Als Sondertilgungsrecht wird die Option bezeichnet, welche zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart wird, um während der Laufzeit eines Darlehens Sonderzahlungen leisten zu können. Bei dieser Vereinbarung wird dem Darlehensnehmer das Recht eingeräumt, außerhalb der laufenden Zahlung eine Sonderzahlung leisten zu können. Meistens ist dies einmal jährlich der Fall. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht. Dies bedeutet, man kann die Sonderzahlung leisten, muss aber nicht. Deshalb darf das Sondertilgungsrecht nicht mit der Sondertilgungspflicht verwechselt werden.
Das Sondertilgungsrecht ist eine Option, die im Darlehensvertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbart wird. Dabei wird dem Darlehensnehmer das Recht eingeräumt, außerhalb der laufenden Zinszahlungen Sonderzahlungen zur Tilgung des Darlehens vorzunehmen. Wichtig dabei ist, dass das Sondertilgungsrecht stets ein einseitiges Optionsrecht, also ein Wahlrecht, für den Darlehensnehmer darstellt. Sollte er keiner Sondertilgung zahlen wollen oder können, so ist dies nicht notwendig. Anders sieht es hingegen aus, wird eine Sondertilgungspflicht vereinbart. Hier werden feste Sonderzahlungen außerhalb der laufenden Raten vereinbart, die dann auch in jedem Fall gezahlt werden müssen. Deshalb ist genau zu unterscheiden, ob es sich bei der Vereinbarung um ein Sondertilgungsrecht oder eine Sondertilgungspflicht handelt.
Inhalt
Kurz und Kompakt
- Die Sondertilgungen sind außerplanmäßige Zahlungen, die an den Baufinanzier geleistet werden können.
- Mit Hilfe der Sondertilgungen kann eine Menge Geld gespart werden, denn die Zinsen werden im Laufe der Zeit durch die Sonderzahlungen geringer.
- Durch den Hausverkauf verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die geringer ausfällt, wenn ein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde.
- Sondertilgungsrechte belaufen sich auf 5% der Darlehenssumme und werden meist kostenfrei angeboten.
- Die Sondertilgungsrechte können erweitert werden, allerdings lassen sich die Baufinanzierer dieses Recht bezahlen. Bis auf 10% der Darlehenssumme kann man erhöhen lassen.
Das Sondertilgungsrecht
Der Bau eines Hauses ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Um ein Haus bauen zu können muss eine Finanzierung stattfinden. Die sogenannte Baufinanzierung wird in der Regel über eine Bank gemacht. Die Hausbank ist der erste Anlaufpunkt, aber auch andere Banken können gute Angebote machen. Für den Hausbau ist eine hohe Finanzierung notwendig, die mehrere Hunderttausend Euro umfassen kann. Für sie wird ein Baufinanzierungsdarlehen abgeschlossen, das über eine feste Laufzeit monatlich in Raten inklusive Zinsen an den Baufinanzierer also die Bank zurückgezahlt werden muss. Schon bei der Antragsstellung fällt immer wieder der Begriff Sondertilgung. Mit der Sondertilgung sind Zahlungen gemeint, die außerplanmäßig gemacht werden müssen oder können. Hier gibt es Unterschiede, denn es gibt das Sondertilgungsrecht und die Sondertilgungspflicht.
Die Sondertilgungspflicht
Die Sondertilgungspflicht ist eine Verpflichtung in Bezug auf eine Musszahlung für das aufgenommene Darlehen. Die Baufinanzierer verlangen von den Darlehensnehmer eine jährliche Zahlung, die außerhalb des Ratenplans erfolgen muss. Diese Zahlung ist bindend und gilt als Sondertilgungspflicht. Bei Nichteinhalten der Zahlung hat die Bank das Recht von ihrem Grundpfandrecht Gebrauch zu machen und das Haus in die Zwangsversteigerung zu geben. Der Eigentümer verliert somit das Haus.
Sondertilgungsrecht in der Praxis
Mit dem Sondertilgungsrecht hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, die Darlehenssumme schneller abzutragen und somit kann eine immense Kostenersparnis die Folge sein. Bei der Baufinanzierung wird die Höhe der Raten auf die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers festgelegt. In der Rate befindet sich nicht nur die Darlehenssumme, sondern auch der ausgewählte Sollzins. In der ersten Zeit wird mit der Ratenzahlung meist nur der Zins bezahlt. Das ist vollkommen normal und läuft bei allen hohen Darlehen so. In den ersten Jahren zahlt der Kreditnehmer mit seinen monatlichen Raten die hohen Zinsen. Allerdings reduziert sich mit der Zeit auch die Restschuld. Dadurch werden die Zinsen auch niedriger und die Rückzahlung der Darlehenssumme beginnt. Um diesen Prozess zu beschleunigen bietet sich das Sondertilgungsrecht an.
