Unter der Selbst- und Nachbarhilfe versteht man die Eigenleistungen beim Bau eines Eigenheims. Diese werden oft auch als „Muskelhypothek“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um Leistungen am Bau, die durch die Bauherren, Freunde oder Nachbarn erbracht werden und wodurch die Kosten für den Handwerker eingespart werden können. Bei den Eigenleistungen, die im Übrigen als Eigenkapital gelten, setzt die Bank jedoch gewisse Grenzen. So können diese Eigenleistungen immer nur einen Teil des Eigenkapitals ersetzen, der zudem nicht zu hoch angesetzt werden darf, um die gesamte Baufinanzierung nicht zu gefährden. Auch sollten sich die Bauherren entsprechend einschätzen können, denn auch wenn man meint, das Bad selbst fliesen zu können, stellt sich das doch oft als falsch heraus.
Spricht man von Selbst- und Nachbarhilfe, ist damit vor allem die Eigenleistung beim Bau eines Eigenheims gemeint. Sehr oft wird dies auch als Muskelhypothek bezeichnet. Kurz gesagt handelt es dabei um Leistungen, welche am Bau durch den Bauherrn, dessen Freunde und Nachbarn erbracht werden und dadurch Kosten für den Handwerker eingespart werden können. Diese Eigenleistungen gelten in der Regel als Eigenkapital. Dieses Eigenkapital kann allerdings nicht allzu hoch angesetzt werden, denn viel zu schnell kann eine Baufinanzierung bei nicht Erbringung dieser Eigenleistung aus welchen Gründen auch immer, gefährdet werden.
Der Hausbau ist meist nur mit Hilfe einer Finanzierung in die Tat umsetzbar. Die Höhe der Finanzierung beläuft sich auf alle Arbeiten im und um das Haus herum. Enthalten sind alle Materialien, die Arbeitsstunden und natürlich auch die Arbeitskraft der Unternehmen. Der Bauherr selbst kann ebenfalls bei der Erstellung seines Hauses anpacken und sich mit Hilfe der Selbst- und Nachbarhilfe eine Menge Geld einsparen. Schon bei Beantragung der Finanzierung sollte die Selbst- und Nachbarhilfe mit angegeben werden. Sie kann die Höhe der Finanzierung maßgeblich beeinflussen. Dabei wird bei der Selbst- und Nachbarhilfe nicht nur aus die eigene Leistung gesetzt, sondern auch auf die Arbeitskraft von Verwandten, Bekannten und Nachbarn. Die Selbst- und Nachbarhilfe wird auch als Muskelhypothek bezeichnet. Sie bezeichnet die Eigenleistung, die beim Bau eines Hauses erbracht wird. In der Regel wird die Eigenleistung immer als eine Art Kapital gesehen. Zur Selbst- und Nachbarhilfe gehören alle Bauarbeiten, die vom Bauherrn selbst oder von dessen Nachbarn, Freunden und Angehörigen geleistet werden können. Für die Bauarbeiten sind keine Gegenleistungen zu erbringen und sie müssen unentgeltlich erfolgen. In dem Fall handelt es sich dann um eine Art von Eigenkapital, das bei der Finanzierung mit angerechnet wird.
Inhalt
Der Nutzen von Selbst- und Nachbarhilfe
Selbst- und Nachbarhilfe hat für den Bauherrn einen großen Nutzen, denn die meisten Bauvorhaben werden ohne Eigenkapital geplant. Eigenkapital sind die finanziellen Mittel, welche ein Bauherr mit in die Bauplanung nimmt und nicht von der Bank verlangt. Finanzielle Mittel sind meist nicht vorhanden und somit setzen die Bauherrn auf die Selbst- und Nachbarhilfe. Sie gilt als kleines Eigenkapital, denn für die Leistungen, die vom Bauherrn oder den Angehörigen durchgeführt werden, muss keine Finanzierung erfolgen. Sie arbeiten kostenfrei und fallen somit aus der Finanzierung heraus. Das Ergebnis ist eindeutig, denn die Kreditsumme kann mit einer hohen Selbst- und Nachbarhilfe entscheidend gesenkt werden. Allerdings werden nur bestimmte Faktoren beachtet und dabei spielen die anerkennbaren Leistungen eine wichtige Rolle.
