Ein Treuhandkonto, auch Fremdkonto genannt, führt Vermögen, welches nicht dem Kontoinhaber gehört. Es gibt verdeckte und offene Treuhandkonten. Im Normalfall handelt es sich bei den Kontoinhabern um juristische Personen, sprich Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. In einigen Fällen sind verwandte Personen Inhaber des Kontos, sie werden als private Personen geführt. Der Kontoinhaber wird auch Treuhänder genannt. Wird das auf dem Treuhandkonto geführte Geld für dubiose Zwecke missbraucht, wird dies juristisch verfolgt.
Sinn und Nutzen eines Treuhandkontos
Ein Treuhandkonto ist oft im Payment Bereich zu finden, das heißt, im Bereich der Bezahlsysteme. Die Anbieter in diesem Segment wickeln technische Bezahlvorgänge bargeldlos elektronisch im Geschäftswesen ab. Dann findet sich diese Sonderform des Kontos im Erbschaftsbereich. Oft gibt es Testamente, dessen Erbschaft erst dann ausbezahlt wird, sofern vorher vom Verstorbenen gestellte Bedingungen erfüllt werden. Oder der Erbe ist minderjährig, dann wird das Erbe für ihn treuhänderisch verwaltet, bis dieser volljährig wird. Treuhänder gibt es ebenfalls im Falle von Insolvenzen, egal, insbesondere bei geschäftlichen beziehungsweise gewerblichen Insolvenzen. Geführt wird diese Konto in der Regel als Spar- oder Termingeldkonto, ein Depot ist auch möglich. Der Zweck des Kontos liegt darin, das dort geführte Vermögen zu bewachen. Größere Summen dürfen nicht einfach von A nach B überwiesen werden. Es muss garantiert werden, dass das benötigte Geld auf jeden Fall uneingeschränkt auf dem Konto bleibt. Der Treuhänder ist der einzige, der über das Geld verfügen darf – im Sinne des Kontoinhabers sowie des späteren Empfängers.
Offenes Treuhandkonto
Die offenen Treuhandkonten erfolgen immer mit der vollständigen Angabe des Namens vom Treuhänder sowie mit Angabe des Treugebers. Offene Konten werden gerne im geschäftlichen Bereich eingesetzt, wenn es um viel Geld und Ware geht. Bei dieser Variante können Privatleute das Konto eröffnen. Zu diesen Konten zählt unter anderem das Mietkautionskonto und Konten bei einer Insolvenz, auf dem das restliche Vermögen verbleibt.
Verdecktes Treuhandkonto
Bei einem verdeckt Treuhandkonto besteht keinerlei Hinweis auf das vereinbarte Treuhandverhältnis. Ohne die öffentliche Kennzeichnung hat der Treugeber keinerlei Verfügungsrechte. Falls der Kontoinhaber bei einem verdeckten Konto das verwaltete Vermögen veruntreut, haftet in diesem Fall die Bank nicht dafür.
Ein Anderkonto ist eine Form des offenen Treuhandkontos. Dieses Konto wird überwiegend im Immobilienbereich gewählt. Für Anderkonten gelten bestimmte juristische Regeln. Eine davon ist, dass das Vermögen bei einem Anderkonto im Falle einer Insolvenz nicht wie üblich in die Insolvenzmasse fällt. Es gibt ein Recht auf Aussonderung, daher ist dieses Guthaben geschützt. Für das Anderkonto wurde eine Hebegebühr eingeführt. Diese Gebührt wurde von einem Notar oder Rechtsanwalt eingeführt und gilt für Weiterleitungen von Geldbeträgen. Die genaue Höhe der Hebegebühr richtet sich nach dem Wert des Vermögens.
Augen auf – Vorsicht ist geboten
Auch wenn ein Treuhandkonto den Vorteil hat, dass es das auf ihm ruhende Vermögen schützt, gibt es Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Wenn der Treuhänder im Laufe der Zeit in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann das verwaltete Vermögen auf ihn übertragen werden und in die Insolvenzmasse gelangen. Daher sollten beide Parteien bei Eröffnung eines Treuhandkontos darauf achten, dass das private Vermögen vom zu verwalteten Vermögen getrennt wird. Das gleiche gilt, wenn der Treuhänder stirbt. Das Geld fällt in die Hände des Verwalters und es ist so gut wie nicht möglich, das Geld später einzuklagen. Wer einen Treuhänder beauftragt, der fährt gut damit, ihm zu vertrauen beziehungsweise sollte er ihn schon länger kennen. Ist dies nicht der Fall, dann ist es empfehlenswert, einen Verwaltungsbeirat einzusetzen, der die komplette Arbeit des Treuhänders überwacht. Dieser kann eingreifen, wenn Unstimmigkeiten auftreten.
Steuern und Kontenüberziehung
Vor der Eröffnung eines Treuhandkontos ist es ratsam, sich vorher bei mehreren Geldinstituten zu informieren. Es gibt Banken, die keine Kontoführungsgebühren auf diese speziellen Konten verlangen. Bei den Anderkonten fällt ausschließlich die Hebegebühr an. Steuern müssen bei jeder Art Treuhandkonto entrichtet werden, und zwar vom Treugeber. Das zu verwaltende Vermögen zählt zum Einkommen. Kirchensteuer wird dann fällig, wenn der Treugeber eine natürliche Person ist. Eine Überziehung kann nicht erfolgen, da diese ausgeschlossen wird. Das Konto darf auch weder gepfändet noch darf das Vermögen einbehalten werden.
Was gehört in den Treuhandvertrag
Geschlossen wird der Vertrag grundsätzlich zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber. Inhalt dieses Vertrages ist die ganze oder teilweise Übertragung des Vermögens vom Treugeber an den Treuhänder. Der Treugeber verliert jedoch dabei keine Rechte an seinem Vermögen. Die Pflichten des Treuhänders werden festgehalten. Des weiteren gehören in den Vertrag die Rechte des Treugebers, sowie die Nennung des Treugebers und Treuhänders. Die Art des Vermögens, dessen Verwaltung sowie die Vergütung des Treuhänders gehören ebenfalls in den Vertrag. Letztlich kommt als wichtiger Punkt die Kündigung und Befristung des Vertrages hinzu.
Weitere Definitionen zum Treuhand Konto
Das Treuhandkonto stellt nicht anderes dar wie das Anderkonto, oder das Notaranderkonto. Ein solches Konto wird in der Regel von einem Notar verwaltet, kann aber auch für andere Berufsgruppen eingerichtet werden, welche treuhänderisch mit der Verwaltung von Fremdgeldern beauftragt werden. Siehe auch Anderkonto.
Ein Treuhandkonto stellt im Grunde genommen nur eine andere Bezeichnung für ein Notaranderkonto dar. Ein solches Konto lautet auf den Namen eines Notars, kann aber auch für andere Berufsgruppen eingerichtet werden, welche mit der treuhänderischen Verwaltung von Fremdgeldern beauftragt werden. Wichtig ist die gesonderte Eröffnung eines Treuhandkontos, um das Geld vom eigenen Vermögen der Treuhänder entsprechend abzugrenzen. Mit Hilfe des Treuhandkontos kann ein Darlehen vorzeitig ausgezahlt werden, um die Abwicklung des Kaufs zu beschleunigen. Ausgezahlt wird es jedoch vom Notar erst nach Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Der Notar erhält mit der Auszahlung des Darlehens gleichzeitig den Treuhandauftrag für die bestimmungsgemäße Verwendungen der Gelder zu sorgen.
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