Die Sondertilgungspflicht wird zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Dabei werden in dieser Vereinbarung Sondertilgungen festgelegt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen sind, und zwar außerhalb der laufenden Raten für das Darlehen. Wichtig ist, dass bei der Sondertilgungspflicht eine Verpflichtung zur Zahlung der Sondertilgungen besteht, wohingegen beim Sondertilgungsrecht eine Wahlmöglichkeit besteht, ob man eine Sondertilgung vornehmen möchte bzw. diese finanziell überhaupt möglich ist. Die Sondertilgungspflicht sollte deshalb nur dann vereinbart werden, wenn man genau planen kann, dass die hierfür aufzubringenden Gelder auch tatsächlich vorhanden sein werden. In allen anderen Fällen kann die Sondertilgungspflicht auch schnell die gesamte Finanzierung ins Wanken bringen.
Eine Sondertilgungspflicht kann zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart werden. In dieser Vereinbarung werden Sondertilgungen festgelegt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Darlehensnehmer erbracht werden müssen. Sondertilgungen laufen neben den vereinbarten monatlichen Raten. Wichtig ist dazu zu wissen, bei der Vereinbarung einer Sondertilgungspflicht geht man eine Verpflichtung ein, welche auch zur Zahlung verpflichtet. Anders ist es bei der Möglichkeit der Sondertilgung, diese beruht auf die Freiwilligkeit, diese kann muss aber nicht erbracht werden. Bevor man also einer Sondertilgungspflicht zustimmt, sollte man sich seinen finanziellen Mitteln sicher sein.
Die Sondertilgungspflicht kommt in vielen Bereichen vor, aber bekannt ist sie überwiegend bei der Vergabe eines Darlehens. Ein Darlehen kann aus den verschiedensten Gründen benötigt werden, von der Anschaffung eines teuren Konsumgutes bis hin zum Bau eines Hauses. Gerade die teuren Anschaffungen können heute nicht mehr aus eigener Tasche finanziert werden. Aus dem Grund bietet sich die Aufnahme eines Darlehens an. Das Darlehen wird von einer Bank oder einem anderen Geldgeber vergeben. Allerdings gibt es einige Grundvoraussetzungen, um ein Darlehen zu erhalten.
Inhalt
Grundvoraussetzungen für ein Darlehen
Zu den Grundvoraussetzungen gehören:
- das Erreichen des 18. Lebensjahres
- ein Wohnsitz in Deutschland
- ein festes Einkommen
- eine gute Bonität
Nur ein Zusammenspiel der oben genannten Faktoren kann zur Vergabe eines Darlehens führen. Dazu müssen alle Unterlagen bei der Bank oder dem potentiellen Geldgeber eingereicht werden. Diese entscheiden dann, ob ein Darlehen in gewünschter Höhe machbar ist oder nicht. Die Darlehenshöhe wird anhand des Einkommens festgelegt. Bei einem Einkommen, das unter 1.000 Euro im Monat liegt, wird keine Bank ein Darlehen von mehreren Hunderttausend Euro genehmigen. Die Banken berechnen die aktuellen Zahlungen und den Lebensunterhalt mit und nur, wenn ausreichend finanzielle Mittel übrig bleiben, um eine Tilgung zu übernehmen wird das Darlehen genehmigt.
Tilgung des Darlehens
Nach der Auszahlung des Darlehens kann der Darlehensnehmer sich den Wunsch von dem Konsumgut oder dem Hauskauf erfüllen. Aber das Darlehen ist kein Geschenk, sondern nur eine Art Leihgabe. Die Bank beziehungsweise der Geldgeber verlangt das Darlehen zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt über eine Ratenzahlung. Die Ratenzahlung und ihre Höhe befindet sich im Darlehensvertrag, der mit der Bank abgeschlossen wurde. Die Bank verleiht die finanziellen Mittel nicht ohne Grund. Es handelt sich um ein Wirtschaftsunternehmen, das auf Gewinne aus ist. Für die Vergabe eines Darlehens verlangt die Bank Zinsen. Die Zinsen werden auf die Darlehenssumme gerechnet und zusammen mit ihr in Raten zurückgezahlt. Die Höhe der Ratenzahlung wird bei Vergabe des Darlehens bestimmt und muss von Bank und Darlehensnehmer unterschrieben werden. Auch die Rückzahlung ist festgehalten. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet die Raten jeden Monat pünktlich und in voller Höhe zu leisten, damit der Darlehensvertrag ohne Probleme weiterläuft. Die Rate besteht aus einem Teil der Darlehenssumme und den Zinsen, welche die Bank für die Verleihung der finanziellen Mittel verlangt. Im Darlehensvertrag ist auch die Laufzeit festgehalten. Je nach Darlehenshöhe beläuft sich die Laufzeit auf bis zu 20 Jahre. Mit der monatlichen Zahlung der Rate wird die Darlehenshöhe immer weiter gesenkt und der Darlehensnehmer kommt seiner Tilgungspflicht nach.