Die anerkennbaren Leistungen in Bezug auf die Selbst- und Nachbarhilfe
Die Bank erkennt nicht alle Leistungen an. Nur die anerkannten Leistungen können zu einer Vergünstigung des Kredits führen. Dabei handelt es sich bei den anerkannten Leistungen immer um Arbeiten, die von dem Bauherren und seinen Angehörigen ohne ein Risiko ausgeführt werden können. Die meisten Bauherren sind keine Handwerker und somit können nicht alle Arbeiten von ihnen ohne ein gewisses Restrisiko ausgeführt werden. Als Beispiel bietet sich der Dachstuhl an. Der Dachstuhl ist eines der Hauptelemente beim Hausbau. Grundsätzlich muss der Dachstuhl von einem Zimmermann gemacht werden. Der Dachstuhl muss fachlich korrekt gebaut sein, um die Sicherheit nicht zu gefährden. Zudem spielt der Dachstuhl als Gerüst eine bedeutende Rolle für die Langlebigkeit des gesamtes Hauses. Er ist zwar einer der kostspieligen Arbeiten sollte aber nur von einem Fachmann ausgeführt werden. Der Aufbau eines Dachstuhls wird nicht von der Bank als Selbst- und Nachbarhilfe angesehen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Bauherr oder ein Angehöriger gelernter Zimmermann ist. Dann kann der Bau des Dachstuhls durch den Fachmann aus den eigenen Reihen als Eigenleistung angesehen werden.
Zu den anerkannten Leistungen gehören alle Arbeiten, die sich mit dem Innenausbau befassen. Aber auch die umgehenden Landflächen oder die Gestaltung des Gartens können in Eigenleistung gemacht werden. Hierfür sind keine spezifischen Handwerkerfähigkeiten notwendig. Mit einer kurzen Anleitung können viele Arbeiten selbst gemacht werden. Darunter fallen alle Renovierungsarbeiten vom Tapezieren über das Streichen bis hin zum Verlegen des Bodens.
Die Anerkennungshöhe der Selbst- und Nachbarhilfe
Die Höhe der Anerkennung kann nicht von dem Bauherrn selbst erfolgen. Er wird von der Bank festgelegt, die sich an Richtlinien halten muss. In der Regel handelt es sich bei der Höhe um 15 % der Gesamtbaukosten. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede, denn die Höhe wird auch maßgeblich durch die Materialkosten und die Arbeitsstunden der einzelnen Handwerker berechnet. Damit die Berechnung genau ist, wird eine Gegenüberstellung gemacht, bei der alle Kosten und alle Leistungen aufgelistet sind. Nur so kann der exakte Betrag für die Selbst- und Nachbarhilfe errechnet werden. Es kann auch vorkommen, dass die Höhe der Anerkennung weit unter den 15 % liegt. In der Realität liegt der Wert zwischen 8 und 10 %. Abstriche werden immer dann gemacht, wenn die Qualität der Arbeit nicht ausreichend ist und nicht zu den geltenden Normen passen.
Die Einlösung der Selbst- und Nachbarhilfe
Die Höhe der Selbst- und Nachbarhilfe wird im Vorfeld mit eingerechnet aber erst im Nachhinein eingelöst. Damit die richtige Höhe eingelöst werden kann müssen alle Rechnungen rund um den Hausbau aufbewahrt werden. Es müssen aber nur alle Rechnungen vorgelegt werden, die nicht mit Hilfe der Finanzierung bezahlt wurden. Die einzelnen Arbeitsschritte sind genau zu dokumentieren. Nur mit den vollständigen Angaben kann die Einlösung der Selbst- und Nachbarhilfe erfolgen. Die Bank kann schließlich nur die Leistungen werden, die am Ende nachgewiesen werden können. Eine fehlende Dokumentation kann dazu führen, dass die Bank die Leistungen nicht anerkennt und somit auch keine Einlösung erlaubt. Um bei der Dokumentation keinen Fehler zu machen bietet sich ein Experte an, der im Vorfeld gut beraten kann und bei der Dokumentation hilfreich ist.
Vorteile von Selbst- und Nachbarhilfe
Der größte Vorteil von Selbst- und Nachbarhilfe ist eine niedrige Finanzierungssumme. Die Selbst- und Nachbarhilfe wird als eine Art von Eigenkapital angesehen. Die Eigenleistung kann von der Gesamtsumme abgezogen werden und somit fällt die Finanzierungssumme geringer aus. Die genauen Werte werden von der Bank errechnet, liegen aber in der Regel zwischen 8 und 15 % von der gesamten Bausumme.
Nachteile von Selbst- und Nachbarhilfe
Die Leistungen in Bezug auf die Selbst- und Nachbarhilfe müssen im Vorfeld gut überlegt werden, denn nur mit Hilfe einer detaillierten Berechnung wird die Bank die Selbst- und Nachbarhilfe auch bewerten. Die Dokumentaktion muss nicht nur sehr genau sein, sondern auch plausibel ausfallen, um die Wahrscheinlichkeit der Anerkennung zu erhöhen.
Ein Nachteil ist auf jeden Fall die Zeitverzögerung beim Bauvorhaben. Der Bauherr und seine Helfer sind meist Laien und nicht in der Lage so effizient zu arbeiten wie ein professioneller Handwerker. Somit wird für den Innenausbau oder die Gartengestaltung mehr Zeit in Anspruch genommen. Das sorgt für eine Verzögerung des gesamten Bauvorhabens.
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