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Was sind Schuldzinsen?
Unter dem Begriff Schuldzinsen versteht man das Entgelt, welches man für die Gewährung eines Darlehens bezahlen muss. Dabei können die Schuldzinsen in einigen Fällen sogar steuerliche Auswirkungen haben. Dies gilt für sämtliche vermieteten Gebäude. Die Vermieter können bei Vermietung ihrer Immobilien die hierfür anfallenden Schuldzinsen steuerlich absetzen, egal, ob diese nun vor oder nach dem Einzug des Mieters entstanden sind. Wer allerdings ein Darlehen aufnimmt, um damit den Erwerb des Eigenheims zu finanzieren, der wird die Schuldzinsen hingegen keinesfalls steuerlich geltend machen können. Denn dies ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn man aus den finanzierten Immobilien auch Einkünfte generiert.
Bei der Aufnahme eines Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie, werden die Entgelte als Schuldzinsen bezeichnet.
Wird das gekaufte Objekt vermietet bzw. verpachtet, kann der Eigentümer die Zinsen steuerlich absetzen. Der Vorteil dieser Steuerersparnis ist jedoch nicht beim Eigengebrauch der Immobilie gegeben.
Bei Schuldzinsen handelt es sich um Zinsen, die aus der Finanzierung mittels Fremdkapital entstehen. Daher fallen Schuldzinsen auch bei jedem aufgenommenen Kredit an. Hierbei handelt es sich um die Zinsen, die während der Laufzeit auf die gesamte Summe zu zahlen und somit vom Kunden während der Tilgungsphase zurückgezahlt werden müssen. Die Schuldzinsen stellen dabei rechtlich gesehen anfallende Ausgaben dar, die steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Auf der anderen Seite sind Schuldzinsen immer die Einnahmen des Kreditgebers, denn aus diesem Überschuss finanzieren sich in der Regel die Banken im Rahmen des Kreditgeschäftes. Schuldzinsen sind immer über einen prozentualen Wert an die Schuldsumme gekoppelt, eine pauschale Berechnung findet in der Regel nur sehr selten statt.
Grundlage für Schuldzinsen
Schuldzinsen können nur auf Fremdkapital berechnet werden, welches beispielsweise von einer Bank geliehen wurde. Dabei fallen diese Zinsen immer in dem Maße an, in dem Kreditanbieter diese festsetzt. Zumeist handelt es sich dabei um einen prozentual festgelegten Wert, der allerdings engen Richtlinien unterworfen ist. So dürfen die Zinsen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, da hier dann vom sogenannten Wucherzins die Rede ist.
Allerdings sind die Schuldzinsen auch von der Art des Kredites abhängig, sodass Risikokredite mit einem sogenannten Risikozinssatz ausgestattet sind, der meist entsprechend höher ausfällt, als dies bei regulären Krediten mit kalkulierbarem Risiko der Fall ist. In Anlehnung an diese Regelung fallen beispielsweise auch die Zinsen für einen Dispo-Kredit oft deutlich höher aus, denn auch bei diesem handelt es sich um einen Risikokredit, welcher in Form eines Barkredites zur ständigen Verfügung bereitsteht.
Schuldzinsen müssen über die gesamte Laufzeit eines Vertrages berechnet werden, sie dürfen nur in Ausnahmefällen auf einen anteiligen Zeitraum erhoben werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät und hierdurch neue Kosten und Gebühren auflaufen, die unabhängig vom eigentlichen Kredit entsprechend verzinst werden.
Schuldzinsen in der Praxis
Schuldzinsen werden in der Praxis auf alle arten von Krediten erhoben. Allerdings kommen diese nicht nur in diesem Bereich zur Anwendung, denn auch bei anderen Vorgängen, haben sie ein gewisses Gewicht und können zu entsprechenden Forderungen führen. Hier muss konkret zwischen den diversen Formen unterschieden werden, da diese rechtlich betrachtet, unterschiedlich gewertet werden.
Kreditschuldzinsen
Bei Kreditschuldzinsen handelt es sich um den normalen Zinssatz, der auf alle Kredite erhoben wird. Hierbei zahlt der Kunde über die Laufzeit einen bestimmten Betrag an Zinsen an die Bank, was für diese ein Mehr an einnahmen bedeutet und somit das Finanzierungsentgelt darstellt. Bei diesen Zinsen handelt es sich um freiwillige Schuldzinsen, da der Kreditnehmer im Rahmen seiner Kreditverpflichtung, der Zahlung dieser zugestimmt hat. Somit besteht hier eine definitive Bringschuld, die rechtlich schon durch den bestehenden Kreditvertrag verbrieft ist. Eine Anfechtung ist daher nur unter konkreten Umständen begründet, wobei diese im einzelnen exakt dargelegt werden müssen.
