Mit Schuldner wird die Person bezeichnet, die eine Leistung wegen einer Schuld zu erbringen hat. Diese Leistung ist dabei an den Gläubiger zu leisten, der in der Regel versucht, bei nicht fristgerechter Leistung die Schuld einzutreiben. Schuldner kann sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person sein. Im Geschäftsleben werden Schuldner mit dem Begriff Debitor umschrieben. In der Regel liegen gegen Schuldner Geldforderungen aufgrund Warenverkaufs auf Kredit (Zielkauf) oder auch Forderungen aus der Überlassung von Krediten, Darlehen oder Hypotheken vor.
Laut § 241 I BGB wird eine Person als Schuldner bezeichnet, wenn diese durch Aufnahme eines Kredites bzw. Darlehen ein Schuldverhältnis eingeht. Der Geldgeber (Bank, Bausparkasse, Kreditinstitut, Staat)wird als Gläubiger bezeichnet .
Die Überlassung des Kapitals erfolgt normalerweise nicht ohne Gegenleistung von Seiten des Schuldners. Vertraglich werden die Leistungen, die der Schuldner für die Anleihe aufbringen muss, festgelegt. Hierzu wird ein Tilgungsplan erstellt, der Auskunft über Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung des Darlehen gibt.
Im Allgemeinen wird der Begriff Schuldner immer dann verwendet, wenn es sich um eine sogenannte Geldschuld handelt. Das bedeutet, die Person schuldet einem Unternehmen, einem Dienstleister oder einer anderen Person Geld. Er hat eine Leistung oder eine Ware in Anspruch genommen und hat seine Leistung zum Ausgleich der offenen Rechnung nicht wahrgenommen. Bei dem Schuldverhältnis wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem gesetzlichen und dem vertraglichen Schuldverhältnis.
- Das gesetzliche Schuldverhältnis
Das gesetzliche Schuldverhältnis entsteht aus gesetzlichen Regelungen. Beispiel: bei Schadenausgleich im Falle einer Eigentums- oder Körperverletzung - Das vertragliche Schuldverhältnis
Bei diesem Schuldverhältnis handelt es sich um ein Verhältnis aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen. Das bekannteste vertragliche Schuldverhältnis ist ein ausgehandelter Kaufvertrag. Durch den Kauf einer Ware ist der Käufer verpflichtet die Ware aus zu bezahlen.
Inhalt
Die Pflichten des Schuldners
Die Hauptpflicht des Schuldners besteht darin, dass die Leistung also die Bezahlung zu erfolgen hat. Dabei ist nur die Handlung notwendig, sondern auch der Erfolg. Das ist im Bundesgesetzbuch unter dem § 362 zu finden. In diesem Paragrafen ist auch festgehalten, in welcher Reihenfolge die Leistungen fällig sind.
- Die vertragliche Vereinbarung
- Die Umstände
- Die gesetzliche Regelung
Somit ist klar, dass die vertragliche Vereinbarung immer an erster Stelle steht und die gesetzliche Regelung dahinter. Die vertragliche Vereinbarung macht deutlich zu welchem Zeitpunkt die Leistung erfolgen muss. Ist der Zeitpunkt nicht schriftlich festgehalten, dann muss der Schuldner die Leistung sofort begleichen und bekommt keinen Zahlungsaufschub.
Schuldverhältnis zwischen Kunde und Bank
Unternehmen und Kunden nutzen aus verschiedenen Gründen die Möglichkeit einen Kredit bei der Bank zu beantragen. Unternehmen erweitern sich oder müssen neue Investitionen tätigen ohne das eigenes Kapital vorhanden ist. Privatpersonen unterliegen dem Konsumverhalten und möchten Anschaffungen machen, die aus eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht machbar sind. Die Bank ist der erste Anlaufpunkt für einen Kredit, egal ob Unternehmen oder Privatperson. Bei der Vergabe des Kredites geraden beide Parteien in ein Schuldverhältnis. Das bedeutet, die Person oder das Unternehmen hat gegenüber der Bank ein vertraglich festgehaltenes Schuldverhältnis. Die Bank wird in diesem Fall zum Gläubiger, denn sie vergibt den Kredit und verlangt eine Rückzahlung in Raten vom Kunden. Der Kunde wird zum Schuldner und muss aus den eigenen finanziellen Mitteln die Kreditsumme inklusive Zinsen an die Bank zurückzahlen. Das Schuldverhältnis beginnt sobald der Vertrag unterzeichnet und die Kreditsumme ausgezahlt wurde. Die Rückzahlung ist terminlich festgelegt und muss jeden Monat pünktlich erfolgen.
