Im Grunde genommen ist der Teilvalutierungszuschlag das gleiche wie der Teilauszahlungszuschlag. Wird ein Baudarlehen nicht auf einmal ausgezahlt, sondern auf mehrere Teilbeträge, fallen Gebühren an. Siehe auch Teilauszahlungsbetrag.
Der Teilvalutierungszuschlag stellt im Grunde genommen nur eine andere Bezeichnung für den Teilauszahlungszuschlag dar. Das heißt, wird ein Baudarlehen nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern in mehreren Teilbeträgen, etwa nach Baufortschritt, so kann der Darlehensgeber, sprich die Bank, sich diese Teilauszahlungen mit Gebühren, pauschalen Beträgen oder Zinsaufschlägen bezahlen lassen. Diese Kosten werden dann als Teilvalutierungszuschlag bezeichnet, die jedoch nur bei einigen Banken anfallen. Ein Vergleich der unterschiedlichen Banken lohnt ebenfalls wegen der teils sehr unterschiedlichen Höhe der einzelnen Teilvalutierungszuschläge. Ebenso sollte der Bauherr überlegen, ob die einmalige Auszahlung des Darlehens möglich ist, um eben diesen Zuschlag einsparen zu können.
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Der Grund für den Teilvalutierungszuschlag
Bei der Baufinanzierung kann der Darlehensnehmer entscheiden, ob er die finanzierte Summe in einem Schlag oder in mehreren Tranchen haben möchte. Grundsätzlich wird die Darlehenssumme in einem Schlag ausgezahlt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass er mehrere Tranchen bekommen, wenn zum Beispiel der Bauträger nur dann Zahlungen erhalten soll, wenn Fortschritte gemacht sind. Im Grunde wird die Immobilie immer in Etappen gebaut. Die einzelnen Baufortschritte werden festgehalten und durch die Tranchen kann der Bauherr dafür sorgen, dass nur ein fertiger Baufortschritt bezahlt wird. Für den Darlehensnehmer bedeutet die Tranchenzahlung, dass der Bauträger wirklich nur das bezahlt bekommt, was auch wirklich fertig ist. Allerdings bedeutet das für den Darlehensgeber einen viel höheren Aufwand. Bei einem normalen Darlehen zahlt der Darlehensgeber die komplette Summe auf einen Schlag aus. In diesem Fall fallen nur einmal Gebühren an. Bei mehreren Tranchen ist ein höherer Aufwand notwendig, denn es müssen immer wieder Berechnungen stattfinden und Zahlungen getätigt werden. Für diesen Mehraufwand lässt sich der Darlehensnehmer mit den Teilvalutierungszuschlägen bezahlen. Bei den Teilvalutierungszuschlägen handelt es sich also grob gesagt, um Gebühren des Darlehensnehmers. Der Aufwand ist so hoch, weil der Darlehensnehmer vor Zahlung verpflichtet ist, den Baufortschritt genau zu kontrollieren. Im Grunde ist der Darlehensnehmer im Grundbuch eingetragen und hat das Grundpfandrecht. Nach jedem Baufortschritt muss er prüfen, ob das Darlehen aufgrund der Höhe auch passend abgesichert ist.
Die Höhe der Teilvalutierungszuschlagskosten
Der Darlehensgeber verlangt für den Mehraufwand von mehreren Zahlungen eine Aufwandsentschädigung, die als Teilvalutierungszuschlag oder Teilauszahlungszuschlag bezeichnet wird. Die Höhe ist recht unterschiedlich. Einige Darlehensgeber bieten einen Prozentsatz von etwa 1% an. Andere Darlehensgeber liegen bei 1,5%. Berechnet wird die Sondergebühr immer anhand der kompletten Darlehenssumme. Die Kosten des Teilvalutierungszuschlags gehören zu den Baunebenkosten und müssen bei der Baufinanzierungsplanung mit eingerechnet werden. Mittlerweile gibt es viele Darlehensgeber, die standardisierte Angebote für ihre Kunden haben. Die Baunebenkosten sind ein Bestandteil des Darlehensvertrages und werden bei Vertragsabschluss ausgehandelt. Durch eine gute Verhandlung kann der Darlehensnehmer einige Hundert Euro an Teilvalutierungzuschläge sparen.
Die Baunebenkosten neben dem Teilvalutierungszuschlag
Die Teilvalutierungszuschläge zählen zu den Baunebenkosten. Die Baunebenkosten haben nichts mit dem eigentlichen Bau der Immobilie zu tun, sondern bezeichnen alle Kosten, die nebenbei entstehen. Dazu gehören:
- Versicherungsgebühren (Bauversicherungen, Haftpflichtversicherung, usw.)
- Behördengebühren (Baugenehmigungen, Notarkosten, Grundbucheintragungskosten, usw.)
- Planungskosten für Fachleute (Architekten, Statiker, Ingenieure)
- Nebenkosten (Telefon- und Kopiergebühren)
- weitere Nebenkosten (Teilvalutierungszuschlag)
Die Nebenkosten haben zwar mit der Bauphase zu tun, aber nur im indirekten Sinn. Sie werden für die Planung benötigt und können ganz schön ins Geld gehen. Insgesamt rechnen die meisten Fachleute mit Baunebenkosten in Höhe von 15% der Baukosten.