Jede Bank bietet seinen Kunden ein Sondertilgungsrecht an, das bei 5% im Jahr liegt. Dieser Prozentsatz ist in der Regel kostenfrei und wird von jeder Bank angeboten. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, das Sondertilgungsrecht zu erweitern. Allerdings verlangt die Bank dafür Gebühren. In der Regel bieten die Banken ein Sondertilgungsrecht bis zu 10% der Darlehenssumme im Jahr an. Das bedeutet, der Darlehensnehmer kann jedes Jahr bis zu 10% der Darlehenssummer zusätzlich zu den monatlichen Raten an die Bank zahlen. Dadurch senkt sich die Darlehenssumme schneller und die Schulden werden schneller abgezahlt. Für die Erweiterung des Sondertilgungsrechts verlangen die Banken eine Abschlagszahlung. Das liegt daran, dass der Bank mit Sondertilgungen Zinszahlungen verloren gehen. Mit Hilfe des Abschlags sorgen die Banken dafür, dass ihre Verluste nicht so hoch sind.
Die Beantragung von Sondertilgungsrechten
Nicht erst bei der Beantragung eines Darlehens für den Bau oder Kauf eines Hauses bietet sich der erste Kontakt mit dem Begriff Sondertilgungsrecht. Schon im Vorfeld sollte man sich ausreichend informieren, welche Möglichkeiten bestehen. Dazu bieten verschiedene Ratgeber im Internet nützliche Informationen. Aber auch bei der Darlehensbeantragung besteht die Möglichkeit, sich mit dem Berater auszutauschen. Er ist verpflichtet alle Informationen zu teilen und ausführlich über das Sondertilgungsrecht zu informieren. Das Sondertilgungsrecht kann im Vorfeld beantragt werden und wird anschließend mit in den Vertrag aufgenommen. Zudem kann das Tilgungsrecht aber auch nachträglich gemacht werden. Dazu kann der Bankberater informieren. Idealerweise sollte das Sondertilgungsrecht sofort bei der Beantragung eines Darlehens mit in den Vertrag integriert werden, den beide Parteien unterschreiben müssen. Im Nachhinein Sondertilgungsrechte zu erhalten ist sehr schwer und ist bei Banken nicht gern gesehen.
Sondertilgungsrecht einsetzen, anstatt zu sparen
Natürlich besteht die Möglichkeit während der Laufzeit des Darlehens ein Fest- oder Tagesgeldkonto anzulegen und zu sparen. Allerdings macht das zur Zeit wenig Sinn, denn der Sparzins ist sehr niedrig im Gegensatz zum Kreditzins. Im besten Fall sollte mit Ersparnissen vom Sondertilgungsrecht Gebrauch gemacht werden. Dadurch können die Schulden extrem gesenkt werden. Zudem muss bedacht werden, dass bei Geldanlagen die Gewinne in der Regel mit Steuern belegt werden. Der Gewinn verringert sich. Klar ist, dass Ersparnisse idealerweise in die Sondertilgung gesteckt werden sollten, um den bestmöglichen Effekt zu erzielen.
Die Höhe der Sondertilgung
Die Baufinanzierer bieten ihren Kunden heute bis zu 5% Sondertilgung im Jahr an. Die 5% berechnen sich aufgrund der aufgenommenen Darlehenssumme. Das bedeutet, wenn der Kunde ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro aufgenommen hat, um ein Haus zu finanzieren, dann kann er bis zu 10.000 Euro als Sondertilgung im Jahr bezahlen ohne dass die Bank dafür einen Aufschlag berechnet. Allerdings lassen sich die Sondertilgungsrechte auch erweitern. In der Regel bieten die Baufinanzierer die Möglichkeit bis zu 10% der aufgenommenen Darlehenssumme im Jahr an. Bei dem oben genannten Beispiel handelt es sich um 20.000 Euro, die zusätzlich zu den monatlichen Raten abgezahlt werden können. Einige Baufinanzierer bieten die Sondertilgungsrechterweiterung kostenfrei an, andere hingegen verlangen einen Aufschlag. Hier gilt es nach Angeboten zu fragen, um den besten Zinssatz zu erhalten.
Lohnt sich das Sondertilgungsrecht?
Das Sondertilgungsrecht in Höhe von 5% ist kostenfrei und sollte auf jeden Fall vertraglich festgehalten werden. Allerdings muss bei dem Sondertilgungsrecht auch auf die Pflicht geschaut werden. Sobald es sich um die Sondertilgungspflicht handelt muss klar sein, dass die 5% zusätzlich im Jahr aufgebracht werden müssen, ansonsten hat der Baufinanzierer die Möglichkeit von seinem Recht Gebrauch zu machen und die Immobilie zu verkaufen. Bei den erkauften Sondertilgungsrechten sollte im Vorfeld klar sein, dass der Darlehensnehmer die Sondertilgungen auch wirklich zahlen kann. Ist das nicht der Fall macht er ein Verlustgeschäft, denn die erweiterten Sondertilgungen von bis zu 10% muss er aus eigener Tasche bezahlen.
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