Inhalt
Was ist der Tilgungsplan?
Aus dem Tilgungsplan geht der planmäßige Verlauf eines Darlehens hervor, der genau Auskunft darüber gibt, wann das Darlehen ausgezahlt wird, wie hoch die monatlichen Raten bzw. die Tilgung ist und bis zu welchem Zeitpunkt das Darlehen vollständig zurück geführt sein wird. Im Tilgungsplan ist die monatliche Rate nach Zins- und Tilgungsanteil aufgeschlüsselt, ferner findet sich hier die jeweils verbleibende Restschuld. Ist die erste Zinsbindungsfrist abgelaufen und es wurde erneut über die Zinsen verhandelt, so ist es ratsam, einen neuen Tilgungsplan mit den aktuellen Zahlen zu erstellen, die an die neuen Zinssätze angepasst wurden. So hat man immer einen genauen Überblick über die jeweiligen Restschulden und wann das Darlehen endgültig abgelöst ist.
Ein Tilgungsplan ist sowohl für den Kreditnehmer als auch für das Kreditinstitut ein hilfreiches Dokument, um sich einen Überblick über die Abzahlung- eines Darlehen zu verschaffen.
In ihm werden alle wichtigen Daten rund um das aufgenommene Darlehen und eine Auflistung der zeitlich fälligen Darlehensrückzahlungen ausgewiesen. Er gibt Auskunft über die Darlehensart, Darlehenssumme, gesamte Laufzeit mit vereinbarten Tilgungsraten (monatlich, jährlich), Effektivzinssatz und zusätzlich anfallenden Kosten (Schätzkosten, Versicherungsprämie). Ebenso kann man dem Tilgungsplan die zeitlich fälligen Zinsaufwendungen und Tilgungsraten entnehmen.
Wird ein Darlehen mit Zinsbindungsfrist vereinbart, so wird nach Ablauf dieser Frist ein neuer Tilgungsplan aufgestellt. Ihm kann dann der Zeitpunkt der endgültigen Rückführung des Darlehen an den Gläubiger entnommen werden.
Bei einem Tilgungsplan handelt es sich um die genaue Aufstellung des Ablaufes der Tilgung eines bestimmten Kredites. Der Tilgungsplan enthält dabei jeweils das Datum, zu welcher eine Rate gezahlt werden muss und erfasst dabei auch die Höhe der selben. Zudem wird im Tilgungsplan genau die verbleibende Restsumme angegeben, die nach der Zahlung einer Rate inklusive Zinsen noch offen ist. Auf diese Weise kann der Kunde anhand der gemachten Angaben exakt ermitteln, wann sein Kredit vollständig beglichen ist und welche finanziellen Aufwendungen, unterteilt nach Tilgung für das Darlehen und Tilgung für die Zinsen, noch im Raum stehen.
Erstellung des Tilgungsplans
Der Tilgungspan muss nicht erst nach Abschluss eines Kreditvertrages erstellt werden. In vielen Fällen wird dieser dem Kunden schon vorgelegt, bevor es überhaupt zu einem Vertragsschluss kommt. Damit ist der Tilgungsplan Bestandteil des Kreditangebotes, sodass der Kunde schon im Vorfeld alle Kosten genau im Blick behalten kann. Mittlerweile ist dies sogar zum Standard geworden, denn ihm Rahmen der geltenden Informationspflichten können so diverse Probleme gleich im Vorfeld ausgeräumt werden.
Allerdings sind diese Plänen nicht rechtssicher, denn für gewöhnlich fehlt bei diesen die Kalkulation der Bonität. Daher kann eine genaue Aussage über die tatsächlich anfallenden Kosten erst in einem endgültigen Tilgungsplan getroffen werden, der nach dem Abschluss des Vertrages errechnet wird. Nur dieser kann als Gültig angesehen werden, denn hier werden alle wesentlichen Faktoren berücksichtigt.
Rechtswirkung eines Tilgungsplans
Rechtlich gesehen hat der Tilgungsplan nur eine geringe Wirkung. Er dient eher als Information für den Kunden und stellt nur im zweiten Sinne einen verbindlichen Zahlungsplan dar, da durch Vertragsänderungen entsprechende Abweichungen auftreten können. Allerdings muss der Kunde sich solange an diesen Plan halten, wie keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Daher kann sich die Bank auch auf die Einhaltung der festgelegten Zahlungstermine berufen, ohne dass diese im eigentlichen Vertrag festgehalten sind.
Es sollte unbedingt beachtet werden, dass es keine Verpflichtung gibt, einen Tilgungsplan zu erstellen. Im Grunde genügt im Vertrag der Vermerk, wann die erste Rate zu zahlen ist und wann die Folgeraten beglichen werden müssen. Die Aufstellung eines konkreten Tilgungsplanes ist nur in besonderen Fällen erforderlich, wobei sich diese nicht unbedingt auf Bankgeschäfte beschränken.