Das Einsparen des Teilvalutierungszuschlag
Der Teilvalutierungszuschlag ist eine Gebühr, die unter Umständen eingespart werden kann. Die erste und einfachste Möglichkeit ist das Verhindern von Teilzahlungen. In diesem Fall kann der Darlehensgeber bis zum Ende der Fertigstellung warten und die gesamte Summe für das Bauvorhaben auf einen Schlag auszahlen. Allerdings muss die Möglichkeit mit dem Bauträger abgestimmt werden. Viele Bauträger geben diese Variante nicht, denn sie haben Angst, dass sie ihre Zahlung nicht erhalten. Sie verlangen in der Regel immer eine Teilzahlung und somit fallen automatisch auch Teilvalutierungszuschläge für den Darlehensnehmer an. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Darlehenssumme auf ein Tagesgeldkonto geparkt wird. Das Tagesgeldkonto ist im Grunde eine Zwischenposition, auf der das Baugeld festgehalten wird. Nach Abschluss einer Bauphase kann dann von dem Tagesgeldkonto ganz einfach eine Teilzahlung an den Bauträger ausgeführt werden. Dadurch können die Teilvalutierungszuschläge umgangen werden und es fallen keine zusätzlichen Zinsen an. Der dritte und einer der wichtigsten Möglichkeiten ist das Verhandeln. Der Baufinanzierungsmarkt liegt seit Jahren im Trend und jeder Darlehensgeber möchte ein Stück vom Kuchen haben. Aus dem Grund bietet sich in erster Linie eine gute Verhandlung an. Die meisten Darlehensgeber lassen mit sich reden und verzichten entweder auf den Teilvalutierungszuschlag oder setzen die Prozente sehr niedrig an.
Die Teilzahlungsmöglichkeiten
Heute ist es Gang und Gebe, das die Darlehensgeber die gesamte Darlehenssumme nicht in einer Summe auszahlen. Individuelle Beträge anhand der Makler- oder Bauträgerverordnung sind an der Tagesordnung. Anhand dieser Verordnung kann der Darlehensgeber die Darlehenssumme in bis zu 10 Raten auszahlen. Für den Arbeitsaufwand, den der Darlehensgeber dadurch hat, verlangt er den Teilvalutierungszuschlag. Der Aufschlag wird entweder in Zinsform oder mit einem oder mehreren pauschalen Beiträgen vergütet. Die Entscheidung, in welcher Form der Zuschlag aufgeteilt wird, hängt von den Darlehensgebern und der Verhandlung des Darlehensnehmers ab. Der Teilvalutierungszuschlag und die Ratenmenge werden als Zusatzvertrag zum Darlehensvertrag abgeschlossen. Eine Ausführung erhält der Darlehensgeber und eine der Darlehensnehmer für seine Unterlagen.
Teilvalutierungszuschlag beim Abrufkredit
In den meisten Fällen wird der Teilvalutierungszuschlag bei den sogenannten Abrufkrediten verwendet. Abrufkredite sind Kredite, deren Kreditsumme flexibel abgerufen werden kann. Daher auch der Name. Die Kreditsumme wird dann nicht in einer Summe gezahlt, sondern in Teilbeträgen. Die Höhe der Teilbeträge werden bei einem Abrufkredit vom Kreditnehmer festgelegt. Der Vorteil eines Abrufkredits liegt in den Zinsen. Für den Kredit muss der Kreditnehmer Zinsen bezahlen. Nutzt er den Abrufkredit, dann zahlt er nur für die ausgezahlte Summe Zinsen und nicht auf die gesamte Kreditsumme. Allerdings fallen bei einem Abrufkredit Teilvalutierungszuschläge an. Das sind die Gebühren, die der Kreditgeber für den Mehraufwand verlangt. Bevor ein Abrufkredit genutzt wird, gilt es die Angebote für Kredite genau zu vergleichen. Manchmal lohnt sich ein Abrufkredit mit niedrigen Zinsen mehr als ein normales Darlehen mit laufenden Zinssätzen. Genaue Informationen können die Banken bieten, auch das Internet enthält unzählige Informationen. Ein Vergleich ist ein Muss.
Anspruch von Teilzahlungen
Teilzahlungen bei einem Kredit bieten sich an, wenn der Bauherr immer nach einer abgeschlossenen Bauphase zahlen will. Dann nimmt er auch den Teilvalutierungszuschlag in Kauf. Teilzahlungen bieten sich bei Handwerkerrechnungen an. Während des Bauvorhabens gibt es zahlreiche Handwerker, die ihre Arbeiten auf der Baustelle verrichten müssen. Jeder Handwerksbereich muss zu einem festen Zeitpunkt fertiggestellt werden. Beispielsweise müssen erst die Sanitäreinrichtungen fertiggestellt sein, bevor die Fliesen und Wände gemacht werden können. Nachdem der Sanitärfachmann mit seiner Arbeit zufriedenstellend fertig ist, kann die Zahlung erfolgen. In der Regel erfolgt die Zahlung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen. In diesem Fall lohnen sich Teilzahlungen, um die Handwerker immer direkt nach getaner Arbeit zu entlohnen.
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