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Was ist eine notarielle Beurkundung?
Die notarielle Beurkundung stellt ein Schriftstück dar, in dem der Notar erklärt, dass er bestimmte Vorgänge selbst wahrgenommen und wiedergegeben hat, was insbesondere bei Willenserklärungen gilt. Geregelt wird das Ganze im Beurkundungsgesetz aus dem Jahre 1969. Insbesondere bei sehr wichtigen Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung absolute Pflicht, so etwa, wenn sich die Eigentumsverhältnisse bei einem Grundstück durch Kauf und Verkauf ändern. Wird dieser Vertrag nicht notariell beurkundet, so gilt er als nichtig, und muss rückabgewickelt werden. Das heißt, bei jedem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks muss man auch einen Notar mit der Beurkundung beauftragen, da der Vertrag andernfalls nicht rechtens ist.
Oftmals werden Willenserklärungen nur duch notarielle Beurkundung rechtlich wirksam. Aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann entnommen werden, dass solch eine Beurkundung beim Grundstückskaufvertrag (öffentliche Urkunde), Schenkungsversprechen, Erbverzichtsvertrag usw., von nöten ist.
Der Notar übernimmt die Aufgabe die Willensurkunde aufzusetzen und alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen ihres Handelns aufzuklären. Er muss die gesamte Erklärung vorlesen, die beteiligten Personen prüfen, evtl. ist auch die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt- notwendig, und ihre Unterschriften einfordern. Die Willenserklärung wird vom Notar unterschrieben und aufbewahrt.
Egal ob beim Aufsetzen eines Vertrages oder dem Verkauf einer Immobilie, in beiden Situationen müssen Entscheidungen getroffen werden, da finanzielle als auch juristische Folgen entstehen können. Deswegen ist eine fachkundige Beratung von hoher Wichtigkeit. Mögliche Beratungsstellen sind unter anderem ein Rechtsanwalt oder ein Notar. Die oben genannten Vorhaben sind nur durch eine notarielle Beurkundung möglich. Einige Willenserklärungen sind erst dann wirksam, sobald ein Notar sich einen Überblick über die Situation geschaffen hat. Ohne einen Notar kann der Kaufvertrag nicht rechtswirksam abgeschlossen werden. Ab genau eine notarielle Beurkundung Sinn macht und worauf beim Ablauf zu achten ist, wird im Folgenden erwähnt.
Generell handelt es sich bei einer Urkunde aus rechtlicher Sicht um eine schriftliche Erklärung. In dieser Erklärung wird ein bestimmter Sachverhalt beziehungsweise Tatbestand festgehalten. Bei der notariellen Beurkundung handelt es sich um die stärkste Form der Urkunde. Besonders in juristischer Hinsicht stellt sie das meiste Gewicht dar. Der Notar hält in seiner Urkunde die Niederschrift von der getroffenen Vereinbarung fest. Vor allem werden die Aussagen auf Rechtsmäßigkeit geprüft. Weiterhin dient die notarielle Beurkundung für die beteiligten Personen als eine Art Beratung und Belehrung. Beurkundet müssen vor allem Rechtsgeschäfte. Dadurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass alle zuvor getroffenen Vereinbarungen nach dem Gesetz ablaufen. In diesem Fall trägt der Notar eine große Verantwortung. Aufgrund seiner Tätigkeit kann er unter Umständen selbst haften. Genau aus diesem Grund hat der Notar das Recht eine notarielle Beurkundung auch abzulehnen. Allerdings geschieht dies nur bei Verdacht falscher Gründe.
Wann ist eine notarielle Beurkundung notwendig?
Wie oben bereits erwähnt sind manche der Willenserklärungen oder Vereinbarungen nur dann gültig, sofern ein Notar diese auch beurkundet hat. Als gutes Beispiel dient der Paragraph 311b im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Grundstückskaufvertrag ist ohne notarielle Beurkundung nicht möglich. Sollte dennoch der Kaufvertrag ohne Genehmigung durch einen Notar abgeschlossen werden, so wird die Vereinbarung wegen Formmangels als nichtig erklärt. Der gleiche Fall gilt bei einem Ehevertrag. Der Notar wirkt als sogenannter unparteiischer Partner und versucht die weltweite Gesetzgebung einzuhalten. Außerdem wird eine notarielle Beurkundung im Bereich des Erbvertrages benötigt. Darunter zählt beispielsweise der Erbverzichtsvertrag.
Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?