Tilgungspläne in anderen Bereichen
Tilgungspläne kommen auch im Bereich von Gerichtsvollzieherkosten und entsprechenden Abzahlungsporzessen zur Anwendung. Hier ist der Tilgungsplan verpflichtend, denn der Kunde muss wissen, was er zu welchem Zeitpunkt zu begleichen hat. Das Fehlen eines entsprechenden Planes kann hier rechtliche Konsequenzen haben, sodass im Ernstfall der gesamte Zahlungsprozess für ungültig erklärt werden muss. Dies gilt auch für spezielle Kredite, beispielsweise bei Projektfinanzierungen, wo der Tilgungsplan ein hauptsächlicher Bestandteil der Vereinbarung ist. Dies soll nicht nur für die Bank Planungssicherheit schaffen, sondern dem Kunden auch die Möglichkeit geben, die jeweiligen Transaktionen zeitlich genau einzuordnen und mit seinem finanziellen Verhältnissen Abzustimmen.
Form des Tilgungsplanes
Der Tilgungsplan erfordert in der Regel keine gesetzliche Form. Er kann in einer beliebigen Art und Weise gestaltet sein, er muss lediglich so ausgeführt werden, dass dieser auch vom Kunden verstanden werden kann. Dies bedeutet, dass die Inhalte in einer klaren Form aufgeführt sein müssen, ohne dass es zu Verwechslungen kommen kann.
Der Tilgungsplan kann in der Regel auch auf ein einfaches Stück Papier geschrieben werden, wenn dies den Anforderungen gerecht wird. Allerdings werden meistens spezielle Formulare verwendet, die die Übersicht über den Tilgungsplan deutlich einfacher gestalten und somit dafür sorgen, dass elementare Missverständnisse ausgeklammert werden können.
rechtlich betrachtet würde theoretisch auch ein Plan, der nur die Monate und die Beträge beinhaltet, den Anforderungen eines entsprechenden Tilgungsplanes gerecht werden. Allerdings muss hier immer das Enddatum der Zahlungen vermerkt sein, sodass aus einem solchen Schreiben auch hervorgeht, wann die Laufzeit beendet ist.
Kündigungsklausel
Kreditverträge und Anleihen, die über einen Tilgungsplan verfügen, besitzen in der Regel auch eine entsprechende Kündigungsklausel. Diese sieht vor, dass bei Nichteinhalten des Tilgungsplanes, der Bank das Recht eingeräumt wird, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, auch wenn erst eine Rate nicht bezahlt wurde.
Allerdings trifft dies nicht auf normale Kreditverträge mit Tilgungsplan zu, denn hier geht es immer um spezielle Vorgänge, die zu einem Großteil nur auf Anleihen zutreffen. Bei Krediten bei denen dies der Fall ist, steht meist eine entsprechende Förderung – zum Beispiel durch Kommunen im Raum, die eine solche Kündigungsklausel bedingen. Wird allerdings kein Tilgungsplan vorgelegt, so kann von diesem Recht kein Gebrauch gemacht werden, da hier die normale Verzugszeit von 30 Tagen gilt.
Bedingung der Freiwilligkeit
bei Krediten die als normale Consumer Darlehen oder in ähnlicher Form herausgegeben werden, ist die Erstellung eines Tilgungsplans in jedem Fall freiwillig. Eine Bank kann nicht dazu verpflichtet werden, einen solchen auszufertigen. Da der Tilgungsplan bei konkreter Ausfertigung einen rechtsverbindlichen Zeitrahmen festlegt, sehen viele Institute von der Aufsetzung ab, da es hier zu durchaus unübersehbaren Konsequenzen für den Kunden kommen kann. Auf diese Weise kann sich ein Kredit auch sehr viel schneller in einen notleidenden Kredit verwandeln, denn hier muss dieser praktisch schon nach dem Ausfall der ersten Rate als ein solcher deklariert werden. Dies hat zur Folge dass diese die Bilanz des Institutes erheblich negativ beeinflussen können, was natürlich in der Regel vermieden werden soll.
Aufhebung des Tilgungsplans
Der Tilgungsplan kann auch aufgehoben werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Dies hat zur Folge, dass die normalen gesetzlichen Regelungen in Kraft treten, die für die Rückzahlung eines Darlehens von gesetzeswegen her festgelegt sind. Zu diesem Zweck muss eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen werden, die die neuen Zahlungsmodalitäten definiert. Dies bedeutet, es muss zumindest ein Monat und die Höhe der anfallenden Summe genannt werden, damit die Aufhebung wirksam werden kann.
Die Aufhebung erfordert aber die Zustimmung beider Parteien, sodass ein Tilgungsplan nicht einfach einseitig außer Kraft gesetzt werden kann. Nimmt die jeweils andere Seite hierzu aber keine Stellung, dann gilt das Prinzip des stillschweigenden Einverständnisses. Somit kann der Tilgungsplan auch dann außer Kraft gesetzt werden, wenn nur eine Seite dessen Aufkündigung durchgeführt hat. Um weitere Probleme zu vermeiden, kann in einem solchen Fall auch ein Rechtsbeistand konsultiert werden, der eventuelle weitere Informationen und auch einen entsprechenden Rat geben kann. Hierdurch können weitreichendere Probleme vermieden werden.
« Zurück zum Wiki Index