Die Zinsobergrenze, oft auch als Cap bezeichnet, wird bei einigen Darlehen vereinbart. Hier wird bei einem bestimmten Betrag, der als Darlehen ausgezahlt wird, für eine bestimmte Laufzeit eine Zinsobergrenze vereinbart. Dadurch kann der Zinssatz für das Darlehen auch bei Vereinbarung eines variablen Zinssatzes nicht über die Zinsobergrenze steigen. Das wiederum bedeutet, dass der Darlehensnehmer mit der Vereinbarung der Zinsobergrenze eine gewisse Sicherheit erhält. Damit diese jedoch so vereinbart werden kann, muss der Darlehensnehmer in aller Regel einen Aufschlag zahlen. Zusätzlich kann auch eine Zinsuntergrenze vereinbart werden, unter die der Zinssatz ebenso wenig sinken kann, wodurch für die Bank wiederum eine bessere Sicherheit entsteht.
Neben der Vereinbarung eines festen Zinssatzes, haben Gläubiger und Schuldner die Möglichkeit einen variablen Zinssatz vertraglich festzulegen. Ein variabler Zinssatz ist mit dem aktuellen Zinsmarkt eng verknüpft, deshalb kann ein Schuldner eine Zinsobergrenze, auch unter der Bezeichung Cap bekannt, mit dem zuständigen Kreditinstitut (Gläubiger) aushandeln. Somit hat er die Sicherheit, dass der Zinssatz nur bis zur vereinbarten Grenze steigt. Im Gegenzug kann sich der Gläubiger mit Hilfe einer Zinsuntergrenze gegen zu geringe Zinssätze absichern.
Besonders bei Krediten die auf einem variablen Zinssatz basieren ist die Zinsobergrenze ein wichtiger Faktor. Ähnlich wie andere Punkte in einem Kreditvertrag, wird auch die Zinsobergrenze vertraglich fixiert. Dies bedeutet das während der Kreditlaufzeit, der Zinssatz zwar variieren, aber zu keinem Zeitpunkt über die vertraglich fixierte Obergrenzen hinaus ausbrechen kann. Vor allem Kreditnehmer haben so eine gewisse Sicherheit, dass sich ein Kredit nicht zu einem absoluten finanziellen Desaster entwickeln kann. Alternativ schreiben Banken auch oft eine Zinsuntergrenzen vor, um sich gegen zu großen Zinsschwankungen schützen zu können.
Inhalt
Zinsobergrenze im Risikomanagement
Im Risikomanagement kostet die Zinsobergrenze auf jeden Fall die Prämie. Im Grunde hängt die Prämie immer von vielen verschiedenen Optionspreisparametern an. Dabei spielt auch der sogenannte Strike eine entscheidende Rolle. Auch Laufzeit und die Volatilität gehören zu wichtigen Kriterien. Kurz gesagt fällt die Prämie am höchsten aus, denn die Zahlungen aus dem Cap fließen können.
Die Auszahlung der Differenz
Sollte der Zins über der eigentlichen Zinsobergrenze liegen, dann hat der Verkäufer die Möglichkeit die fehlenden Zinsen durch eine Differenzzahlung wieder aufzufüllen. Für die Zinsperiode, in der die Zinsobergrenze zu niedrig ist, kann der Verkäufer eine Ausgleichszahlung bekommen, die genauso hoch ist. Das ist insbesondere für Kreditkunden sehr entscheidend.
Beispiel:
Ein Kreditnehmer hat einen Kredit mit variablen Zinsen bekommen. Er bezahlt einmal im halben Jahr den 6-Monats-Euribor und dazu 1,2% Zinsen. Die Kredithöhe liegt bei 1 Million Euro. Dazu bekommt der Kreditnehmer eine Zinsobergrenze für den Euribor von 2,5 %. Somit ist klar, dass die Zinsbelastung niemals höher als 4% liegen kann. In der 6-Monats-Euribor wird der Zinssatz bei 0,5 % festgelegt. Somit bezahlt der Kreditnehmer insgesamt 2% Zinsen auf eine Million Euro für ein halbes Jahr. Das wären dann insgesamt 10.000 Euro. In der zweiten Zinsperiode wird der 6-Monats-Euribor allerdings mit 3% festgelegt. Nun muss der Kreditgeber also theoretisch einen Zinssatz von 4,5% zahlen. Also für das gesamte zweite Halbjahr dann 22.500 Euro. Als Ausgleich bekommt der Kreditnehmer jetzt aber 2.500 Euro, denn der Zinssatz liegt ja höher als 4 % wie am Anfang aufgemacht. Egal, wie hoch der Euribor in Zukunft steigen wird, der Kreditnehmer wird nur die Kosten bis zu 20.000 Euro für ein Halbjahr zahlen.
