Schätzungskosten entstehen dann, wenn eine Immobilie von einem Sachverständigen bewertet werden muss, um auf die Immobilie ein Darlehen aufnehmen zu können. Siehe auch Schätzkosten.
Schätzungskosten entstehen für die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen. Dabei werden diese Kosten, die der Bestimmung des Beleihungswertes der Immobilien dienen, oftmals dem Darlehensnehmer belastet. Die Schätzungskosten bzw. deren Höhe sind dem Darlehensnehmer bereits bei Abschluss des Darlehens aufzuzeigen und werden von den Banken meist direkt einbehalten. Das heißt, der Darlehensbetrag wird nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern abzüglich der Schätzungskosten. Diese Kosten fließen laut der Preisangabenverordnung jedoch nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes ein, da sie nicht unmittelbar zur Darlehenszusage benötigt werden. Deshalb sollte man beim Vergleich verschiedener Darlehensangebote auch auf die Höhe der Schätzungskosten achten.
Die Schätzungskosten sind auch unter den Begriffen Schätzkosten, Schätzgebühren oder Taxkosten vermerkt. Es handelt sich im Grunde um die Gebühren, die anfallen, wenn ein Gutachter oder ein Sachverständiger die Immobilie bewerten müssen. Die Bewertung einer Immobilie wird entweder von der Bank, von Landesbehörden, Käufer oder Verkäufer verlangt. Mit der Bewertung wird der aktuelle Wert der Immobilie ermittelt. Gerade Banken verlangen ein Wertgutachten von den Kreditnehmern, um eine Sicherheit für den Kredit zu erhalten. Eine Bau- oder Immobilienfinanzierung wird in der Regel komplett von der Bank und anderen Förderungsbanken getragen. Die Bank verlangt als Sicherheit nicht nur den Grundbucheintrag, sondern auch ein Wertgutachten. Der Kredit für die Finanzierung wird immer geringer sein als das Wertgutachten besagt. Somit sichert sich die Bank vor Verlust ab.
Inhalt
Schätzungskosten werden vom Gutachter verlangt
Damit das Wertgutachten erstellt werden kann, muss ein Gutachter beauftragt werden. Bei einer Finanzierung durch die Bank verlangt diese ein Gutachten als Sicherheit. Der beauftragte Gutachter muss nun das Wertgutachten erstellen. Je nach Gutachten können bis zu vier Wochen ins Land gehen bis es erstellt wurde. Für die Erstellung des Gutachtens fallen Gebühren an, denn der Gutachter und seine Mühen müssen entlohnt werden. Die Schätzungskosten werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber besprochen und können recht unterschiedlich ausfallen. Die Höhe der Schätzungskosten hängt von dem jeweiligen Guthaben und dem Gutachter ab.
Die verschiedenen Wertgutachten
Es gibt zwei verschiedene Arten von Gutachten, für die Schätzungskosten anfallen.
- Das Kurzgutachten
Das Kurzgutachten eignet sich für Käufer und Verkäufer von Immobilien. Im Kurgutachten stehen viele wichtige Informationen über die Immobilie vom Baujahr bis hin zu Informationen zu den Bauarbeiten. Das Kurzgutachten umfasst bis zu drei Seiten und die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen. Ein solches Gutachten wird mit Schätzungskosten von bis zu 100 Euro berechnet. Diese Schätzungskosten sind von dem Klienten zu bezahlen, der den Gutachter beauftragt hat. Das Kurzgutachten sagt zwar aus, wie hoch der aktuelle Wert der Immobilie ist, reicht aber für ein gerichtliches Verfahren nicht aus. - Das Langgutachten
Das Langgutachten ist die zweite Art der Wertgutachten. Ein solches umfangreiches Gutachten kann bis zu 30 Seiten lang sein und enthält alle Informationen zur Immobilie. Selbst Kleinigkeiten sind enthalten. Die Erstellung des Langgutachtens nimmt bis zu vier Wochen in Anspruch und wird von Landesbehörden wie dem Finanzamt oder der Bank gefordert. Die Schätzungskosten sind unterschiedlich und können auf zwei Arten aufgeteilt werden, auf den Wert der Immobilie oder auf den Wert der Finanzierungshöhe.
Höhe der Schätzungskosten bei Langgutachten
Die Schätzungskosten für ein Langgutachten können unterschiedlich ausgeteilt sein:
- Prozentsatz des Immobilienwertes
Viele Banken setzen bei der Zahlung der Schätzungskosten auf die Kreditnehmer. Die Kosten werden auf die Kreditnehmer umgeschlagen und werden in die Kreditsumme mit eingerechnet. Die Schätzungskosten behält allerdings nicht die Bank, sondern sie bezahlt damit den Gutachter.
