Schlichtungsstellen sind Einrichtungen eine Verbandes oder eines Vereins, vor denen gewisse Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In manchen Bereichen findet man auch die Begriffe Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht wieder. Die erste Schiedsstelle (für Zivilsachen) wurde durch die Preußische Schiedsmannsordnung vom 7. September 1827 eingerichtet. Mittlerweile gibt es ärztliche Schlichtungsstellen, Schlichtungsstellen für Kreditinstitute, Schlichtungsstellen für das Versicherungswesen, Schlichtungsstellen für Mobilität und für das Kraftfahrzeuggewerbe sowie Schlichtungsstellen für Telefondienste.
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereines, vor welcher gewisse Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. Manchmal wird dafür auch der Begriff Schiedsgericht verwendet, unter welchem er am meisten verbreitet ist. Die allererste Schiedsstelle wurde im Jahre 1827 durch die Preußische Schiedsmannsordnung. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Schlichtungsstellen, wie zum Beispiel die ärztliche Schiedstelle, Schlichtungsstellen für das Versicherungswesen, Schlichtungsstellen für Kreditinstitute, sowie auch Schlichtungsstellen für Mobilität, Kraftfahrzeuggewerbe und Telefondienste. Alle Stellen zusammen haben das gleiche Ziel, sie möchten in Streitfällen den Parteien helfen eine außergerichtliche Einigung zu finden.
Inhalt
Kurze Informationen zur Schlichtungsstelle
- Kostenlos
Egal, ob ein Streit mit dem Händler oder einem Dienstleister und kein Ende ist in Sicht, dann ist die Schlichtungsstelle in der Regel der letzte Ausweg. Viele Branchen besitzen diese Einrichtungen, um ihren Kunden bei jeder Gelegenheit helfen zu kosten. Es gibt Schlichtungsstellen, die kostenfrei ihre Dienste anbieten. Es fallen nur Portokosten, Telefonkosten und Kopierkosten an. - Unbürokratisch
Es gibt Schlichtungsstellen, die unbürokratisch helfen können. Die Internetseiten stellen Onlineanträge zur Verfügung, die zum Download bereit stehen. Sie können auch einfach per Mail verlangt werden. Auch das Versenden ist sehr einfach. Die Mailadresse bietet sich für ein Beschwerdeformular an. Im Formular muss nur festgehalten werden, wie der Streit mit der Gegenpartei verläuft und was gefordert wird. Streits müssen immer mit Lösungsversuchen bestückt sein. Dazu sollten Unterlagen, Belege und Rechnungen aufbewahrt werden. Das Beschwerdeformular kann auch per Fax oder Brief versendet werden. Alle Unterlagen immer nur in Kopie. Die Originale bleiben in den eigenen Händen. Bevor allerdings eine Schlichtungsstelle beauftragt werden kann, muss das Anliegen mit der Gegenpartei zuerst geklärt werden (Versuch). Erst wenn dieser erfolglos ist, bietet sich eine Schlichtungsstelle an. - Schnell
Die Schlichtungsstelle arbeitet schnell. Normalerweise ist der Fall innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Bis dahin steht der Verbraucher mit der Schlichtungsstelle dauerhaft in Kontakt. Der aktuelle Stand kann immer und jederzeit erfragt werden. Die Schlichtungsstelle wird auch zwischendurch immer wieder den aktuellen Stand bekannt geben.
Der Schlichter der Schlichtungsstelle
Die Schlichter, die in der Schlichtungsstelle arbeiten werden Ombuds- oder Schiedsleute genannt. Sie sind die idealen Begleiter bei Konflikten und kommen immer dann zum Einsatz, wenn es zwischen Unternehmen und Kunden zu Schwierigkeiten kommt. Die Schlichter sind unparteiische und unabhängige Personen, die als Juristen ausgebildet wurden. Es handelt sich immer um Fachpersonal, das schnelle und neutrale Lösungen möglich macht. Dabei werden die Interessen nicht aus den Augen verloren. Für den Verbraucher bietet der Schlichter eine günstige und einfache Lösung auf dem Rechtsweg. In der Regel sind die Verfahren bei der Schlichtungsstelle meist kostenfrei. Unternehmen nutzen Schlichter, um die Kunden nicht zu verärgern und trotzdem ihr Recht zu erhalten.
Außergerichtliche Streitbeilegung wird von Gerichten gefördert
Die deutschen Gerichte sind von Streitigkeiten belagert, die nicht nur viel Zeit in Anspruch nehmen, sondern auch teilweise sehr unnötig sind. Aus dem Grund fördert das Gesetz die außergerichtlichen Streitbeilegungen also Schlichtungen. Seit 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegegesetz in Kraft getreten. Das Bundesministerium fördert die Arbeit der Allgemeinen Schlichtungsstellen. Mittlerweile gibt für viele Branchen spezielle Schlichtungsstellen. Andere Bereiche sind noch nicht mit Schlichtungsstellen ausgestattet, dann kann man sich an die Verbraucherzentrale wenden, die weiterhelfen.