Schuldverhältnis zwischen Lieferant und Kunde
Auch im Geschäftsverkehr gibt es ein Schuldverhältnis. Hier bezieht sich das Schuldverhältnis auf den Kunden und den Lieferanten. Der Lieferant ist für ein Unternehmen ein wichtiger Faktor. Er liefert alle notwendigen Produkte, um das Unternehmen am Laufen zu halten. Für die Lieferungen, die teilweise mehrmals in der Woche ausgeführt werden, muss der Kunde beziehungsweise das angelieferte Unternehmen bezahlen. Somit entsteht eine Schuldbeziehung zwischen Lieferanten und seinem Kunden. Für die Lieferung der Ware muss der Kunde eine Gegenleistung, meist in Form von Bezahlung, erbringen. Die meisten Lieferanten arbeiten mit Rechnungsstellung. Das bedeutet, die Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Andere Lieferanten arbeiten mit Vorkasse oder Barzahlung. Egal welche Zahlart gewünscht ist, es ist immer ein Schuldverhältnis, da der Lieferant vorab eine Leistung erbringt und der Kunde die Leistung mit Geldmitteln begleichen muss.
Schuldverhältnis löschen
Der Schuldner kann sein Schuldverhältnis nur löschen, wenn die Schuld beglichen ist. In der Regel wird die Schuld mit finanziellen Mitteln beglichen. Also kann der Schuldner sein Verhältnis nur löschen, wenn alle offenen Rechnungen beglichen sind. Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, ob der Schuldner selbst für seine Schulden aufkommt oder ob die Ehefrau, eine Bank oder der Bruder seine Leistungen begleichen. Der Gläubigerpartei geht es nur darum, dass die offenen Rechnungen beglichen werden, wie und von wem ist dem Gläubiger egal. Es gibt aber die Möglichkeit, dass der Schuldner einer Zahlung von anderen Personen widersprechen kann. Dann ist der Gläubiger verpflichtet die geleistete Zahlung an die zahlende Person zurückzuüberweisen. Die Forderung an den Schuldner bleiben bestehen. In den meisten Fällen wird der Schuldner seine Leistungen selbst erbringen, damit er schuldenfrei wird. Endgültig befreit wird der Schuldner nur von seiner Schuld, wenn er alle Leistungen erfüllt hat und seine Leistung an den Gläubiger komplett geleistet wurde. In der Regel wird der Gläubiger auch eine Bestätigung des erloschenen Schuldverhältnis bereitstellen. Das Dokument wird per Post versendet und muss aufbewahrt werden, um eventuelle Missverständnisse im Nachhinein zu vermeiden.
Es gibt aber auch noch einen weiteren Grund, warum das Schuldverhältnis gelöscht wird. Dazu muss ein Schuldenerlass oder ein Rücktritt durchgeführt werden. Der Schuldenerlass ist im Bundesgesetzbuch § 397 festgehalten:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 397 Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger dem Schuldner durch Vertrag die Schuld erlässt.
(2) Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger durch Vertrag mit dem Schuldner anerkennt, dass das Schuldverhältnis nicht bestehe.
Der Rücktritt beim Schuldverhältnis
Bei dem sogenannten Rücktritt kann eine Partei sich von dem Vertrag lösen und dann gilt der Vertrag als Nichtig und es wird eine Löschung ermöglicht. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Kauf einer Ware. Beim Kauf einer Ware im Internet kauft der Käufer die Ware aufgrund der vorhandenen Informationen. Die Lieferung dauert einige Tage, aber sobald die Ware bestellt wurde, gilt der Kauf als vertraglich bindend. Der Käufer muss dem Verkäufer die Ware bezahlen und somit ist ein Schuldverhältnis entstanden. Nach eingehender Ansicht kann es aber vorkommen, dass die Ware nicht den Informationen entspricht oder ein Schaden durch den Transport entstanden ist, dann wird die Ware zurückgesendet. Der Käufer macht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch und muss die Ware natürlich nicht bezahlen. Im Falle einer Rücksendung gilt das Schuldverhältnis also als gelöscht.
Die Rechte des Schuldnern
Der Schuldner hat aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Gläubiger mit seinen Leistungen in Verzug kommt. Dann hat der Schuldner das Recht einen Ersatz für den eventuell aufkommenden Mehraufwand zu verlangen. In Verzug gerät der Gläubiger dann, wenn er dem Schuldner nicht die Leistung anbieten kann, die er ihm vertraglich zugesichert hat. Somit hat der Schuldner das Recht seine Zahlung solange zu verweigern bis der eigentliche Gläubiger seiner Leistungsverpflichtung nachgekommen ist. Das ist aber nur möglich, wenn keine Vorleistung vertraglich festgehalten wurde.
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