Verzugsschuldzinsen
Bei Verzugsschuldzinsen handelt es sich um Zinsen, die aufgrund einer nicht gezahlten Schuld entstanden sind. Wird zum Beispiele eine Warenlieferung nicht bezahlt, so kann der Verkäufer auf den ausstehenden Betrag im Mahnverfahren entsprechende Zinslasten erheben. Diese Schuldzinsen dienen dazu, die stetig wachsenden Mehrkosten für die Betreibung des Geldes zu decken und somit die Ausfälle des Verkäufers zu kompensieren. Dabei werden Verzugsschuldzinsen grundsätzlich mit einem Wert von 5 Prozent über dem Basiszinssatz verzinst, was die einzig zulässige rechtliche Methode zur Erhebung darstellt. Unabhängig davon kann der Verkäufer aber noch weitere Gebühren in Rechnung stellen, die dann in die Gesamtsumme mit einfließen.
Laufende Schulzinsen
Bei laufenden Schuldzinsen handelt es sich um Zinsen, die im Grunde nicht getilgt werden, sondern stets auf einer Höhe oder in einem variablen Maß erhalten bleiben. Diese Zinsen betreffen in der Regel keine Unternehmen oder Privatpersonen, allerdings sind Kommunen häufig mit diesem Problem konfrontiert. Da Kommunalkredite häufig hintereinander aufgenommen erden, ohne das die vorherige Summe vollständig getilgt wurde, wachsen die Schuldzinsen quasi an und werden gemäß dem Leitzinssatz nur auf einen aktuellen Wert angepasst. Die laufenden Zinsen sind dann auf Dauer zu begleichen, da die vollständige Abzahlung der Kredit in der Regel nicht oder nur in nicht absehbarer zeit zu leisten wäre. Lediglich eine Volltilgung der Kredite würde diesem Prozess ein Ende setzen.
Berechnung der Schuldzinsen
Unabhängig davon, wie der Schuldzins zustande gekommen ist, werden alle Zinsen nach dem gleichen Muster berechnet. Ausgehend von einem Basiswert, der sogenannten Grundschuldsumme, wird ein prozentualer Anteil hiervon als Ausgangswert genommen. Dabei können die Schuldzinsen jährlich – dies ist die normale Vorgehensweise – aber auch monatlich – dies ist bei Verzugsschuldzinsen der Fall – erhoben werden. Ein Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen.
Im Raum steht ein Betrag von 1.000 Euro. Dieser wird insgesamt mit einem Zinssatz von 7,3 Prozent verzinst, wobei hier der erhöhte Zinssatz bereits enthalten ist.
Demnach ergibt sich eine Zinsrechnung, die wie folgt erscheint:
1.000 EUR / 100 * 7,3% = 73 EUR
Hier würden im Laufe eines Jahres 73 Euro an Zinsen anfallen. Somit ergibt sich eine monatliche Verzinsung von gerundet 6,09 EUR.
Abweichende Berechnung
Im oben genannten Beispiel können die Schuldzinsen auch direkt auf den Monat berechnet werden. Hierbei ergeben sich dann deutlich andere Werte, wobei die laufende Verzinsung zu erheblichen Kosten für den Schuldner führen kann. Derartige Verzinsungen dürfen aber nur unter sehr konkreten Umständen angewendet werden, denn hier muss der Gläubiger begründen, warum eine entsprechende Verzinsung notwendig ist. In der Regel geschieht dies nur, wenn die Kosten für die zu erwartenden Außenstände höher ausfallen, als eine Deckung durch die gesetzlich vorgeschriebene Mahngebühren möglich ist. In einem solchen Fall spricht man dann von außerordentlicher Schuldverzinsung, welche vor allem in Dauerschuldverhältnissen mit erheblichen Volumen zum Tragen kommt.
Schuldzinsen allgemein
Schuldzinsen sind allgemein noch nicht als Negativkriterium zu betrachten. Da die Schuldzinsen auf einen Kredit beispielsweise obligatorisch erhoben werden, bedeutet dies nicht, dass sich der Kreditnehmer grundsätzlich im Verzug befindet. Daher unterscheidet man auch zwischen positiven Schuldzinsen, die zum Beispiel aus einem abgeschlossenen Kreditvertrag hervorgehen und eine gewisse Bonität beweisen und negativen Schuldzinsen, die aus einem tatsächlichen dinglichen Schuldnerverhältnis entstanden sind. Letztere sind es dann auch, die meist zu der oftmals befürchteten Überschuldung führen, denn sie können bei einer Häufung derartiger Vorgänge schnell zu einem anwachsenden Schuldenberg führen.
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