Der Bedarf an Schlichtungen steigt
In fast allen Branchen sind Schlichtungen teilweise an der Tagesordnung. Dabei gibt es Branchen, in denen Schlichtungen sehr häufig vorkommen:
- Reisen
Der Bedarf an Schlichtungen ist bei Reisen immens gestiegen. Im letzten Jahr konnten die Schlichtungsstellen mehr als 32.000 Anträge zählen. Das sind doppelt so viele wie im Jahr davor. Auch Verkehrsunternehmen nutzen die Schlichtungsstellen immer häufiger. Mittlerweile sind es knapp 370 im Jahr und die Tendenz ist steigend. Das liegt aber auch daran, dass die Erfolgschancen bei einer Schlichtung sehr hoch sind. Gerichtskosten schrecken viele Parteien ab, also nutzen sie die Schlichtung. Im Jahr 2018 sind 90% der eingereichten Anträge ohne Gerichtsverfahren beendet worden. - Versicherungen
Versicherungen sind ebenfalls ein häufiger Grund für Schlichtungen. Im Jahr 2018 sind 18.673 Anträge bei den Schlichtungsstellen eingegangen. Von diesen Anträgen sind noch im gleichen Jahr mehr als 44% erfolgreich beendet worden und das ohne ein Gericht einzuschalten. Die Beschwerdeverfahren haben gerade für die Versicherten Erfolg gebracht, denn es gab deutliche Verbesserungen. Die Erfolgsquote lag bei 26%. Mehr als 31% der Beschwerden gegen die Vermittler von Versicherungen führte zum Erfolg. - Energie
Die Energiepreise steigen beinah jedes Jahr. Die Abschläge sind teilweise recht hoch und die Zahlungen schwierig. Gerade Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet an Schlichungsverfahren teilzunehmen. Bei diesen Verfahren hatten die Schlichter bei mehr als 56% der Fälle Erfolg und konnten zwischen den streitenden Parteien ohne Gerichtsverfahren vermitteln und eine Einigung erzielen. Dabei haben beide Streitparteien Erfolge zu verzeichnen.
Erfolgsaussichten vor der Schlichtung klären
Natürlich ist ein Schlichtungsversuch eine gute Möglichkeit, ein teures und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allerdings sollte sich im Vorfeld erkundigt werden, ob überhaupt Chancen auf einen Erfolg bestehen. Dazu bietet sich das Internet an, in dem die Schlichtungsordnung nachzulesen ist. Bei einem Blick in die Ordnung wird schnell klar, ob Erfolgschancen bestehen und was genau zu beachten ist. Das Internet bietet zudem die Möglichkeit den passenden Ansprechpartner für die eigene Schlichtung zu finden. Die Schlichtungsstellen verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet. Versicherungen und Handwerkskammern sind zudem in fast allen Regionen zu finden.
Einigungsversuch vor der Schlichtung
Bevor die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden kann, muss der Verbraucher oder das Unternehmen zuerst Einigungsversuche unternommen haben. Die Versuche müssen bei der Schlichtungsstelle nachgewiesen werden. Dazu bietet sich Brief- oder E-Mail-Verkehr an. Die Korrespondenz muss immer nachgehalten werden können. Trotz mehrfacher Einigungsversuche kam es zu keinem Ergebnis, dann ist die Schlichtungsstelle der nächste Weg. Das Beschwerdeschreiben kann per E-Mail, Fax oder Brief versendet werden. Auf den Seiten der Schlichtungsstelle sind Beschwerdeformulare vorhanden, die zum Ausdrucken zur Verfügung stehen. Die Sichtweise muss detailliert erläutert werden und alle Unterlagen und der Schriftverkehr müssen beigefügt sein. Auch die ursprünglichen Vertragsunterlagen und alle Rechnungen sind mit einzureichen.
Die Bearbeitungsdauer von Schlichtungsstellen
Im Schnitt dauert die Bearbeitungszeit eines Falles um die drei Monate. Es gibt natürlich auch Sachverhalte, die wesentlich komplizierter sind, diese können natürlich länger dauern. Während der Bearbeitungsdauer ist die Verjährung sozusagen auf Eis gelegt. Im Grunde kann der Verbraucher auch nach der Bearbeitungsdauer noch vor Gericht ziehen, wenn keine Einigung zu Stande gekommen ist.
Der Ablauf bei der Schlichtungsstelle
- Stellungnahme einholen
Nachdem die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingegangen und gründlich geprüft wurde, holt sich der Schlichter eine Stellungnahme der Gegenpartei ein. Es werden Unterlagen gefordert und Erklärungen gesucht. - Abbruch möglich
Das Schlichtungsverfahren kann jederzeit vom Verbraucher beendet werden, wenn keine Interesse an einer außergerichtlichen Streitbeilegung existiert. - Unverbindlicher Schlichterspruch
Das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle endet mit einem sogenannten Schlichterspruch. Die Parteien sind nicht an den Schlichterspruch gebunden, aber um ein teures und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren zu umgehen bietet sich ein Schlichterspruch durchaus an.