Die Zinsbindungsfrist gibt den Zeitraum an, in dem der Zinssatz für ein Darlehen zwischen Darlehensnehmer und -geber fest vereinbart wird. Während der Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz sich nicht verändern, egal, wie die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt gerade aussehen. Das heißt aber auch, dass während der Zinsbindungsfrist das Darlehen grundsätzlich nicht gekündigt werden kann, weder von Darlehensgeber noch vom Darlehensnehmer. Ausnahmen gelten nur bei Zinsbindungsfristen von mehr als zehn Jahren. Dann kann der Darlehensnehmer das Darlehen ab zehn Jahren nach Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten vorzeitig kündigen. Die Zinsbindungsfrist gibt dem Darlehensnehmer jedoch ebenfalls die Möglichkeit, seine Baufinanzierung langfristig gesichert zu wissen und dementsprechend planen zu können.
Wird ein Darlehen mit Zinsfestschreibung zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart, so beschreibt die Zinsbindungsfrist den dafür festgesetzten Zeitraum. Der Zinssatz wird fest vereinbart und ist unabhängig von Entwicklungen auf dem Zinsmarkt. Bei hohen Darlehenssummen wirkt sich eine Zinsbindungsfrist oftmals vorteilhaft aus. Die Zinsaufwendungen, die auf den Schuldner zukommen sind bekannt und ändern sich im Laufe der Rückzahlung nicht.
Ein Darlehen mit Zinsbindung kann erst nach zehn Jahren mit einer First von sechs Monaten durch den Schuldner gekündigt werden.
Die Zinsbindungsfrist gibt sowohl dem Kreditnehmer als auch den Kreditgeber die Sicherheit, dass der Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart ist. Dies bedeutet im Detail, dass während dieser Zinsbindungsfrist keine Veränderungen am Zinssatz eines Kredits vorgenommen werden können. Zusätzlich können Kredite während dieser vorher festgelegten Frist, von beiden Seiten (Kreditnehmer / Kreditgeber) nicht gekündigt werden. Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur bei Bindungsfristen mit einer Dauer von mehr als zehn Jahren. Besonders im Bereich der Baufinanzierung ist die Zinsbindungsfrist ein gutes Instrument für Darlehnsnehmer, um eine langfristige Planung ihrer Finanzierung aufstellen zu können.
Inhalt
Zinsbindungsfrist = Zinsfestschreibung
Die Zinsbindungsfrist ist auch unter dem Namen Zinsfestschreibung bekannt. Die Zinsbindungsfrist endet meist schon vor Abzahlung der Restschuld, somit bleibt noch eine Restschuld offen, obwohl die Zinsbindungsfrist schon abgelaufen ist. Ist eine Restschuld noch vorhanden, dann wird in der Regel eine Anschlussfinanzierung notwendig, um die Restschuld der Immobilie zu bezahlen. Für die Anschlussfinanzierung wird dann ebenfalls eine Zinsbindung festgelegt. Die neue Finanzierung kann bei der gleichen Bank abgeschlossen werden, aber es besteht auch die Möglichkeit die Anschlussfinanzierung bei einer neuen Bank anzustreben. Das ist besonders sinnvoll, wenn es sich um ein besseres Angebot mit besseren Konditionen handelt.
Die Zinsbindungsfrist und die Immobilienfinanzierung
Die Zinsbindungsfrist bei einer Immobilienfinanzierung wird in der Regel unterschiedlich hoch gewählt. Bekannt sind hier 5, 10 oder 15 Jahre. Die beliebteste Zinsbindungsfrist liegt bei den Bauherren und dem Käufern von Immobilien bei 10 Jahren. Selten kommt eine Frist von 15 Jahren zum Einsatz. Es besteht aber sogar die Möglichkeit, dass die Zinsbindungsfrist für die Dauer der gesamten Finanzierung festgelegt wird. Das bedeutet, eine Baufinanzierung kann bis zu 30 Jahre dauern und in Ausnahmefällen kann die Zinsbindungsfrist auch bei 30 Jahren liegen. Die Tilgung der Restschuld ist dann erst das Ende der Frist. Allerdings muss immer bedacht werden, dass der Sollzins über die Festschreibungsfrist steigen kann. In einem solchen Fall spricht man dann von einer sogenannten inversen Zinsstruktur.
Lange Zinsbindung lohnt sich
Gerade in der heutigen Zeit lohnt es sich, eine lange Zinsbindung und somit eine lange Zinsbindungsfrist abzuschließen. Der Grund liegt in den immens niedrigen Zinsen zur Zeit. Die Finanzexperten raten den Verbrauchern im Moment nicht nur zu einer schnellen Baufinanzierung, sondern auch zu einer langen Zinsbindungsfrist. Aktuell liegt der Leitzins bei 0% und das soll auch noch bis Mitte 2020 der Fall bleiben. Also im Grunde gibt es keinen besseren Zeitpunkt, um sich mit dem Traum der eigenen vier Wände zu beschäftigen. Auch Interessenten, die eigentlich keine Immobilien kaufen wollten und sich nur mit dem Gedanken beschäftigten entscheiden sich immer häufiger zu einer Immobilienfinanzierung aufgrund der niedrigen Zinsen. Aber auch ohne ein Bauvorhaben lohnt sich ein Darlehen in der heutigen Zeit. Die aktuell günstigen Zinsen sind perfekt, um eine künftige Finanzierung endlich in die Tat umzusetzen.