Beispiel
Aktueller Verkehrswert der Immobilie (Euro) | Schätzungsgebühren normal (von – bis) | Schätzungsgebühren erhöht (von – bis) |
50.000 Euro | 323 bis 394 Euro | 384 bis 537 Euro |
100.000 Euro | 543 bis 664 Euro | 643 bis 910 Euro |
150.000 Euro | 725 bis 881 Euro | 856 bis 1.203 Euro |
200.000 Euro | 860 bis 1.051 Euro | 1.017 bis 1.432 Euro |
300.000 Euro | 1.071 bis 1.304 Euro | 1.264 bis 1.779 Euro |
500.000 Euro | 1.318 bis 1.611 Euro | 1.559 bis 2.198 Euro |
- Prozentsatz der Finanzierungshöhe
Die zweite Variante ist die Schätzungskosten anhand der Finanzierungshöhe zu verlangen. Jede Immobilie hat zwar einen Wert, für den sie zu kaufen ist, aber die Finanzierungshöhe ist meist höher. In dem Finanzierungskredit sind noch weitere Ausgaben wie Umzugskosten, Renovierung und Modernisierung enthalten. Somit können die Schätzungskosten, die anhand der Finanzierungshöhe berechnet werden auch viel höher ausfallen als bei der Berechnung nach Immobilienwert. Die Banken verlangen bis zu 0,5 Prozent des Immobilienwertes.
Beispiel:
Kredithöhe (Euro) | 0,5 % |
100.000 Euro | 500 Euro |
250.000 Euro | 1.250 Euro |
500.000 Euro | 2.500 Euro |
Die rechtliche Bestimmung
Die Gutachter Schätzungskosten müssen beglichen werden, das ist klar, aber wer die Zahlung zu leisten hat, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Laut einem Gerichtsurteil müssen die Schätzungskosten für die Beauftragung des Gutachters von der Bank bezahlt werden. Im Urteil berufen sich die Richter darauf, dass die Bank schließlich das Gutachten verlangt, um eine Sicherheit für die Finanzierung zu erhalten. Der Kreditnehmer hat an dem Gutachten weniger Interesse. Somit sollte auch die Bank für die Schätzungsgebühren aufkommen. Auch Landesbehörden wie das Finanzamt können Wertgutachten in Auftrag geben. Die Schätzungskosten, die dann anfallen sind in der Regel ebenfalls von der Landesbehörde zu tragen. Also rechtlich gesehen, muss die Partei die Schätzungskosten beim Gutachter begleichen, welche den Gutachter mit der Erstellung beauftragt hat.
Blick auf die Klausel im Vertrag
Bevor der Kreditantrag unterschrieben wird, sollte zuerst ein Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen geworfen werden. Unter den Bereichen Schätzkosten oder Gebühren müssen die Schätzungskosten oder Taxkosten separat erwähnt werden. Sind sie nicht vorhanden, dann muss der Berater direkt auf die Gebühren angesprochen werden. Eine Klärung sollte immer im Vorfeld stattfinden, denn im Nachhinein die Schätzungskosten zurückzuverlangen ist schwierig.
Die Verbraucherzentrale
Seit Jahren beschäftigt sich die Verbraucherzentrale mit dem Thema Schätzungskosten und ihre Umsetzung. Die Mitarbeiter sind sehr hartnäckig und mahnen die Banken regelmäßig an, damit sie die Schätzungskosten selbst tragen und nicht auf den Kreditnehmer abwälzen. Die einzige Möglichkeit, dass der Kreditnehmer sich vor den Kosten schützen kann besteht darin, dass er sich im Vorfeld sehr gut informiert und auf die Schätzungskosten anspricht. Es besteht zwar auch die Möglichkeit die Schätzungskosten zurückzufordern, aber das kann sehr lange dauern. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Internetpräsenz nicht nur passende Musterschreiben in Bezug auf die Rückforderung hinterlegt. Auch Musterschreiben, wenn ein Kreditnehmer mit einer Zahlungsaufforderung angeschrieben wird. Die Verbraucherzentrale hilft aber auch direkt weiter. Während der Öffnungszeiten beziehungsweise der Sprechzeiten können Betroffene sich nicht nur im Vorfeld informieren, sondern sich auch hilfesuchend an die Mitarbeiter werden. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite, um die Betroffenen zu unterstützen und die rechtlichen Bestimmungen einzufordern.
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