BGH sorgt für Kippung der Zinsobergrenze
Der Bundesgerichtshof hat den Verbrauchern in Bezug auf Darlehensverträge den Rücken gestärkt. Die Prämien für die Zinsobergrenze sind vom BGH als unangemessen angesehen worden und somit konnten die betroffenen Verbraucher ihr Geld zurückfordern. Durch diese Maßnahme hat der Bundesgerichtshof eine Bankgebühr gekippt. Die Zinssicherungsgebühren sind unwirksam. Banken lassen sich mit dem variablen Zinssatz und der Festsetzung einer Obergrenze bezahlen. In diesen Fällen muss der Kunde zu Beginn der Laufzeit eine festgelegte Summe als Zusatz bezahlen und somit garantiert die Bank dem Kunden, dass die Zinsobergrenze nicht überschritten wird. Die Gebühr wird laut dem Vertrag immer sofort fällig. Allerdings haben die Banken nicht vorgesehen, dass die Kunden einen Teil dieser Gebühr zurückgezahlt bekommen sollten. Aus dem Grund haben die Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass das Entgelt unwirksam ist und somit die Gelder zurückgefordert werden können.
Zinsobergrenze für alle Zeit sicher?
Heute arbeiten viele Banken und Kreditgeber, die Zinsen für ihre Geldverleihung verlangen mit der Zinsobergrenze. Gerade bei langfristigen Baufinanzierungen ist eine Zinsobergrenze eine gute Idee, damit die Zinsen nicht ins Unermessliche steigen und der Kreditnehmer mit immens hohen Zusatzkosten rechnen muss. Aber die Zinsobergrenze ist keine feste Institution und für alle Zeit sicher. Es kann durchaus vorkommen, dass das Zinsniveau in maßlose Höhen steigt und somit wird dann auch die Zinsobergrenze aufgehoben. Die Zustimmung der Finanzmarktaufsicht ist dafür eine Grundvoraussetzung. Allerdings ist nicht sicher, inwieweit die bis dahin abgeschlossenen Verträge betroffen sind.
Zinsobergrenze ideal für die Baufinanzierung
Gerade bei Krediten, die eine lange Laufzeit haben, sind Kreditnehmer gut beraten, wenn die Bank eine Zinsobergrenze anbietet. Zurzeit befinden sich die Zinsen auf einem Niedrigzinsniveau und das schon seit der Finanzkrise vor einigen Jahren. Die Zinsen haben sich bisher nicht erholt und liegen teilweise weit unter 2%. Für die Baufinanzierer ist der niedrige Zinssatz ideal. Für den Sparer ist der Zinssatz eine Katastrophe. Die Baufinanzierer, die mehrere Hunderttausend Euro für den Bau oder Kauf einer Immobilie als Finanzierung brauchen, schlagen gerade in den letzten Jahren zu. Die Zinsen sind so niedrig wie noch nie und es scheint im Moment keine Erhöhung in Sicht zu sein. Trotzdem arbeiten viele Banken mit der Zinsobergrenze, die eine Garantie für den Kreditnehmer darstellen soll. Im Grunde verlangt die Bank eine Gebühr dafür, dass die Zinsen ein festgelegtes Niveau nicht überschreiten. Bei hohen Summen, wie einer Baufinanzierung, die meist über Jahrzehnte läuft, ist das auch eine sehr gute Idee. Der Kreditnehmer hat eine gewisse Sicherheit und kann mit der Ratenhöhe rechnen, die er zahlen muss. Ohne eine Zinsobergrenze kann es vorkommen, wenn die Zinsen in Zukunft steigen, dass auch der Zinssatz für die Baufinanzierung steigt. Das bedeutet immens hohe Zusatzkosten für den Kreditnehmer, mit denen er nicht gerechnet hat. Die Folge kann verheerend sein vom finanziellen Ruin bis hin zum Verlust der Immobilie.
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