Andere Art der Darlehenstilgung
Neben den monatlichen Zahlungen, die an den Darlehensgeber erforderlich sind, können auch noch andere Sondertilgungspflichten notwendig sein. Die Sondertilgungspflichten sind Zahlungen, die außerhalb der üblichen Rate erfolgen. Im Vorfeld werden Zahlungen vereinbart, die neben der monatlichen Ratenzahlung ausgeglichen werden müssen. Das sind die Sondertilgungspflichten, die auf den Darlehensnehmer zukommen. Die Pflichten werden ebenfalls vertraglich festgehalten und müssen zum festgelegten Zeitpunkt erfolgen. Auch die Sondertilgungspflichten gehören zum Darlehensvertrag und sind rechtlich bindend. Mit Hilfe der Sondertilgungspflicht kann das Darlehen schneller zurückgezahlt werden. Somit sind die Forderungen beim Darlehensgeber schneller ausgeglichen als vertraglich vereinbart.
Kosten senken mit der Sondertilgung
Die Höhe der Raten bleibt bei einer Baufinanzierung immer gleich. In der Anfangsphase werden überwiegend Zinsen bezahlt. Mit der Zeit ändern sich das und der Tilgungsanteil für das Darlehen wird wachsen. Der Grund liegt daran, dass die Restschuld im Laufe der Zeit immer geringer wird und somit auch die Zinsen geringer werden. Die Zinsen werden immer an die Restschuld angepasst. Das bedeutet, je geringer die Restschuld wird desto höher ist die eigentliche Abtragungszahlung. Mit sogenannten Sondertilgungen wird dieser Effekt deutlich verstärkt. Die Restschuld wird schneller schrumpfen und somit werden auch weniger Zinsen für das Darlehen fällig.
Die Kosten Sondertilgungen werden auch beim Verkauf der Immobilie deutlich. Es kann immer vorkommen, dass der Eigentümer die Immobilie verkaufen will oder muss. In erster Linie läuft die Darlehensrückzahlung natürlich weiter, aber durch den Verkauf der Immobilie erhält der Darlehensnehmer eine große Summe mit der er die Forderungen der Bank auslösen kann. Diese Auslösung zählt auch zu den Sondertilgungen, wenn eine Sondertilgung im Vertrag festgehalten ist. Die Bank verlangt eine Art Entschädigung für die entgangenen Zinsen, die im Laufe der Zeit angefallen werden. Mit einer Sondertilgungsvereinbarung fällt die Entschädigung für die Bank geringer aus als ohne das Recht.
Sparen lohnt sich weniger als die Sondertilgung
In der Regel erlauben alle Baufinanzierer Extrazahlungen, die als Sondertilgung bezeichnet werden. Sie verlangen auch keinen Aufschlag, sondern bieten einfach die Möglichkeit, die Darlehenssummer schneller bezahlen zu können. Die meisten Baufinanzierer legen aber eine Grenze von 5% im Jahr fest. Es gibt sogar Baufinanzierer, mit denen eine Sondertilgungspflicht festgehalten werden kann. Auch diese wird bei 5% im Jahr liegen, damit der Bank nicht zu viele Zinszahlungen verloren gehen.
Im Grunde können finanzielle Mittel auch auf einem Fest- oder Tagesgeldkonto angelegt werden, um einen finanziellen Puffer zu erarbeiten. Aber in der heutigen Zeit lohnt sich das kaum noch. Die Zinsen für Geldanlagen sind niedriger als der Kreditzins. Zudem muss man auf den Gewinn vielleicht sogar noch Steuern zahlen und somit ist der Gewinn schneller gering. Eine ideale Möglichkeit, um in Zukunft besser dazustehen bietet die Schuldentilgung. Dabei spielt die Höhe des Bauzins eine wichtige Rolle. Er sollte sehr hoch sein, damit sich eine Sondertilgung lohnt und man auf das Sparen verzichtet.
Sondertilgungspflicht gut abwägen
Grundsätzlich gewähren die Banken das Recht, dass der Darlehensnehmer bis zu 5% der Darlehenssumme als Sondertilgung im Jahr zahlen kann. Einige Banken bieten aber auch eine Erweiterung auf bis zu 10% im Jahr an. Die Erweiterung der Sondertilgungspflicht wird in der Regel kostenfrei angeboten. Allerdings ist immer wichtig, dass die Sondertilgung schriftlich festgehalten wird. Viele Banken verlangen eine gewisse Sondertilgung, um ein Darlehen überhaupt erst zu gewähren. Allerdings muss der Darlehensnehmer gut abwägen, ob eine Sondertilgung Sinn macht. Die Sondertilgung kann auch mit einem Aufschlag erkauft werden. Allerdings muss man sich sicher sein, dass man die Sondertilgung auch leisten kann. Beim Kauf des Rechts und der Nichteinhaltung macht man sonst ein Verlustgeschäft und das muss nicht sein.
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