Die notarielle Beurkundung ist eine besondere Form der Urkunde. Für diesen Grund hat der Gesetzgeber bei deren Erstellung genaue Vorgaben dafür definiert. Bei einer notariellen Beurkundung treffen sich die Verantwortlichen zunächst beim Notar. Der erste Schritt ist die Feststellung der Personalien. Hierfür benötigt werden ein Personalausweis oder ein gültiger Reisepass. Durch das persönliche Gespräch versucht der Notar die erforderliche Geschäftsfähigkeit der Beteiligten zu prüfen. Sollte diese nicht vorliegen, hat der Notar das Recht diesen Antrag abzulehnen. Auch Zweifel oder schwere Erkrankungen sind laut Gesetz in der Beurkundung zu hinterlegen. Nach dem Festhalten der Personalien beginnt der Notar den Teilnehmern über ihre Rechte sowie Pflichten aufzuklären. Die Erklärung wird ebenfalls in der Urkunde festgehalten. Während der Beurkundung muss der Notar die komplette Niederschrift vorlesen. Beim Erhalt von Zeichnungen, Abbildungen oder Karten müssen diese den beteiligten Personen zur Durchsicht vorgelegt werden. Danach entscheiden die Beteiligten, ob sie die Urkunde unterschreiben wollen oder nicht. Den Abschluss des Kaufvertrags setzt der Notar mit seiner eigenen Unterschrift. Eine Urkunde bestehend aus mehreren Blättern muss mit einer Schnur und einem Prägesiegel verbunden werden. Die notarielle Beurkundung bleibt bis zum Testament in ihrem Original bestehen. Die beteiligten Personen bekommen lediglich eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift davon per Post.
Welche Leistungen bringt ein Notar?
Vor der Beurkundung sucht der Notar das Wort mit den beteiligten Personen. Er klärt sie über sämtliche Dinge auf und geht auf deren Fragen ein. Dieses Gespräch stellt sicher, dass später alles mit rechten Dingen ablaufen wird. Zudem erstellt der Notar einen vorläufigen Entwurf der Urkunde. Wichtig für den Notar ist, dass der Käufer und Verkäufer beispielsweise keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung erbringen. Bei der Beurkundung muss der Notar die festgehaltenen Informationen den Beteiligten vorlesen. Bei Verzicht kann der Vertrag nicht gültig gemacht werden. Bei der Vorlesung können die Personen noch letzte Fragen loswerden. Anschließend wird der Vertrag von 3 Seiten unterschrieben. Der Notar muss nach der Beurkundung die notwendigen Unterlagen rechtssichern. Anschließend wird der Kaufvertrag dem Finanzamt gemeldet. Der Käufer bekommt nach einiger Zeit einen Grunderwerbsteuerbescheid zugesandt. Zudem muss der Notar dafür sorgen, dass der Käufer erst zahlt, sobald keine rechtlichen Hindernisse mehr im Weg stehen. Das dient zur Sicherheit des Notars. Am Schluss wird durch den Notar die Eintragsmitteilung im Grundbuchamt überprüft. Besonders geachtet wird darauf, dass in der Zwischenzeit keine Eintragungen erfolgt sind, bei denen der Käufer nicht zugestimmt hat. Ansonsten können die Rechte beeinträchtigt werden.
Welche Kosten entstehen bei einer notariellen Beurkundung?
Kosten fallen bei jeder Beurkundung durch einen Notar an. Allerdings hängt die Höhe des Honorars von verschiedenen Faktoren ab wie:
- Aufwand
- Umfang
- Geschäftswert
Wiederum kann ein Notar die Kosten nicht willkürlich selbst festlegen. Jeder Notar muss sich an die Kostensätze halten, welche vom Gerichts- und Notarkostengesetzt (GNotKG) vorgeschrieben werden. Je nach Tätigkeit fällt ein anderer Kostensatz an. Die Gebühren bei einer notariellen Beurkundung setzen sich aus der Beratung, dem Entwurf der Urkunde sowie der eigentlichen Beurkundung zusammen. Weitere Kosten können durch Porto, Kopien oder Erstellung wichtiger Dokumente ausfallen. Bei einem Immobilienverkauf zum Beispiel entstehen Gebühren für einen Auszug aus dem Grundbuch.
Vorteile einer notariellen Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung bietet den beteiligten Personen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Beweissicherheit. Meist ergeben sich im Falle eines eigenhändigen Testaments Probleme bei der Ermittlung, was genau die verstorbene Person gewollt hätte. Meist wird der letzte Wille in einem eigenen Testament nicht richtig wiedergegeben. Folge sind meist ein Streit zwischen der Familie, welche sich durch klare Formulierungen im Voraus vermeiden lassen. Der gleiche Fall gilt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Sollten Schwierigkeiten entstehen, trägt die speziell dafür angefertigte Urkunde schnell zur Lösung bei. Außerdem wird die Urkunde in amtliche Verwahrung genommen. Die Beurkundung lässt sich nicht mehr ändern und wird vom Notar beziehungsweise dem Amt sichergestellt. Weiterhin kann eine Beratung durch den Notar hohe Kosten ersparen, die ohne seine Hilfe hätten passieren können.
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