Die Konditionen der Zinsbindungsfrist
Die Zinsbindungsfrist ist die beste Wahl, um eine ideale Kalkulationsgrundlage zu haben. Schon beim Abschluss der Finanzierung kann der Verbraucher mit Zinsen und Tilgung rechnen und diese bleiben über die gesamte Frist gleich. Es treten keine unerwarteten Aktionen ein, egal ob negativ oder positiv. Für den Verbraucher eine Situation, die durchaus interessant ist. Auch die Banken haben dank der Zinsbindungsfrist die Möglichkeit sich zu refinanzieren. Die feststehenden Konditionen am Kapitalmarkt machen eine Refinanzierung mittlerweile nicht nur einfach, sondern auch sinnvoll. Im Grunde bietet die Zinsbindungsfrist nicht nur Vorteile für den Verbraucher, sondern auch für die Bank. Beide Parteien können entweder eine lange oder eine kurze Zinsbindung nutzen:
- Die moderaten Hypothekenzinsen bieten sich gerade in der heutigen Situation an, um eine langfristige Zinsbindungsfrist anzustreben.
- In Hochzinsphasen sollten kurze Zinsbindungsfristen gewählt werden.
- Darlehensnehmer, die mit hohem Risiko spielen wollen, nutzen die niedrigen Zinsen, um sich auf dem Kapitalmarkt zu bewähren. Sie warten bis der Zins sehr niedrig ist und sichern sich dann zum Schluss eine langfristige Festschreibung.
Die Dauer der Zinsbindung hängt nicht nur von dem Leitzins an, sondern auch von den Referenzzinssätzen der EURIBOR oder der LIBOR, sondern auch von anderen Faktoren:
- Das Eigenkapital, das von dem Bauherren in die Baufinanzierung einfließen soll.
- Die Bonität des Bauherren, der die Baufinanzierung nutzen will.
Die Bank ist immer bestrebt, die eigenen Interessen zu wahren. Sie richtet sich bei der Vergabe einer Baufinanzierung nach vielen Faktoren. Die Hauptfaktoren liegen in der Bonität also der Einkommenssituation und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bauherren. Dabei arbeitet die Bank immer mit der Schufa oder anderen Unternehmen, sowie Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen. Auch die letzten Lohnsteuerkarten können von der Bank eingefordert werden, um die Kreditwürdigkeit festzustellen. Abhängig von diesen ganzen Faktoren bestimmt die Bank dann auch die Laufzeit der Finanzierung und bietet Zinsen an. Bei einer guten Bonität kann der Kunde meist zwischen einer Zinsbindungsfrist zwischen 10 und 15 Jahren wählen.
Die Arten der Zinsbindungskredite
In den meisten Fällen kommen die Zinsbindungsfristen bei Verbraucherkrediten, aber auch bei Krediten mit Unternehmen zum Tragen.
- Verbraucherkredite
Die Zinsbindungsfrist bei Verbraucherkrediten kann von unterschiedlicher Dauer gewählt werden. Bei kleineren Krediten bietet sich eine Dauer von bis zu 12 Monaten an. Bei einer größeren Finanzierung, gerade in Bezug auf Immobilien, bietet sich eine Frist von bis zu 15 Jahren an. In der Regel muss der Verbraucher aber beachten, dass bei einer langen Zinsbindungsfrist auch der Zinssatz recht hoch ausfallen kann. Die Bank reduziert damit ihr Risiko. - Unternehmenskredite
Die Zinsbindungsfristen für Unternehmen beginnen in den meisten Fällen bei einem Monat, können aber auch auf bis zu 12 Monate erweitert werden. Grundlage für die Frist sind die Vertragsbedingungen. Innerhalb der Vertragsbedingungen können beide Parteien, Unternehmen und Bank, die Frist aussuchen und festlegen. Eine zusätzliche Option kann von beiden Parteien ausgesucht werden. Es handelt sich um eine ganze und teilweise Tilgung nach der Zinsbindungsfrist. Das Verfahren wird als „roll-over“ bezeichnet und ist heute keine Seltenheit mehr.
Die Umschuldung eines Darlehens aufgrund der Zinsbindungsfrist
Immer mehr Verbraucher stellen sich heute die Frage, ob eine Umschuldung sinnvoll ist. In der aktuellen Situation ist ein sehr niedriger Zinssatz vorhanden und der Darlehensvertrag, der vor Jahren abgeschlossen wurde liegt immer noch bei hohen Zinsen. Die Verbraucher fragen sich, ob der aktuelle Vertrag mit hohen Zinsen nicht gegen einen neuen Vertrag mit niedrigeren Zinsen ausgetauscht werden sollte. Unter gewissen Umständen kann eine solche Umschuldung durchaus sinnvoll sein. Der Verbraucher kann enorm viele Kosten einsparen. Dazu müssen alle Faktoren in Bezug auf eine Neufinanzierung geprüft werden, denn bei einer frühzeitigen Vertragskündigung verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung und die Konditionen des neuen Vertrags müssen ebenfalls genau geprüft werden. Alle Kosten müssen verglichen werden und nur wenn der neue Vertrag die Kosten aufwiegt, dann bietet sich eine Umschuldung mit einer neuen Zinsbindungsfrist an. Heute können solche finanziellen Vergleiche nicht nur von der Bank durchgeführt werden, sondern auch von Darlehensrechnern im Internet.
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