweiligen Positionen erkennbar machen.
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